t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberSteuern & Recht

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer – was ist der Unterschied?


Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Besteuerung
Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer – was ist der Unterschied?


Aktualisiert am 12.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Einkauf in einem Supermarkt (Symbolbild): Auf fast alle Waren und Dienstleistungen fällt Mehrwertsteuer an.Vergrößern des Bildes
Einkauf in einem Supermarkt (Symbolbild): Auf fast alle Waren und Dienstleistungen fällt Mehrwertsteuer an. (Quelle: IMAGO/Martin Wagner)

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden umgangssprachlich synonym verwendet. Doch nur einer der Begriffe ist steuerrechtlich korrekt.

Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer – wer diese Begriffe in den Mund nimmt, meint damit dasselbe. Doch einer der beiden Begriffe existiert nur in der Umgangssprache. Was es damit auf sich hat.

Um es direkt vorwegzunehmen: Wer sich steuerrechtlich korrekt ausdrücken möchte, sollte stets von Umsatzsteuer (USt) sprechen. Gebräuchlicher ist zwar der Begriff der Mehrwertsteuer (MwSt.), schließlich findet er sich auch auf Rechnungen und Kassenbons, doch im Steuerrecht und in der Gesetzgebung existiert er gar nicht.

Mehrwertsteuer: Daher kommt der Begriff

Dass er sich trotzdem eingebürgert hat, geht auf das sogenannte Mehrwertprinzip zurück, das seit Ende der 1960er Jahre in Deutschland greift. Es besagt, dass beim Verkauf einer Ware oder Dienstleistung nur der dabei entstandene Mehrwert für den Kunden besteuert werden darf. Diese "Mehrwertsteuer" ist in Wahrheit nichts anderes als die Umsatzsteuer.

Die Firmen schlagen sie auf ihre Waren und Leistungen auf und reichen sie damit an den Endverbraucher weiter. Damit das gelingt, muss die Steuer für Unternehmer zu einem durchlaufenden Posten werden. Das bedeutet, die Händler müssen die Umsatzsteuer, die sie selbst zum Beispiel an Lieferanten zahlen, mit der von ihren Kunden kassierten Umsatzsteuer verrechnen dürfen. Dafür machen sie diese als sogenannte Vorsteuer beim Finanzamt geltend. Das nennt sich auch Vorsteuerabzug. Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier.

Auf diese Weise wird verhindert, dass die Umsatzsteuer jene Unternehmen belastet, die ein Produkt weiterverarbeiten und dadurch im Vergleich zur vorherigen Fertigungsstufe aufwerten. Außerdem wird der Preis des Endprodukts nicht unverhältnismäßig hoch, weil die Umsatzsteuer nur so weit steigt, wie es auch dem tatsächlichen Mehrwert innerhalb der Wertschöpfungskette entspricht.

Verwendete Quellen
  • bundesfinanzministerium.de: "Umsatzsteuer"
  • steuertipps.de: "Umsatzsteuer"
  • finanztip.de: "So berechnest Du die Umsatzsteuer"
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
Steuern von A bis Z

Erbe & Steuern


Kirchensteuer









TelekomCo2 Neutrale Website