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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenbesteuerung Was bleibt von 1.000 Euro Rente übrig?

Viele Rentner müssen genau aufs Geld schauen. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie viel noch abgeht. Bei einer Rente von 1.000 Euro gibt es gute Nachrichten.
Inhaltsverzeichnis
In Deutschland gilt grundsätzlich: Jeder Rentner ist steuerpflichtig. Ob Sie aber letztendlich auch Steuern zahlen müssen, hängt unter anderem von der Höhe Ihrer Rentenbezüge ab. Erfahren Sie jetzt, was bei einer monatlichen Bruttorente von 1.000 Euro gilt.
Wie hoch sind die Steuern bei 1.000 Euro Rente?
Um zu berechnen, wie viel Steuern Sie bei einer Rente von 1.000 Euro brutto im Monat zahlen, müssen Sie zunächst wissen, welche Freibeträge für Sie gelten. Denn neben dem steuerlichen Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern zusteht, gibt es für Rentner noch den sogenannten Rentenfreibetrag.
Wie hoch der für Sie ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie in Rente gehen (siehe Tabelle unten). Bis 2058 soll er auf null sinken. Von da an müssen Neurentner also ihre gesamte Rente versteuern. Allerdings gibt es ja noch den Grundfreibetrag.
Erst wenn Sie als Rentner mit Ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil oberhalb dieses Betrags liegen, müssen Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen. Und auch nur auf den Teil, der den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser erhöht sich jedes Jahr ein wenig. Für das Veranlagungsjahr 2025 liegt er bei 12.096 Euro. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag: 24.192 Euro.
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Liegt ihr steuerpflichtiger Rentenanteil über dem Grundfreibetrag, greift für den ersten Euro, der darüber liegt, der sogenannte Grenzsteuersatz von 14 Prozent. Der Steuersatz steigt mit der Höhe Ihrer Rentenbezüge in kleinen Schritten an. Das nennt sich progressive Besteuerung.
Oberhalb des Grundfreibetrags liegen Sie zunächst in der Tarifzone 2, wo je nach Einkommenshöhe zwischen 14 und 24 Prozent Steuersatz anfallen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 17.444 Euro rutschen Sie in Tarifzone 3. Dort steigt der Einkommensteuersatz von 24 auf bis zu 42 Prozent (bis 68.480 Euro). In Tarifzone 4 bleibt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent konstant – egal, ob Sie 68.481 Euro versteuern müssen oder 277.825 Euro. Gleiches gilt in der letzten Tarifzone 5: Ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen konstant 45 Prozent Reichensteuer. Die Werte beziehen sich auf das Steuerjahr 2025.
Beispielrechnung
Was heißt das jetzt für eine Rente von 1.000 Euro im Monat? Rechnen wir es anhand eines Beispiels durch:
Nehmen wir an, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen, sind alleinstehend, nicht in der Kirche, gesetzlich krankenversichert und wohnen in Bad Hersfeld. Dann gilt für Sie ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent – 80 Prozent Ihrer Rente sind also steuerpflichtig. Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 1.000 Euro Rente im Monat beziehen, also 12.000 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 2.400 Euro steuerfrei (20 Prozent von 12.000 Euro).
Da es im Jahr 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleibt das Ihr endgültiger Steuerfreibetrag. Dieser wird immer erst im Jahr nach dem Renteneintritt festgelegt. Hätten Sie 2021 mehr als die 12.000 Euro Rente bezogen, hätte sich der Rentenfreibetrag von 20 Prozent auf Basis der höheren Rente berechnet. So müssen Sie von den 12.000 Euro also 9.600 Euro versteuern (12.000 Euro – 2.400 Euro oder 80 Prozent von 12.000 Euro).
Von den 9.600 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Diese setzen sich zusammen aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, der Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse und dem Pflegebeitrag, der je nach Anzahl der Kinder variiert.
Für unser Beispiel nehmen wir an, dass Sie 8,55 Prozent Krankenkassenbeitrag zahlen (7,3 Prozent für den allgemeinen Beitragssatz und 1,25 Prozent Zusatzbeitrag) und den allgemeinen Pflegebeitragssatz von 3,6 Prozent (also ohne Kinderlosenzuschlag). Macht insgesamt also 12,15 Prozent, die von Ihrer Bruttorente abgehen.
Berechnungsgrundlage ist die volle Jahresrente von 12.000 Euro. Da 12,15 Prozent von 12.000 Euro eine jährliche Beitragssumme von 1.458 Euro ergibt, sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 8.142 Euro (9.600 Euro – 1.458 Euro).
Formel zur Berechnung der Sozialbeiträge
12.000 Euro x (8,55 Prozent + 3,6 Prozent) = 1.458 Euro
Diese 8.142 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Ihr endgültiger steuerpflichtiger Anteil an der Rente beträgt also 8.004 Euro.
Formel zur Berechnung des bereinigten steuerpflichtigen Rentenanteils
Unbereinigter steuerpflichtiger Rentenanteil (9.600 Euro) - Bruttojahresrente (12.000 Euro) x Beitragssatz Kranken- und Pflegeversicherung (12,15 Prozent) - Werbungskostenpauschale (102 Euro) - Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro) = bereinigter steuerpflichtiger Rentenanteil (8.004 Euro)
Wie viel Steuern Sie im Jahr zahlen müssen, können Sie der Einkommensteuer-Grundtabelle entnehmen. Für das Jahr 2025 wären das 0 Euro. Denn der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro (siehe Tabelle oben).
Wichtig
Jede Rentensteigerung im Laufe Ihres Ruhestands ist für Sie voll steuerpflichtig. Der Rentenfreibetrag greift dort also nicht. Da gleichzeitig aber auch der Grundfreibetrag steigt, wirkt sich das meist kaum aus.
Was bei einer Rente von 1.000 Euro im Monat gilt, wenn Sie in einem anderen Jahr als 2020 in Rente gehen, zeigt die folgende Tabelle.
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Der Einfachheit halber haben wir unterstellt, dass sich die Rente zwischen dem Jahr des Renteneintritts und dem Folgejahr nicht erhöht hat. In der Realität dürfte die zu zahlende Einkommensteuer also ein paar wenige Euro mehr betragen.
- einkommensteuertabellen.finanz-tools.de
- ihre-vorsorge.de: "Abgaben und Steuern auf Renten: Wie viel Netto bleibt vom Brutto?"
- deutsche-rentenversicherung.de: "Besteuerung der Rente"