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Nebenkostenabrechnung in Steuererklärung: Betriebskosten absetzen


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Betriebskostenabrechnung
Diese Nebenkosten können Sie von der Steuer absetzen


Aktualisiert am 05.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Dachrinne reinigen: Die Kosten für diese Handwerksleistung können Sie in der Steuererklärung angeben.Vergrößern des Bildes
Dachrinne reinigen: Die Kosten für diese Handwerkerleistung können Sie in der Steuererklärung angeben. (Quelle: Kai Remmers/dpa-tmn)

Egal, ob Sie nachzahlen müssen oder nicht: Bestimmte Nebenkosten können Sie von der Steuer absetzen. Welche Posten das sind – und welche nicht.

Gartenpflege, Hausmeister, Aufzugwartung – Vermieter dürfen viele Ausgaben auf ihre Mieter umlegen. Im Gegenzug können die einen Teil dieser Nebenkosten in der Steuererklärung angeben und dadurch Steuern sparen. Doch welche Posten der Nebenkostenabrechnung sind steuerlich absetzbar?

Nebenkosten in der Steuererklärung: Das können Sie absetzen

Grundsätzlich dürfen Sie all jene Kosten in die Steuererklärung aufnehmen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen gelten.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen:

  • Gartenpflegearbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschnitt
  • Ungeziefer- und Schädlingsbekämpfung
  • Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume
  • Straßenreinigung auf privatem Grundstück
  • Vorsortierung von Abfall
  • Hausmeister
  • Winterdienst
  • Wachdienst

Zu den Handwerkerleistungen zählen:

  • Reinigung der Dachrinnen
  • Reinigung von Rohren
  • Arbeiten auf dem Grundstück wie Pflasterarbeiten, Trockenlegung oder Sanierung von Mauerwerk
  • Arbeiten an Dach, Bodenbelägen, Fassade, Garagen, Innenwänden
  • Wärmedämmung
  • Legen von Hausanschlüssen für Strom, Fernsehen, Internet über Kabelfernsehen
  • Asbestsanierung
  • Aufstellen eines Baugerüsts
  • Überdachung der Terrasse oder eines Pkw-Stellplatzes
  • Wartung und Reparatur von Heizungsanlagen und Öltanks
  • Wartung und Reparatur von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Wartung und Reparatur des Aufzugs
  • Wartung und Reparatur der Feuermelder, CO₂-Warngeräte und Feuerlöscher
  • Wartung und Reparatur von Pumpen
  • Wartung und Reparatur von Abwasser-Rückstau-Sicherungen
  • Wartung und Reparatur von Gemeinschaftsmaschinen wie Waschmaschine und Trockner
  • Gartengestaltung
  • Austausch von Verbrauchszählern
  • Arbeiten des Schornsteinfegers
  • Graffiti-Beseitigung

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie 20 Prozent der Kosten in der Steuererklärung angeben. Der Höchstbetrag liegt bei 4.000 Euro im Jahr. Bei Handwerkerleistungen gelten ebenfalls 20 Prozent der Kosten als steuerlich absetzbar, allerdings nur bis maximal 1.200 Euro im Jahr. Die Steuererstattung gibt es in der Regel für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber für die Materialkosten.

Gut zu wissen

In der Nebenkostenabrechnung sind die Kosten für Arbeit, Fahrt, Maschinen und Material oft nicht getrennt aufgeführt. Nach §35a EStG haben Sie dann Anspruch auf eine kostenlose gesonderte Aufstellung von Ihrem Vermieter. Nur so können Sie die Nebenkosten korrekt in der Steuererklärung angeben.

Welche Nebenkosten kann ich nicht geltend machen?

Nicht von der Steuer absetzen dürfen Sie folgende Nebenkosten:

Verwendete Quellen
  • buhl.de: "Nebenkostenabrechnung absetzen"
  • taxfix.de: "Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung absetzen + als Mieter*in Steuern sparen"
  • vlh.de: "Was Mieter von der Steuer absetzen können"
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