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Mehrwertsteuer geschenkt – das sparen Sie wirklich


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Rabattaktionen
Mehrwertsteuer geschenkt – das sparen Sie wirklich


Aktualisiert am 04.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Mehrwertsteuersätze auf einem Kassenbon (Symbolbild): Schnäppchenjäger profitieren gelegentlich von "Mehrwertsteuer geschenkt"-Aktionen.Vergrößern des Bildes
Mehrwertsteuersätze auf einem Kassenbon (Symbolbild): Schnäppchenjäger profitieren gelegentlich von "Mehrwertsteuer geschenkt"-Aktionen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Stockfotos-MG)
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Händler wie MediaMarkt oder Saturn werben damit, ihren Kunden die Mehrwertsteuer zu schenken. Doch das stimmt nicht ganz.

"Wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer" – wer diesen Werbeslogan liest, meint schnell, er bekäme einen Rabatt von 19 Prozent. Schließlich ist der reguläre Mehrwertsteuersatz genauso hoch. Doch in Wahrheit fällt der Nachlass geringer aus. Wir zeigen Ihnen, wie viel Sie wirklich sparen, wenn ein Händler Ihnen "die Mehrwertsteuer schenkt".

Dass Sie bei dieser Art Rabattaktion nicht einfach 19 Prozent vom Endpreis erstattet bekommen, liegt daran, wie die Mehrwertsteuer berechnet wird. Die 19 Prozent beziehen sich immer auf den Nettopreis einer Ware. So wird zum Beispiel aus einem Fernseher, der netto 100 Euro kostet, ein 119-Euro-Fernseher für den Endverbraucher (100 Euro + 19 Prozent).

"Mehrwertsteuer geschenkt": Was das bedeutet

Möchte der Händler nun das Produkt zum Nettopreis verkaufen, also sozusagen dem Kunden die Mehrwertsteuer schenken, kann er keinen Rabatt von 19 Prozent gewähren, sondern nur von 15,966 Prozent. Andernfalls würde der Fernseher nicht 100 Euro kosten (119 Euro - 15,966 Prozent), sondern nur noch 96,39 Euro (119 Euro - 19 Prozent).

In Wirklichkeit gewähren Händler bei Ihrer "Mehrwertsteuer geschenkt"-Aktion also nicht 19 Prozent Rabatt, sondern nur knapp 16 Prozent. Immer abgezogen vom ursprünglichen Bruttopreis. Das ist natürlich immer noch eine nette Ersparnis, führt aber dennoch zu Verwirrung bei den Kunden. So berichten etwa die Verbraucherzentralen über regelmäßige Beschwerden, sobald große Ketten solche Aktionen bewerben.

Mehrwertsteuer zahlen Sie trotzdem

Gleichzeitig weisen sie darauf hin, immer auch das Kleingedruckte zu lesen. Denn der Rabatt könne auf bestimmte Produkte oder eine bestimmte Menge beschränkt sein. Gelte das Angebot "solange der Vorrat reicht", müsse der Händler die gesamte verfügbare Ware mit dem Rabatt anbieten – und könne nicht etwa einen Teil der Lagerbestände davon ausnehmen. Allerdings ist das in der Praxis schwer nachzuweisen.

Übrigens: Auch bei einer "Mehrwertsteuer geschenkt"-Aktion zahlen Sie natürlich Mehrwertsteuer auf das Produkt. Der Händler kann sich schließlich nicht einfach selbst von der gesetzlichen Pflicht befreien, Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen. Also wundern Sie sich nicht, wenn Sie auf Ihrem Kassenbon trotz der Rabattaktion das Kürzel "MwSt." lesen.

Verwendete Quellen
  • verbraucherzentrale.nrw: "Mehrwertsteuer geschenkt: Das sollten Sie zur Rabattaktion wissen"
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