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Traum vom Jackpot
Muss ich Steuern auf den Lottogewinn zahlen?

Von t-online, sm, mak

Aktualisiert am 20.11.2024Lesedauer: 5 Min.
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Chancen, Risiken, höchster Gewinn: Das sollte man übers Lotto wissen. (Quelle: t-online)
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Regelmäßig fiebern Glücksuchende der Ziehung des Euro- oder Lottojackpots entgegen, besonders wenn diese wochenlang nicht geknackt wurden. Doch fallen auf den Gewinn eigentlich Steuern an?

Der Traum vom Riesengewinn treibt jede Woche Lottospieler in ganz Deutschland in die Lottofilialen, um 6 aus 49 zu tippen. Jeden Mittwoch und Samstag wird hier gezogen. Beim Eurojackpot versuchen Tipper aus 18 europäischen Ländern hingegen jeden Freitag, die notwendigen sieben Zahlen richtig anzukreuzen.

Im glücklichen Fall winkt der Riesengewinn. Doch nun kommen jede Menge Fragen auf: Wem soll ich davon erzählen? Wie melde ich den Gewinn? Und muss ich auf den Lottogewinn Steuern zahlen? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen, die sich nicht nur Lottogewinner stellen.

Müssen Lottogewinne versteuert werden?

Nein. Lottogewinner müssen auf ihren Gewinn keine Steuern zahlen. Der Grund: Lottogewinne fallen nicht unter die im § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie § 22 EStG fallenden Einkunftsarten.

Alle auf Glück basierenden Gewinne sind daher nicht "steuerbar", wie es in der Fachsprache heißt, und die Gewinner dürfen vom Fiskus nicht belangt werden.

Steuern fallen erst an, wenn aus dem Lottogewinn wiederum Gewinn erzielt wird. Das heißt: Wenn Lottogewinner das Geld beispielsweise anlegen oder Einnahmen aus einer gekauften und vermieteten Immobilie generieren.

Wo muss ich mich bei einem Gewinn melden?

Kleinere Gewinne werden in den Lottofilialen bar ausgezahlt. Hier gelten jedoch unterschiedliche Maximalhöhen je nach Bundesland, in der Regel werden Beträge bis 500 oder 1.000 Euro in bar ausgezahlt. Allerdings ist das erst am nächsten Werktag nach der Ziehung möglich.

Wer jedoch bei den Lottogesellschaften der Bundesländer oder beim Lottoservice von t-online einen Volltreffer erzielt, muss diesen bei den Lottostellen anfordern. Hier müssen Sie ein Zentralgewinn-Anforderungsformular ausfüllen, das Sie direkt in der Lottostelle abgeben können.

Auf dem Formular vermerken Sie auch Ihre Bankdaten sowie Ihre Anschrift. Sie benötigen zudem den Lottoschein als Nachweis.

Wie lange dauert es, bis der Gewinn überwiesen wird?

Nachdem Sie den Lottogewinn angefordert haben, muss zunächst die Richtigkeit Ihrer Angaben überprüft werden. Erst danach wird der Gewinn auf das Konto des Gewinners überwiesen.

Es kann also rund eine Woche dauern, bis der Lottogewinn auf Ihrem Konto ist, womöglich auch etwas länger. Haben Sie einen sehr hohen Betrag gewonnen (mehr als 100.000 Euro), kann es auch sein, dass Ihnen ein Gewinnbetreuer zur Seite gestellt wird.

Wie viel Zeit habe ich, einen Gewinn einzulösen?

Seit 2016 haben Lottogewinner – so auch Gewinner des Eurojackpots – drei Jahre Zeit, ihren Gewinn abzuholen. Grundlage ist § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Damit wurde die bis dahin geltende Frist zur Geltendmachung von Gewinnen von 13 Wochen an die gesetzliche Verjährungsfrist angepasst.

Kann ich einen Lottogewinn vererben oder verschenken?

Ja, das geht. Dem Vererben oder Verschenken eines Lottogewinns steht fast nichts im Weg.

Allerdings gilt es zu beachten: Die Empfänger des Geldvermögens müssen die für sie geltende Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zahlen. Sie können aber auch Freibeträge geltend machen, die im Fall der Schenkung alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Mehr dazu lesen Sie hier.

Sie belaufen sich auf 500.000 Euro bei Ehegatten/Lebenspartner, 400.000 Euro bei Kindern/Stiefkindern oder 200.000 bei Enkelkindern sowie 20.000 bei sonstigen Personen (siehe § 16 Erbschaftssteuergesetz).

Wer sollte von dem Lottogewinn erfahren?

Am besten so wenig Menschen wie nötig. Zunächst gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und den Personenkreis genau zu hinterfragen.

Laut dem Münchner Glücksforscher und Coach Stephan Lermer sollte man erst einmal keine große Party schmeißen. "Man sollte zunächst fast niemandem davon erzählen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Selbst den Kindern und den Eltern nicht." Denn die erfreuliche Nachricht vom Geldsegen kann so schnell im Kindergarten oder der Schule die Runde machen.

Experte: Erst einmal "weitermachen wie bisher"

Nur sehr vertraute Personen, wie etwa der Partner oder der beste Freund, sollten eingeweiht werden. Denn verständlicherweise wollten Bekannte und Freunde bei dem Gewinn bedacht werden, was zu Neid und Streitigkeiten führen könnte.

Die Empfehlung des Experten: "Weitermachen wie bisher" und "sich erst mal eine Auszeit gönnen, um das zu verdauen". In der Auszeit sollte sich der frischgebackene Millionär damit beschäftigen, welche Werte für einen selbst besonders wichtig sind.

Denn eine große Summe Geld verleihe Macht. Ein Gewinner sollte einen Plan erstellen, wie er das Geld einsetzen wolle, sagte Lermer. Es könnte unterschiedlichen Zwecken zugutekommen: der Förderung der Kunstszene, Hilfsprojekten oder einem Bauernhof in der Region.

Muss ich den Gewinn der Agentur für Arbeit melden?

Nein, in der Regel nicht. Eine Ausnahme greift, wenn Sie Sozialleistungen wie ALG I oder Hartz IV beziehen. In dem Fall müssen Sie den Gewinn der Agentur für Arbeit melden.

Gewinne werden als Einkommen mit den Sozialleistungen verrechnet. Deshalb können sie die Zahlungen mindern – oder gar zu einer Aussetzung der Zahlungen führen.

Was gilt beim Jackpot für Tippgemeinschaften?

Nicht nur eine einzelne Person, auch eine Tippgemeinschaft kann die sieben richtigen Zahlen ankreuzen. Auf die Freude kann aber die Ernüchterung folgen, wenn die Gemeinschaftstipper keinen Vertrag aufgesetzt haben.

Denn rechtlich gesehen kann der Gewinn nur an eine Person, nicht zwei oder drei ausgezahlt werden. Auch könnte das Finanzamt stutzig werden und von den weiteren Mitgliedern der Tippgemeinschaft eine Schenkungssteuer verlangen.

Für alle Tippgemeinschaften, die auf Nummer sicher gehen wollen, gilt es, einen Vertrag aufzusetzen, mit dem die Tippgemeinschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gleichgestellt wird.

Wie kann man Lottospielen und am Eurojackpot teilnehmen?

Beim Lottospiel "6 aus 49" werden jeden Mittwoch und Samstag 6 Zahlen aus 49 möglichen gezogen. Zudem gibt es für jeden Lottoschein eine Superzahl, die vorgegeben ist. Der Lottojackpot wird geknackt, wenn alle sechs Zahlen richtig getippt wurden und auch die Superzahl übereinstimmt.

Um den Eurojackpot abzuräumen, muss auf dem Tippzettel an sieben Stellen das Kreuz an die richtige Stelle gesetzt werden. Dabei müssen zunächst 5 aus 50 sowie zusätzlich 2 aus 10 Eurozahlen getippt werden. Gelingt dies mehreren Mitspielern zugleich, wird die Gewinnsumme unter diesen aufgeteilt.

Wichtig: Glücksspiel kann süchtig machen. So empfiehlt beispielsweise Lotto Baden-Württemberg, nur dann zu spielen, wenn man nicht zwingend gewinnen muss. Zudem sollten Spieler ihr monatliches Spielkapital vorab festlegen – und es nicht nachträglich erhöhen. Auch sollten Sie nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss spielen, wenn Sie unkonzentriert und unausgeruht sind oder gerade in einer depressiven Stimmung.

Wie stehen meine Chancen?

Die Chance auf den Gewinn des Eurojackpots liegt bei 1 zu 95 Millionen. Immerhin besser als beim klassischen Lotto am Mittwoch und Samstag ("6 aus 49") mit einer Chance von nur 1 zu 140 Millionen.

In der 2. Gewinnklasse des Eurojackpots, für die fünf Richtige plus eine getroffene Zusatzzahl erforderlich sind, liegt die Gewinnwahrscheinlichkeit bei 1 zu 6 Millionen.

Wenn niemand die Zahlen geknackt hat, fließen die Gewinne nach Verstreichen der regulären Frist zurück in die Lotterie und werden in der nächsten Ziehung oder in einer Sonderziehung ausgespielt.

Glücksspielsucht

Zwei von 100 erwachsenen Menschen in Deutschland haben Schätzungen zufolge einen problematischen Umgang mit Glücksspiel. Die Gewinnchance liegt für den Eurojackpot bei rund eins zu 140 Millionen. Wer bei sich oder bei Menschen in seinem Umfeld ein problematisches Verhalten in Bezug zu Glücksspiel feststellt, kann sich unter 0800 1 37 27 00 bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Hilfe holen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
  • steuern.de
  • LOTTO Niedersachsen
  • LOTTO Mecklenburg-Vorpommern
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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