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Einkommensteuer oder Lohnsteuer: Diesen Unterschied sollten Sie kennen


Ratgeber Steuern
Einkommensteuer oder Lohnsteuer: Das ist der Unterschied

t-online, Günter Beus

18.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Einkommensteuer oder Lohnsteuer: Ihre Lohnsteuer ist Teil Ihrer Einkommensteuer.Vergrößern des Bildes
Die Steuererklärung am Laptop prüfen (Symbolbild): Einkommensteuer und Lohnsteuer sind nicht das gleiche. (Quelle: Inside Creative House/getty-images-bilder)
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Die Begriffe Einkommensteuer und Lohnsteuer werden oft gleich verwendet. Auch wenn mal die Höhe des Steuerbetrags gleich ist, gibt es Unterschiede.

Ob Sie Gehalt für eine Vollzeitstelle erhalten, Lohn für einen Teilzeitjob bekommen oder Mieteinkünfte erzielen: Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zahlen Sie darauf Steuern. Wir erklären Ihnen, wann sich dies durch das Abziehen von Lohnsteuer erledigt, wie sich diese aber von der Einkommensteuer unterscheidet.

Einkommensteuer: Auf diese Einkommensarten fällt sie an

Das Einkommensteuerrecht kennt verschiedene Einkommensarten, die sich in zwei Gruppen aufteilen. Dies sind Gewinneinkünfte sowie Überschusseinkünfte.

Zu den Gewinneinkünften zählen Einkünfte aus:

  • Landwirtschaft und Forstwirtschaft
  • Gewerbebetrieb
  • selbstständiger Arbeit

Die Überschusseinkünfte sind Einkünfte aus:

  • nichtselbständiger Arbeit
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige

In welcher Höhe für Sie Einkommensteuer anfällt, hängt von der Summe aller zu versteuernden Einkünfte ab. Dabei fällt für niedrige Einkommen (Grundfreibetrag 9.984 Euro für 2022, bei Eheleuten der doppelte Betrag) keine Einkommensteuer an.

Der Einkommensteuertarif ist progressiv gestaltet. Das bedeutet, je höher das Gesamteinkommen, desto höher ist auch die Steuerbelastung. Die Spitze des Einkommens, aber nur diese wird mit dem prozentual hohen sogenannten Grenzsteuersatz belastet.

Lohnsteuer: der Steuerabzug bei der Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung

Von Lohnsteuer ist nur in einem Fall die Rede: bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Es ist der Steuerabzug, der auf Ihrer Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung ausgewiesen ist. Er wird auch als Quellensteuer bezeichnet, weil diese Steuer bereits an der Quelle Ihrer Einkünfte, nämlich bei Ihrem Arbeitgeber eingezogen wird.

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, anhand von Lohnsteuermerkmalen die Lohnsteuer zu ermitteln und an das Finanzamt abzuführen. Das bedeutet für Sie: Nur wenn Sie Einkünfte aus weiteren Einkunftsarten erzielen, müssen Sie diese im Rahmen einer Einkommensteuererklärung selbst dem Finanzamt melden.

Die Lohnsteuer ist somit keine weitere Steuer, sondern ein Teil der Einkommensteuer. Mit dem Steuerabzug wird also ein möglichst zutreffender Teil der Einkommensteuer bereits bei der Auszahlung der Einkünfte abgeführt. Die persönliche Steuerklasse dient dazu, dass die abgeführte Lohnsteuer möglichst der zu zahlenden Einkommensteuer entspricht. Die unterschiedlichen Steuerklassenkombinationen unter Eheleuten sollen gegebenenfalls unterschiedliche Einkommenshöhen berücksichtigen.

Arbeitgeber gleichen mit dem Lohnsteuerjahresausgleich, mit der Dezember-Abrechnung, eventuell notwendige Korrekturen durch Einkommensschwankungen im Laufe des Jahres aus.

Abgerechnet wird zum Schluss: die Einkommensteuererklärung

Die Lohnsteuer kann auch als monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer betrachtet werden. Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind Sie in folgenden Fällen verpflichtet:

  • Sie oder Ihr Ehepartner haben Einkünfte nach Steuerklasse III, V oder VI versteuert. Bei der Steuerklassenkombination III/V haben Sie generell die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
  • bei einem eingetragenen Freibetrag
  • bei Lohnersatzleistungen (wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld)
  • Sie haben Einkünfte aus anderen Einkunftsarten erzielt.
  • wenn Sie als Rentner den Grundfreibetrag überschreiten

Bei der Einkommensteuererklärung wird die fällige Einkommensteuer ermittelt und die bereits geleistete Lohnsteuer sowie Vorauszahlungen werden angerechnet. Das Ergebnis kann also für Sie die Rückzahlung zu viel bezahlter Einkommensteuern bedeuten oder eine Nachzahlung.

Verwendete Quellen
  • steuererklaerung.de: "Lohnsteuer vs. Einkommensteuer: der Unterschied!" (Stand: 15.01.2019)
  • Bundesfinanzministerium: "Lohnsteuer" (Stand: 12.04.2023)
  • eigene Recherche
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