Ratgeber Steuern Einkommenssteuer beim Kleingewerbe: Wie funktioniert die Besteuerung?
Als Kleingewerbetreibender haben Sie viele Vorteile, aber auch einige Pflichten. Eine davon ist die Einkommensteuer. Doch wie wird sie berechnet?
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Das bedeutet, dass Sie als Kleingewerbetreibender eine Steuer auf das Einkommen zahlen müssen, das Sie durch Ihre unternehmerische Tätigkeit erwirtschaftet haben. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Einkommen und dem persönlichen Steuersatz.
Die Besteuerung von Kleingewerbetreibenden
Als Kleingewerbetreibender zahlen Sie Einkommensteuer auf den Gewinn, den Sie mit Ihrem Unternehmen erzielt haben. Der Gewinn ergibt sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Zu den Ausgaben zählen zum Beispiel Miete, Telefonkosten, Büromaterial und Versicherungsbeiträge.
Wenn Sie als Kleingewerbetreibender im Vorjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erreicht haben und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings müssen Sie trotzdem eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Hierbei können Sie alle Betriebsausgaben geltend machen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.
Höhe der Einkommensteuer für Kleingewerbetreibende
Der Einkommensteuerbetrag hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Dieser wird anhand Ihres zu versteuernden Einkommens berechnet. Dabei gibt es unterschiedliche Steuerklassen und Freibeträge, die zu berücksichtigen sind.
Als verheirateter Kleingewerbetreibender könnten Sie zum Beispiel der Steuerklasse 4 zugeordnet sein. Der aktuelle Steuersatz beträgt 14 Prozent bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 57.051 Euro. Ab diesem Betrag steigt der Steuersatz auf 42 Prozent. Wie der progressive Einkommensteuertarif genau funktioniert, lesen Sie hier.
Fristen und Pflichten bei der Einkommenssteuer
Als Kleingewerbetreibender müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Für das Steuerjahr 2022 gilt ohnehin eine verlängerte Frist bis zum 2. Oktober 2023. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragt haben, verlängert sich die Frist in der Regel auf den 28. Februar des übernächsten Jahres.
Wann gilt die Umsatzsteuervoranmeldung?
Zusätzlich müssen Sie quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, wenn Ihre Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 Euro betragen hat. Hierbei führen Sie die Umsatzsteuer, die Sie von Ihren Kunden erhalten haben, an das Finanzamt ab.
Steuerliche Beratung sinnvoll
Die Wahl der richtigen Steuerform kann erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung haben. Wir empfehlen, sich gerade bei höheren Einnahmen in einem Kleingewerbe von einem Steuerberater oder einem anderen qualifizierten Experten beraten zu lassen, damit Sie alle steuerlichen Vorteile nutzen und Steuerverpflichtungen erfüllen.
- bundesfinanzministerium.de: "Kleingewerbe" (Stand: 22.03.2023)
- steuern.de: "Umsatzsteuervoranmeldung: Das müssen Selbstständige wissen" (Stand: 04.01.2022)
- ihk.de: "Preisangaben bei Umsatzsteuer befreiten Kleinunternehmern" (Stand: Juli 2020)
- eigene Recherche