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Erbschaftsteuer: Wie hoch ist der Freibetrag der Geschwister?


Ratgeber Erben
Erbschaftsteuer: Wie hoch ist der Freibetrag für Geschwister?

t-online, Kathleen Strobach

24.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Als Schwester eines Verstorbenen dürfen Sie bis zu 20.000 Euro steuerfrei erben.Vergrößern des Bildes
Als Schwester eines Verstorbenen dürfen Sie bis zu 20.000 Euro steuerfrei erben. (Quelle: Daisy-Daisy/getty-images-bilder)
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Bei einem Todesfall gerät das Leben aus den Fugen. Was bei der Erbschaftsteuer gilt, wenn Ihre Geschwister sterben, erfahren Sie hier.

Der Schmerz ist da und trotzdem erfordern Erbschaftsangelegenheiten, dass Sie handeln. Wir erklären Ihnen, wie es sich mit der Steuer verhält, wenn Ihnen Ihr Bruder oder Ihre Schwester ein Erbe hinterlassen hat.

Die Erbschaftssteuer

Wie bei Schenkungen sind bei Annahme eines Erbes Steuern zu zahlen. Die Erbschaftsteuer wird nach einem Prozentsatz vom Wert Ihres Erbes berechnet, abzüglich Ihres Freibetrages. Der Freibetrag richtet sich nach Ihrer Steuerklasse. In welche Steuerklasse Sie gehören, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.

Dabei gilt: Je näher das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto niedriger ist die Erbschaftsteuer. Die Steuersätze sind in Stufensätze unterteilt.

Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Wie hoch die ans Finanzamt zu zahlende Erbschaftssteuer ausfällt, ist auch abhängig davon, ob für Sie eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht gilt.

Beschränkte Steuerpflicht

  • Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz, aber inländische Einkünfte haben
  • Personen mit inländischen Einkünften, die sich nicht länger als 183 Tage in Deutschland aufhalten
  • Erbvermögen befindet sich in Deutschland

Unbeschränkte Steuerpflicht

  • Ihre Geschwister hatten bis zu Ihrem Tod einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland oder sind vor nicht mehr als fünf Jahren ins Ausland gezogen.
  • Sie leben als Erbe in Deutschland.
  • Dies gilt auch bei der Nachlassabwicklung nach ausländischem Recht.

Die Freibeträge

Als Bruder oder Schwester der oder des Verstorbenen gehören Sie der Steuerklasse 2 an. Diese Freibeträge gelten für Ihre Erbschaftssteuer:

Bei unbeschränkter Steuerpflicht

Der Freibetrag beträgt 20.000 Euro.

Bei beschränkter Steuerpflicht

Es gilt ein Freibetrag von 2.000 Euro.

Ziehen Sie Ihren Freibetrag vom Gesamtwert des Erbvermögens ab, erhalten Sie den Betrag, auf den die Steuer anhand des nachfolgenden Prozentsatzes berechnet wird. Der Vermögenswert wird auf volle Hundert aufgerundet.

Die Steuersätze

Für Steuerklasse 2 gelten abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens die folgenden Steuersätze in Prozent:

  • über 26.000.000 Euro – 43 Prozent
  • unter 26.000.000 Euro – 40 Prozent
  • unter 13.000.000 Euro – 35 Prozent
  • unter 6.000.000 Euro – 30 Prozent
  • unter 600.000 Euro – 25 Prozent
  • unter 300.000 Euro – 20 Prozent
  • unter 75.000 Euro – 15 Prozent

Erben Sie in einer Erbengemeinschaft mit weiteren Geschwistern, hilft Ihnen eine Beratung beim Finanzamt. Erbschaftssteuer-Rechner finden Sie auch online. Beabsichtigen Sie, das Erbe auszuschlagen, müssen Sie das dem Nachlassgericht innerhalb von sechs Wochen ab Bekanntwerden des Versterbens persönlich mitteilen. Haben Sie Kinder, ist auch für diese das Erbe auszuschlagen, da sie nach Ihnen erbberechtigt sind.

Verwendete Quellen
  • finanzamt-bw.fv-bwl.de: "Wie wird die Erbschaft- und Schenkungsteuer berechnet?" (Stand: 13.04.2023)
  • verbraucherzentrale.de: "Erbe ausschlagen – Das müssen Sie wissen" (Stand: 29.12.2022)
  • finanzamt-rente-im-ausland.de: "Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht" (Stand: 13.04.2023)
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