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Witwenrente: Muss ich Steuern darauf zahlen?


Rentenfrage
Muss ich auf die Witwenrente Steuern zahlen?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 26.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Ältere Frau mit Geldbeutel (Symbolbild): Auf die Witwenrente können auch Steuern fällig werden.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau mit Geldbeutel (Symbolbild): Auf die Witwenrente können auch Steuern fällig werden. (Quelle: EllenaZ/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Muss ich auf die Hinterbliebenenrente Steuern zahlen?

Das kommt darauf an, ab wann Sie die Rente beziehen, erklärt Stefanie Pieper, Steuerexpertin bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). "Für die Witwerrente oder die Witwenrente gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie für die 'normale' Altersrente", sagt sie t-online. Mehr zur Hinterbliebenenrente lesen Sie hier.

Maßgeblich für die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente – sowohl der Altersrente als auch der Hinterbliebenenrente – ist das Jahr des Renteneintritts. Der sogenannte Rentenfreibetrag, also der Anteil, der nicht der Besteuerung unterliegt, hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen – und wird jedes Jahr kleiner.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Der steuerliche Grundfreibetrag ist entscheidend

Wenn Sie ab dem Jahr 2040 in Rente gehen, fällt der Rentenfreibetrag weg. Dann wird der volle Anteil Ihrer Rente steuerpflichtig. Doch es gilt: Der Rentenfreibetrag bleibt ein Leben lang gleich. Das heißt, wenn Sie 2022 in Rente gehen, liegt der Freibetrag immerhin bei 18 Prozent.

Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt zudem von einem weiteren Betrag ab. "Steuerfestsetzungen erfolgen erst dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt", erklärt Expertin Pieper. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt im Jahr 2021 bei Alleinstehenden bei 9.744 Euro, bei Verheirateten bei 19.488 Euro.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Stefanie Pieper
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