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Steuerentlastung für Millionen: So viel Geld bekommen Sie vom Staat zurück


Entlastung noch dieses Jahr
Freibetrag steigt rückwirkend – Tabelle zeigt, wie viel Sie sparen

Von t-online, cho

11.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Zufriedenes Paar: Ein höherer Grundfreibetrag bedeutet sinkende Steuern.Vergrößern des Bildes
Zufriedenes Paar: Ein höherer Grundfreibetrag bedeutet sinkende Steuern. (Quelle: BartekSzewczyk/getty-images-bilder)

Es wären Steuerentlastungen in Milliardenhöhe: Die Ampel will den Grundfreibetrag für 2024 erhöhen. Wir zeigen, wie viel mehr Netto das für Sie bedeutet.

Angekündigt ist es schon länger, nun wird der Plan konkreter: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat einen Entwurf für das zweite Jahressteuergesetz 2024 vorgelegt, nach dem der steuerliche Grundfreibetrag für das laufende Jahr angehoben werden soll.

Aktuell liegt er noch bei 11.604 Euro. Er soll rückwirkend zum 1. Januar um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Damit hätten alle Beschäftigten mehr Netto vom Brutto. Denn steigt der Grundfreibetrag, müssen Sie auf einen größeren Teil Ihres Einkommens keine Steuern zahlen. Wer weniger als den Freibetrag verdient, zahlt überhaupt nichts.

Grundfreibetrag steigt auch in kommenden Jahren

Auch in den kommenden Jahren soll der Grundfreibetrag weiter steigen. 2025 steigt er dem Gesetzentwurf zufolge um 300 Euro auf dann 12.084 Euro. Für das Jahr 2026 ist eine Anhebung um 252 Euro auf 12.336 Euro geplant. Und: Auch der Kinderfreibetrag soll sich erhöhen – 2025 auf 6.672 Euro und 2026 auf 6.828 Euro.

Darüber hinaus soll der Steuertarif angepasst werden, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Dieses Phänomen kann dazu führen, dass Sie zwar mehr Gehalt bekommen, sich davon aber trotzdem weniger leisten können. Warum Änderungen bei der Steuer dagegen helfen, lesen Sie hier.

So viele Steuern sparen Singles und Familien

Doch wie viel mehr Geld bleibt dank der höheren Freibeträge tatsächlich im Portemonnaie? Der Bund der Steuerzahler hat es ausgerechnet – für Singles und Familien.

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Gut zu wissen: Die angekündigten Erhöhungen können sich noch einmal leicht ändern, sobald im Herbst der sogenannte Progressionsbericht vorliegt.

Mit dem Gesetzentwurf soll außerdem die Erhöhung des Kindergelds umgesetzt werden. Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind im Monat steigen. Ab 2026 soll zudem im Einkommensteuergesetz verankert werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.

Verwendete Quellen
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