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Pendlerpauschale: Gilt Sie nur für Autofahrer? Fünf Fakten


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Höhe, Verkehrsmittel, Arbeitsort
Fünf Fakten zur Pendlerpauschale, die Sie kennen sollten


Aktualisiert am 09.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Autos auf der Autobahn (Symbolbild): Seit 2021 gilt bei der Steuererklärung eine neue Pendlerpauschale.Vergrößern des Bildes
Autos auf der Autobahn (Symbolbild): Seit 2021 gilt bei der Steuererklärung eine neue Pendlerpauschale. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)

Um steigende Spritpreise auszugleichen, fordert CSU-Chef Markus Söder eine deutlich höhere Pendlerpauschale. t-online erklärt die wichtigsten Fragen für die, die sie in Anspruch nehmen können.

Sollte die Union nach der Bundestagswahl an der Regierung beteiligt sein, drängt CSU-Chef Markus Söder auf eine höhere Steuerpauschale für Pendler. Die sei nötig, um den steigenden CO2-Preis auszugleichen, der im kommenden Jahren dazu führen dürfte, dass Tanken deutlich teurer wird.

Erhöhe sich der Benzinpreis um zehn Cent, müsse die Pendlerpauschale um einen Cent steigen. Doch für wen gilt die Steuererstattung überhaupt? Wer profitiert besonders stark von ihr und wie hole ich das meiste aus meinen Fahrtkosten zur Arbeit heraus? Fünf wichtige Fragen und Antworten.

1. Gilt die Pauschale nur für Autofahrer?

Nein. Jeder, der einen Weg zur Arbeit zurücklegt, kann potenziell von der Pendlerpauschale profitieren – egal, ob er mit dem Auto fährt, die Bahn nimmt, radelt, mit dem E-Scooter düst oder einfach nur zu Fuß geht. Nur das Flugzeug ist ausgenommen.

Da die Pendlerpauschale in der Steuererklärung zu den Werbungskosten zählt, bringt sie Ihnen allerdings nur etwas, wenn Sie inklusive weiterer Aufwendungen für den Job über 1.000 Euro im Jahr kommen. Denn diesen Betrag gewährt Ihnen das Finanzamt ohnehin pauschal, ohne dass Sie dafür extra Angaben machen müssen.

2. Wie hoch ist die Pauschale aktuell?

Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale genannt, wurde erst 2021 erhöht. Bekamen Sie bisher pro Arbeitstag für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke pauschal 30 Cent, sind die Beträge seit Anfang des Jahres gestaffelt.

Für die ersten 20 Kilometer gibt es seitdem weiter die 30 Cent, ab dem 21. Kilometer können Sie 35 Cent pro Kilometer ansetzen. Nach dem 31. Dezember 2023 steigt die Pauschale weiter: Sie können dann ab dem 21. Kilometer 38 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

3. Genaue Kilometer oder Ticket absetzen?

Grundsätzlich gibt es die Pendlerpauschale für jeden vollen Kilometer der einfachen Wegstrecke, also nicht für Hin- und Rückweg. Es zählt zudem nur die kürzeste Strecke, sofern Sie nicht nachweisen können, dass ein anderer Weg schneller war – etwa weil Sie so eine Baustelle umgehen konnten.

Das Finanzamt akzeptiert die Pendlerpauschale für jene Tage, an denen Sie Ihre Arbeitsstelle auch tatsächlich aufgesucht haben. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das im Schnitt zwischen 220 und 230 Fahrten, bei einer Sechs-Tage-Woche 260 bis 280 Fahrten. Die Höchstgrenze pro Kalenderjahr beläuft sich auf 4.500 Euro.

Haben Sie in Wahrheit aber höhere Kosten, als mit diesen Regeln möglich ist, können Sie unter Umständen noch mehr herauskitzeln. Autofahrer müssen dafür ein Fahrtenbuch vorweisen, Bahnfahrer dürfen ihr Jahresabo komplett ansetzen.

4. Pendlerpauschale oder Homeoffice?

In der Corona-Pandemie hat der Staat eine neue Homeoffice-Pauschale eingeführt. Sie beläuft sich auf fünf Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr. Sie zählt ebenfalls zu den Werbungskosten. Wer sie geltend macht, kann für diese Tage nicht gleichzeitig auch die Pendlerpauschale ansetzen. Schließlich können Sie nur entweder zu Hause oder auf dem Weg zur Arbeit gewesen sein. Lesen Sie hier, wer von der Homeoffice-Pauschale stärker profitiert als von der Pendlerpauschale.

5. Pendlerpauschale oder Reisekosten?

Arbeiten Sie an verschiedenen Orten, gilt die Pendlerpauschale nur für die erste Tätigkeitsstätte. Welche das ist, legt Ihr Arbeitgeber fest. Für Fahrten zu den anderen Arbeitsorten können Sie aber Hin- und Rückfahrten als Dienstreise abrechnen. Dafür gibt es für Autofahrten ebenfalls pauschal 30 Cent pro Kilometer. Zusätzlich erhalten Sie eine Verpflegungspauschale, wenn Sie länger als acht Stunden von zu Hause abwesend sind.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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