Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Persönliche Freibeträge Erbschaftsteuer: Ab wann muss man sie zahlen?
Erbschaften müssen Sie erst ab einer bestimmten Höhe versteuern. Wir zeigen, welche Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad gelten.
Jeder Erbe muss erst dann Steuern zahlen, wenn der Wert der Erbschaft über dem persönlichen Freibetrag liegt. Das soll verhindern, dass sich Menschen verschulden müssen, um ein Erbe anzutreten. Dabei gilt: Je enger Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher ist Ihr Freibetrag.
Erbschaftsteuer: Freibeträge im Überblick
Während Ehepartner und eingetragene Lebenspartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten können, sind es bei den Kindern 400.000 Euro je Elternteil. Großeltern können ihren Enkelkindern 200.000 Euro überlassen, ohne dass der Fiskus zugreift. Sollten die Kinder der Großeltern bereits tot sein, gilt für die Enkelkinder ebenfalls ein Freibetrag von 400.000 Euro.
Für Urenkel und Eltern, die von ihren Kindern erben, liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro. Für alle übrigen Erben sind nur noch 20.000 Euro steuerfrei. Das gilt sowohl für Geschwister, Nichten und Neffen als auch für Menschen ohne Verwandtschaftsverhältnis wie Lebensgefährten, Freunde, Nachbarn oder Kollegen.
Die folgende Tabelle zeigt die Freibeträge im Überblick:
Embed
Was nach Abzug des jeweiligen Freibetrags bleibt, müssen Sie versteuern. Dafür gibt es drei Steuerklassen. Diese haben nichts mit den Steuerklassen bei der Einkommensteuer zu tun. Stattdessen richten sie sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben. Je niedriger die Steuerklasse, desto geringer fällt der Steuersatz aus. Zudem spielt die Höhe des Erbes eine Rolle. Lesen Sie hier, wie sich die Höhe der Erbschaftsteuer genau berechnet.
Gut zu wissen: Das Erbschaftsteuergesetz kennt einige Ausnahmen, die unter Umständen dazu führen, dass Sie gar keine Steuern zahlen müssen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie ein Haus erben, in dem Sie anschließend mindestens zehn Jahre selbst wohnen. Voraussetzung ist, dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Erfahren Sie hier, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Erbschaftsteuer zu umgehen.
- Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)