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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenzuschlag, neue Ausweise und Rückerstattung Änderungen bei der Rente: Das kommt auf Rentner im Mai zu
Auch im Mai gibt es einige wichtige Punkte für Rentner zu beachten. Beitragskosten und die gesetzliche Vorbereitung für die Rentenerhöhung 2025 im Juli sind nur zwei Punkte.
Nach den Änderungen bei der Rente im März und vielen Änderungen für Verbraucher im April hält auch der Mai 2025 einige wichtige Aspekte für die Rente bereit. Für Rentnerinnen und Rentner stehen mit großer Wahrscheinlichkeit die Erstattung der Pflegeversicherungsbeiträge und die neuen digitalen Anforderungen für Ausweisdokumente im Fokus.
Doch auch das Datum für die Auszahlung der Rente, die Möglichkeiten zur Rentenantragstellung für bestimmte Jahrgänge und die Vorbereitung auf die Rentenerhöhung im Juli 2025 sind im kommenden Monat von Bedeutung.
Mehr Geld für Rentner: Millionen erhalten Zuschlag zur Rente
Aber zunächst erhalten im Mai 2025 rund drei Millionen Rentner weiterhin einen Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent. Dieser wird seit Juli 2024 gezahlt und erfolgt unabhängig vom regulären Rentenzahltag, meist zwischen dem 10. und 20. Mai.
Der Rentenzuschlag betrifft jene, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) oder eine entsprechende Hinterbliebenenrente bezogen haben und diese auch noch am 30.06.2024 erhalten haben. Die genaue Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Rentenbeginn.
Ein Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 bedeutet einen Zuschlag von 7,5 Prozent für einige Rentnerinnen und Rentner, während ein Renteneintritt zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 für einen Zuschlag von 4,5 Prozent berechtigt. Erst ab Dezember 2025 sollen Zuschlag und Rente gemeinsam in einer Summe ausgezahlt werden.
Rückerstattung des Pflegeversicherungsbeitrags für Rentner
Des Weiteren erhalten Rentnerinnen und Rentner, die mindestens ein Kind unter 25 Jahren haben und dies der Rentenversicherung nachgewiesen haben, im Frühjahr 2025 eine Rückerstattung zu viel gezahlter Pflegeversicherungsbeiträge. Hintergrund ist die seit Juli 2023 geltende Staffelung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl, die bisher technisch noch nicht für alle umgesetzt werden konnte.
Die Deutsche Rentenversicherung startet die Rückerstattung automatisch, sobald die notwendigen Daten vom Bundeszentralamt für Steuern vorliegen. Die Auszahlung erfolgt im April oder Mai 2025 und umfasst zu viel gezahlte Beiträge für die Jahre 2023 und 2024, inklusive Zinsen. Die betroffenen Rentner werden per Brief schriftlich informiert, sodass ein gesonderter Antrag in der Regel nicht nötig ist. Je nach Einzelfall kann die Rückzahlung mehrere Hundert Euro betragen, abhängig von der Zahl der Kinder und der Höhe der gezahlten Beiträge.
Neue Regeln für Reisepässe und Personalausweise
Ab dem kommenden Monat kommt es zu einer deutschlandweiten Änderung, die ebenfalls Rentnerinnen und Rentner einschließt. Denn ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passbilder für Personalausweise und Reisepässe nur noch digital erstellt und über gesicherte elektronische Wege an die zuständige Behörde übermittelt werden. Papierfotos aus Automaten oder Studios werden nicht mehr akzeptiert. Bestehende Ausweise und Pässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.
Grund für die Umstellung ist die Erhöhung der Sicherheit, der Schutz vor Manipulationen und mehr Bürgerfreundlichkeit sowie eine konsequente Digitalisierung der Verwaltungsabläufe. In der Folge steigen aber auch die Gebühren für die neuen Personalausweise. Für Personen ab 24 Jahren entfallen Kosten von 52 Euro, während Personen unter 24 Jahren mit 37,80 Euro inklusive Direktversand rechnen müssen.
- Lesen Sie auch: Weitere wichtige Änderungen im Mai
Diese Jahrgänge können in Rente gehen
Für einige Geburtsjahrgänge hält der Mai 2025 gute Nachrichten bereit. Denn es ist der erste Monat, in dem Rentnerinnen und Rentner bestimmte Altersrenten (z.B. abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen) beantragen oder beziehen können. Die Jahrgänge lauten wie folgt:
- Regelaltersrente von 66 Jahren und zwei Monaten: Geborene zwischen 2. Februar 1959 und 1. März 1959
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlag: Geborene zwischen 2. Juni 1963 und 1. Juli 1963
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Für Geborene zwischen 2. Dezember 1960 und 31. Dezember 1960 (abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren)
- Altersrente für langjährig Versicherte: Für Geborene zwischen 2. April 1962 und 1. Mai 1962 (mit Abschlag)
Auszahlung der Rente im Mai und Rentenerhöhung 2025 im Juli
Im Mai kommt es zudem zu einem vorgezogenen Auszahlungstermin bei der Rente, da der reguläre Monatsletzte (31. Mai) auf einen Samstag fällt und die Zahlung auf den letzten Bankarbeitstag vorgezogen wird. Die Rentenauszahlung findet somit am 30. Mai statt. Wer eine nachschüssige Zahlung (Rentenantritt ab 2004) erhält, bekommt an diesem Tag die Rente für den Mai überwiesen. Jene Rentnerinnen und Rentner, die eine vorschüssige Zahlung (Rentenantritt vor 2004) bekommen, erhalten am letzten Arbeitstag des Monats bereits die Überweisung ihrer Rente im Juni.
Abseits der Änderungen und wichtigen Informationen für Rentner im Mai kommt es zudem zum gesetzlichen Beschluss der Rentenerhöhung 2025. Die Auszahlung der voraussichtlichen Rentenanpassung soll 3,74 Prozent betragen.
Entscheidend ist aber zu bedenken, dass es erst im Juli zur Erhöhung der Bezüge kommt.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten"
- tk.de: "Beitrag zur Pflegeversicherung 2025"
- ihre-vorsorge.de: "Springprozession Rente 2025: Warum sich die Auszahlung mehrfach ändert"
- adac.de: 2025: Was sich für Autofahrer ändert
- finanz.de: Rente - Auszahlungen und Termine 2025
- Eigene Recherche