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Günstigerprüfung: Was ist das und was bringt sie mir? | Steuern


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Steuererklärung
Günstigerprüfung: Was ist das und was bringt sie mir?


Aktualisiert am 17.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Konzentriert bei der Sache: Bei der Steuer gibt es manchmal die Möglichkeit, eine Günstigerprüfung durchführen zu lassen.Vergrößern des Bildes
Konzentriert bei der Sache: Bei der Steuer gibt es manchmal die Möglichkeit, eine Günstigerprüfung durchführen zu lassen. (Quelle: Moon Safari/getty-images-bilder)
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Im Steuerrecht gibt es viele sperrige Begriffe, die nicht gerade selbsterklärend sind. Einer davon ist die Günstigerprüfung. Wann Sie davon profitieren können.

Günstigerprüfung – wer regelmäßig seine Steuererklärung abgibt, ist dem Begriff sehr wahrscheinlich schon einmal begegnet. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Und für wen ist diese Prüfung gedacht? Wir erklären, wie die Günstigerprüfung funktioniert und welche Vorteile sie Ihnen bringen kann.

Was ist die Günstigerprüfung?

Die Günstigerprüfung kann zum Beispiel nützlich sein, wenn Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen haben. Auf diese Kapitalerträge wird grundsätzlich Kapitalertragsteuer fällig, auch Abgeltungssteuer genannt. Sie beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (mehr dazu hier).

Alternativ kann das Finanzamt aber auch Ihren persönlichen Einkommensteuersatz anwenden, um die Kapitaleinkünfte zu versteuern. Voraussetzung dafür ist, dass dieser niedriger ist als die 25 Prozent Abgeltungssteuer. Dann zahlen Sie weniger Steuern als bei der klassischen Methode. Ob Sie diese Möglichkeit nutzen können, ermittelt das Finanzamt bei der Günstigerprüfung.

Gut zu wissen

Die Günstigerprüfung gibt es nicht nur, wenn Sie Kapitalerträge haben. Das Finanzamt prüft auch in anderen Fällen, was dem Steuerzahler mehr Geld bringt: bei der Entscheidung zwischen Kindergeld oder Kinderfreibetrag, dem Sonderausgabenabzug oder den staatlichen Zulagen bei der Riester-Rente und der Entfernungspauschale oder den tatsächlichen Fahrtkosten beim Weg zur Arbeit. In diesem Ratgeber soll es jedoch nur um die Günstigerprüfung auf Kapitalerträge gehen.

Erfolgt die Günstigerprüfung automatisch?

Nein. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, sollten Sie unbedingt eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dann können Sie die Günstigerprüfung in der Anlage KAP beantragen. Dafür ist lediglich ein Häkchen oder Kreuz im Steuerformular nötig.

Das Finanzamt prüft dann – wie der Name sagt – was für Sie günstiger ist: die Versteuerung über die Kapitalertragsteuer oder über die Einkommensteuer. Ist Letzteres der Fall, erhalten Sie mit dem Steuerbescheid die zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer zurück. Denn diese führen Banken und Broker direkt ans Finanzamt ab.

Tipp: Richten Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Geldinstitut ein, um den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr zu nutzen. Dann führt die Bank die Kapitalertragsteuer nur auf jene Erträge ab, die oberhalb von 1.000 Euro liegen. Haben Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt, ist das Geld aber nicht verloren. Sie können sich die zu viel gezahlte Steuer mit der Steuererklärung zurückholen – oder Sie profitieren eben sogar von der Günstigerprüfung.

Bis zu welchem Einkommen spart man mit der Günstigerprüfung?

2023 durfte Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als etwa 18.700 Euro betragen, damit die Einkommensteuer günstiger war als die Kapitalertragsteuer. Es schadet aber nicht, die Günstigerprüfung einfach mal auszuprobieren. Sollte Ihr Einkommen doch höher gewesen sein, bleibt es einfach beim normalen Abgeltungssteuersatz.

Gut zu wissen: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dasselbe wie Ihr Bruttogehalt. Es ist immer niedriger, da noch Freibeträge und Pauschalen abgezogen werden und Sie bestimmte Ausgaben steuerlich absetzen können. Mehr dazu lesen Sie hier.

Für wen ist die Günstigerprüfung besonders relevant?

Die Günstigerprüfung ist besonders relevant für Steuerpflichtige mit einem niedrigen Einkommen, da hier der persönliche Steuersatz oft unter der Kapitalertragsteuer liegt. Auch Rentner, die neben ihrer Rente Kapitaleinkünfte beziehen, profitieren häufig.

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