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Kaiserslautern: Frau tötet Mann nach Belästigung – Bewährungsstrafe


"Notwehrrecht endete mit Griff zum Messer"
Frau tötet Belästiger – Urteil

Von dpa, t-online
16.04.2025Lesedauer: 2 Min.
Blick in eine Unterführung im Hauptbahnhof (Symbolbild): In Kaiserslautern kam es im Juni 2024 zu einer folgenschweren Auseinandersetzung.Vergrößern des Bildes
Blick in eine Unterführung im Hauptbahnhof (Symbolbild): In Kaiserslautern kam es im Juni 2024 zu einer folgenschweren Auseinandersetzung. (Quelle: Wolfgang Jung/dpa)
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Ein Mann belästigt eine junge Frau im Hauptbahnhof Kaiserslautern. Die Frau wehrt sich – mit tödlichen Folgen. Jetzt ist die Frau verurteilt worden.

Eine junge Frau, die einen Angreifer in Kaiserslautern mit einem Messer niedergestochen hat, ist schuldig gesprochen worden. Das Landgericht verurteilte die 21-Jährige am Dienstag wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Streit nach Belästigung auf Rolltreppe eskaliert

Der Fall ereignete sich im Juni 2024. Ein 64 Jahre alter Mann hatte der Frau laut Ermittlungen auf einer Rolltreppe im Bahnhof ans Gesäß gefasst. Es folgte ein Streit in der Unterführung des Bahnhofs. Dabei zog die Frau ein Messer.

Videoaufnahmen zeigen laut Gericht ein "dynamisches" Geschehen: Beide Personen bewegen sich aufeinander zu und voneinander weg. Es seien Stichversuche zu erkennen, der Mann greife den Arm mit dem Messer. Dann bricht er zusammen.

Die Vorsitzende Richterin sagte, die Angeklagte habe mit erhobenem Arm Richtung Brust des Mannes gestochen. Dies sei kein Verteidigen mehr gewesen, sondern ein Angriff. "Wenn man sich nicht mehr in einer Notwehrlage befindet, wird man selbst zum Angreifer", so die Richterin.

Gericht erkennt keine Notwehrlage

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass keine Notwehrlage bestand. Strafmildernd berücksichtigte es, dass die Frau nicht vorbestraft sei, zur Tat Stellung genommen habe und zur Tatzeit unter Belastungen gestanden habe. Neben der Bewährungsstrafe ordnete das Gericht 500 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie Beratungsgespräche bei der Drogenhilfe an.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Es habe laut Zeugenaussagen keinen Tötungsvorsatz gegeben. Die Frau habe demnach nach einem "massiven sexuellen Übergriff" gerufen: "Don’t touch me". Das Notwehrrecht habe nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Griff zum Messer geendet.

Die Nebenklage hatte eine Gefängnisstrafe wegen Totschlags gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von maximal einem Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.

Getöteter war vorbestraft

Die Angeklagte ist US-Amerikanerin und wurde in Bamberg geboren. Sie lebte zuletzt in einer Wohngemeinschaft in Kaiserslautern und arbeitete auf dem US-Stützpunkt Ramstein. Ein psychologisches Gutachten beschrieb sie als "ungefestigte Persönlichkeit" mit zahlreichen Belastungen. Laut Expertin sei sie häufig umgezogen, habe früh Drogen konsumiert und sei mehrfach Opfer sexueller Belästigung gewesen.

Der Getötete war nach Angaben des Gerichts bereits 2024 in vier Fällen wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Das Strafmaß damals: eine Geldstrafe von 2.400 Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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