Ratgeber Steuern Steuerklasse ändern: So gehen Sie richtig vor
Wenn sich die Lebenssituation verändert, ist oft auch ein Wechsel der Steuerklasse notwendig. Die Änderung ist einfach vorzunehmen, wir erklären es.
Im deutschen Steuerdschungel kann es schnell unübersichtlich werden. Viele benötigen bei all den Formularen und Gesetzen professionelle Hilfe. Besonders knifflig wird es, wenn die eigene Steuerklasse geändert werden soll. Vor allem bei frisch verheirateten Paaren ist das oft der Fall. Trotzdem ist auch dieses Vorhaben kein Hexenwerk, solange man einige Dinge berücksichtigt. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Änderung der Steuerklasse wirklich ankommt.
Neuer Job, Eheschließung, Ruhestand – wann Steuerklassenwechsel sinnvoll ist
Die Ehe ist endlich geschlossen, der Partner verdient mehr als man selbst oder der Ruhestand steht kurz bevor – all das sind Szenarien, in denen man sich Gedanken über einen potenziellen Wechsel der Steuerklasse machen könnte. Im besten Fall geht es sogar um bares Geld, das man sich durch solche Überlegungen sparen kann. Unter anderem ist es auch möglich, dadurch Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld zu optimieren.
Steuerklassenwechsel über Elster oder via Formular
Und noch etwas spricht dafür, die Steuerklasse zu ändern – es ist simpel und schnell durchgeführt. In Elster - dem "Online-Finanzamt" - können Sie den Steuerklassenwechsel online beantragen. Dazu füllen Sie das entsprechende Online-Formular in Elster aus und schicken es dort ab.
Ebenso gibt es einen Antrag auf Steuerklassenwechsel als Papierformular, hier können Sie es sich herunterladen. Es ist von beiden Partnern zu unterschreiben und dem zuständigen Finanzamt einzureichen oder per Post zuzusenden. Nach Bearbeitung durch das Amt erhalten Sie einen Bescheid.
Speicherung in Elstam
Die Behörde wird sämtliche Neuerungen in Elstam, so der Name der Datenbank für die Lohnsteuerabzugsmerkmale, speichern. Elstam ist vor allem für die Arbeitgebenden von Relevanz, um die Steuerklasse der Mitarbeitenden in Erfahrung zu bringen und daraus resultierend die Lohnsteuer zu berechnen.
Nach einem Wechsel neue Steuerklasse selbst kontrollieren
Vergessen Sie nach einem Wechsel der Steuerklasse in keinem Fall, das entsprechende Lohnbüro darauf hinzuweisen und die eigene Gehaltsabrechnung auf etwaige Fehler hin zu überprüfen. Übrigens ist es seit dem 1.1.2020 möglich, dass Ehe- und Lebenspartner die Lohnsteuerklasse mehrfach im Jahr wechseln, ohne dafür spezielle Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Ob man das allerdings wirklich tun muss, liegt im Ermessen jedes Einzelnen.
- Bundesfinanzministerium: "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind" (mit Download)
- https://www.steuerklassen.com/: "Antrag auf Steuerklassenwechsel" mit Formular zum Download
- Elster-Portal: "Antrag auf Steuerklassenwechsel"
- Niedersächsisches Innenministerium: "Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen"