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Steuererklärung | Krankheitskosten absetzen: So ist es möglich


Steuererklärung
Wann Sie Gesundheitskosten plötzlich doch absetzen können

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 21.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Behandlung beim Zahnarzt (Symbolbild): Medizinische Ausgaben gelten bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung. Doch es gibt einen zumutbaren Eigenanteil.Vergrößern des Bildes
Behandlung beim Zahnarzt (Symbolbild): Medizinische Ausgaben gelten bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung. Doch es gibt einen zumutbaren Eigenanteil. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Ausgaben für den Gesundheitsbedarf bringen vielen in der Steuererklärung keine Entlastung. Das kann sich aber ändern, wenn die Werbungskosten hoch sind.

Fahrtkosten, Fachbücher, Fort- und Weiterbildungen: Entstehen Beschäftigten im Zusammenhang mit ihrem Job Kosten, können diese als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Fallen hohe Werbungskosten und hohe außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr zusammen, kann sich das positiv auf die Steuerlast auswirken. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Der Grund: In welchem Umfang außergewöhnliche Belastungen, etwa für den Gesundheitsbedarf, überhaupt von der Steuer abgesetzt werden können, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Wird dieses durch hohe Werbungskosten und Freibeträge gemindert, mutet der Gesetzgeber Steuerzahlern aufgrund des geringeren Einkommens auch einen geringeren Betrag von Belastungen zu, den sie selbst tragen müssen. Die Schwelle zur Absetzbarkeit liegt dann niedriger.

Ein Beispiel verdeutlicht die Wirkung

Der Bund der Steuerzahler nennt ein Beispiel: Ein Steuerzahler mit Kind (Einzelveranlagung) hat einen Bruttolohn von 50.000 Euro, Werbungskosten in Höhe von 2.000 Euro für den Arbeitsweg und Krankheitskosten von 1.500 Euro für eine Zahnbehandlung. In dieser Konstellation liegt seine zumutbare Belastung bei 1.286 Euro. Das bedeutet, dass von den 1.500 Euro Krankheitskosten nur 214 Euro als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Erwirbt der Steuerzahler in dem Beispiel aber noch einen Computer im Wert von 950 Euro für rein berufliche Zwecke, steigen die Werbungskosten, die zumutbare Belastung sinkt auf nur noch 1.258 Euro ab. So könnten bereits 242 Euro von der Zahnbehandlung berücksichtigt werden. Kauft er im selben Jahr auch noch eine Brille im Wert von 250 Euro für sein Kind, kann er bereits 492 Euro steuerlich absetzen.

"Sobald die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist, können weitere außergewöhnliche Belastungen steuerlich vollständig erfasst werden", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Das gelingt umso mehr, wenn die Werbungskosten das Einkommen gemindert haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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