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Steuererklärung 2023 selber machen: Tipps | Geld sparen


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Tipps
Steuererklärung selber machen: So holen Sie sich viel Geld zurück


Aktualisiert am 02.03.2024Lesedauer: 8 Min.
Steuererklärung 2024: Die meisten Arbeitnehmer benötigen beim Ausfüllen keine professionelle Hilfe.Vergrößern des Bildes
Steuererklärung 2024: Die meisten Arbeitnehmer benötigen beim Ausfüllen keine professionelle Hilfe. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Viele Deutsche machen ihre Steuererklärung selbst. Mit diesen Tipps gelingt auch Ihnen das im Handumdrehen.

Einmal Bali und zurück, das neueste iPhone oder 1.000 Hot Dogs bei Ikea – das kann sich womöglich leisten, wer seine Steuererklärung macht. Denn laut Statistischem Bundesamt bekommen 90 Prozent aller Steuerpflichtigen Geld vom Finanzamt zurück – im Schnitt 1.095 Euro.

Trotzdem ist die Steuererklärung bei vielen Deutschen eher unbeliebt. Formulare in Bürokratensprech, komplizierte Regeln oder die leidige Suche nach Belegen führen dazu, dass man sie so lange wie möglich vor sich herschiebt. Dabei ist eigentlich vieles halb so wild.

Unsere Übersicht zeigt, wie Sie Ihre Steuererklärung selber machen, wie Sie das meiste aus ihr herausholen, welche Formulare wichtig sind und ob Sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen.

Wer muss eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

Viele Arbeitnehmer können sich entspannt zurücklehnen: Sie müssen gar keine Steuererklärung einreichen. Schließlich wird ihre Einkommensteuer jeden Monat automatisch eingezogen. Anders sieht es allerdings aus, wenn 2023 eines dieser Kriterien zutraf:

  • Sie haben unversteuerte Nebeneinkünfte über 410 Euro erhalten.
  • Sie haben staatliche Leistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld über 410 Euro bezogen. Mehr dazu lesen Sie hier.
  • Sie hatten mehrere Arbeitgeber gleichzeitig und Ihr Einkommen wurde nach Steuerklasse 6 abgerechnet.
  • Sie sind mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammen veranlagt und Ihr Lohn wurde nach den Steuerklassenkombinationen 3/5 oder 4/4 mit Faktor besteuert. Lesen Sie hier, warum die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden sollen.
  • Sie haben einen Lohnsteuerfreibetrag in Anspruch genommen. Dafür müssen Sie zuvor einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt haben. Was das ist, lesen Sie hier.
  • Sie hatten Einnahmen als Selbstständiger, Gewerbetreibender, Rentner, Vermieter oder Landwirt, die über dem steuerlichen Grundfreibetrag von 10.908 Euro lagen.

Kann ich auch freiwillig eine Steuererklärung einreichen?

Das ist sogar ratsam. Denn tut man es nicht, schenkt man dem Staat oft mehrere Hundert Euro. Das gilt besonders, wenn Sie hohe Ausgaben hatten, die Sie steuerlich geltend machen können. Diese werden beim Lohnsteuerabzug, also den monatlichen Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, nicht berücksichtigt. Wie die Lohnsteuer genau funktioniert, lesen Sie hier.

Die Abgabe lohnt sich in jedem Fall, wenn Arbeitnehmer hohe Werbungskosten hatten, also berufliche Ausgaben. Denn der Staat reduziert das zu versteuernde Einkommen zwar automatisch um eine sogenannte Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Doch alles, was darüber hinausgeht, mindert die Steuerlast zusätzlich.

Zu den Werbungskosten zählen etwa Arbeitsmittel wie Computer, ein Schreibtisch oder Fachliteratur, aber auch die Fahrtkosten zur Arbeit. Neu ist zudem die höhere Homeoffice-Pauschale von nun 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage. Reizen Sie sie voll aus, überschreiten Sie allein damit die Werbungskostenpauschale – und können folglich noch mehr Kosten von der Steuer absetzen.

Weitere Ausgaben, bei denen sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen kann, sind:

Wann muss ich die Steuererklärung für 2023 abgeben?

Wer dazu verpflichtet ist und die Steuererklärung selber macht, muss sie normalerweise bis spätestens 31. Juli beim Finanzamt einreichen. Für das Steuerjahr 2023 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. August 2024. Da dieser Tag aber auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Werktag, also Montag, 2. September 2024.

Kommt die Steuererklärung später an, droht ein Verspätungszuschlag. Er beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig.

Länger Zeit lassen darf man sich, wenn man einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein die Arbeit machen lässt. Die Steuererklärung 2023 wird dann erst am 31. Mai 2025 fällig. Lesen Sie hier, wann sich ein Steuerberater für Sie lohnt.

Und wer das Ganze ohnehin nur freiwillig erledigt, kann noch eine gefühlte Ewigkeit warten: Volle vier Jahre können Sie sich damit Zeit lassen – für die Angaben für 2023 also bis Silvester 2027.

Was kann ich bei der Steuererklärung absetzen?

Laut dem Bund der Steuerzahler sind die vier wichtigsten Posten, die Ihre Steuerlast verringern, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen.

  • Werbungskosten: Dazu zählen alle beruflich veranlassten Kosten, die nicht vom Arbeitgeber getragen werden. Zum Beispiel Fahrten von der Wohnung zur Arbeit ("Entfernungspauschale"), Fortbildungskosten, Berufskleidung, Kontoführungsgebühren, Beiträge zu Berufsverbänden, Bewerbungskosten, ein häusliches Arbeitszimmer oder Umzugskosten. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.230 Euro pauschal für jeden Arbeitnehmer – alle Aufwendungen über diesem Betrag hinaus reduzieren die Steuerlast weiter.
  • Sonderausgaben: Vorsorgekosten wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Spenden, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten oder Kirchensteuer.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Wer wegen Krankheit Arztkosten, Zuzahlungen zu Medikamenten, Zahnersatz, Brillen oder Kuren zu zahlen hatte, trägt diese als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung ein. Auch Schäden durch Unwetter oder Hochwasser zählen dazu. Der Gesetzgeber mutet dem Steuerzahler allerdings einen gewissen Eigenanteil zu. Dieser berechnet sich individuell und bemisst sich nach der Höhe des Einkommens, Familienstand und der Anzahl der Kinder.
  • Steuerermäßigungen: Wer seine Wände von einem Profi streichen oder die Wäsche von einer Haushaltshilfe bügeln lässt, kann den Staat an den Kosten beteiligen. Bis zu 20 Prozent davon kann man absetzen – bis zu 510 Euro bei einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe und bis zu 1.200 Euro bei Handwerkerarbeiten. Gefördert werden aber nur die Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, die Materialkosten muss der Steuerzahler selbst tragen. Auch Mieter profitieren von Steuervorteilen: Ausgaben für Nebenkosten wie Treppenhausreinigung, Winterdienst, Gärtner oder Hausmeister können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe andere Dinge, die Ihre Steuerlast verkleinern. Eine Auswahl finden Sie in folgendem Artikel:

Steuererklärung: Welche Formulare muss ich ausfüllen?

In jedem Fall den zweiseitigen Mantelbogen. Dort werden unter anderem Name, Adresse, Bankverbindung, Steuernummer und Religionszugehörigkeit eingetragen. Weitere Formulare für alle sind:

  • Anlage Sonderausgaben
  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Arbeitnehmer und Pensionäre benötigen zudem die Anlage N, um Angaben zum Lohn und zu Werbungskosten zu machen. Lesen Sie hier, welche Änderungen es für das Steuerjahr 2023 in der Anlage N gibt.

Für Rentner gibt es neben der klassischen Anlage R noch die Anlagen R-AUS, R-AV und b-AV. Unbedingt ausfüllen müssen Sie die Anlage R-AUS, wenn Sie Renten oder andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, Rentenverträgen und betrieblichen Versorgungseinrichtungen erhalten. Denn die ausländischen Einrichtungen übermitteln keine elektronischen Daten an die deutschen Finanzämter.

In die Anlagen R-AV und b-AV tragen Sie Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen (R-AV) und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung (b-AV) ein. In die Anlage R gehören Renten aus dem Inland, die nicht der Arbeitgeber zahlt. Auch Ihre Werbungskosten geben Sie dort an. Lesen Sie hier, welche Ausgaben Sie als Rentner absetzen können.

Sie sind aber nicht verpflichtet, die Daten in die Anlagen R sowie R-AV und b-AV einzutragen. Denn die Rentenversicherung übermittelt sie bis Mitte Februar automatisch an das Finanzamt.

Die Anlage Vorsorgeaufwand sollte jeder ausfüllen, der Versicherungsbeiträge zahlt. Dazu zählen Kranken-, Pflege-, Renten-, Betriebsrenten-, Rürup-Renten-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Kapitallebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen.

In der Anlage KAP geben Sparer Einkünfte aus Kapitalvermögen an, etwa Gewinne aus Aktienverkäufen oder Erträge aus Bausparverträgen. Banken und Versicherungen ziehen aber für die meisten Kapitaleinkünfte schon vor der Ausschüttung 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Dann sind keine Einträge in der Steuererklärung mehr nötig.

Ausfüllen sollten Sie die Anlage aber, wenn Sie keine oder zu geringe Freistellungsaufträge bei Ihren Banken gestellt haben. Damit vermeiden Sie, dass Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktien abgeführt wird. 801 Euro sind im Steuerjahr 2022 für jeden Sparer steuerfrei. Wer da noch Spielraum hat, kann sich die zu viel gezahlte Steuer zurückholen. Lesen Sie hier, wie das geht.

Günstigerprüfung für Riester-Sparer

Riester-Sparer geben ihre Beiträge zur Riester-Rente in der Anlage AV bekannt. Sie profitieren dann womöglich von einem Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro; je nachdem, was günstiger für sie ist – der Sonderausgabenabzug oder die Riester-Zulagen. Ob sich Riestern noch lohnt, lesen Sie hier.

Eltern benötigen die Anlage Kind, in der sie unter anderem Auskunft über Kindergeld, Versicherungsbeiträge und Betreuungskosten geben. Alleinerziehende können zudem einen Entlastungsbeitrag beantragen. Lesen Sie hier, welche Steuerklasse für Alleinerziehende Vorteile bringt.

Vermieter und Verpächter geben ihre Einnahmen sowie ihre Werbungskosten in der Anlage V an. Wer nur ab und zu ein selbst genutztes Zimmer vermietet oder seine Wohnung untervermietet, profitiert womöglich von der Freigrenze von 520 Euro im Jahr.

Selbstständige füllen die Anlage S aus, Freiberufler geben in der Anlage EÜR ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab und gewerbliche Einkünfte gehören in die Anlage G.

In der Anlage Sonstiges können Steuerzahler zum Beispiel Angaben zur Steuerermäßigung bei der Erbschaftssteuer oder zum Verlustabzug machen. Mit Letzterem werden Verluste – etwa durch Jobverlust oder hohe Ausbildungsausgaben – in einem anderen Jahr mit den Einnahmen verrechnet.

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Welche Änderungen gibt es bei der Steuererklärung 2023?

Jedes Steuerjahr bringt neue Regeln – für jeden, aber auch für einzelne Gruppen wie Arbeitnehmer, Eltern, Anleger oder Rentner. Die wichtigsten im Überblick:

  • Grundfreibetrag: Ein Teil des Einkommens ist immer steuerfrei. 2023 ist der auf 10.908 Euro gestiegen.
  • Werbungskosten: Die Pauschale für Werbungskosten, offiziell Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt, ist 2023 von 1.200 Euro auf 1.230 Euro gestiegen. Dieser Betrag wird automatisch berücksichtigt. Hatten Sie noch mehr Ausgaben, die Sie als Werbungskosten geltend machen können, sollten Sie diese in der Steuererklärung aufführen. Denn jeder zusätzliche Euro senkt Ihre Steuerlast.
  • Homeoffice-Pauschale: Statt 5 Euro für höchstens 120 Tage im Jahr können Sie 2023 6 Euro am Tag für maximal 210 Tage ansetzen.
  • Rente versteuern: Neurentner müssen jedes Jahr einen höheren Teil ihrer Rente versteuern. 2023 sind das 83 Prozent. Nur noch 17 Prozent bleiben steuerfrei. Der Freibetrag ändert sich dann in den folgenden Rentenjahren nicht mehr.

Gut zu wissen

Das Wachstumschancengesetz sieht einen langsameren Anstieg des steuerpflichtigen Teils der Rente vor, wird derzeit aber noch im Vermittlungsausschuss verhandelt. Die Neuregelung sieht vor, dass Neurentner 2023 82,5 Prozent ihrer Bezüge versteuern müssen.

Die kompletten Änderungen für die Steuererklärung 2023, die 2024 fällig wird, können Sie hier nachlesen.

Muss ich meine Steuererklärung elektronisch per Elster übermitteln?

Ja. Zumindest dann, wenn Sie Selbstständiger, Gewerbetreibender, Land- oder Forstwirt sind oder privat eine Photovoltaik-Anlage besitzen. Alle anderen haben bisher noch die Wahl zwischen Elster, der Post – oder natürlich dem Gang zum Berater.

Elster ist das Online-Portal der deutschen Finanzverwaltung, in dem Steuerzahler ihre Steuererklärung an ihr Finanzamt schicken können. Das funktioniert nach einmaliger Registrierung per Zertifikat.

Viele Daten kennt das Finanzamt schon

Wer den Weg über die Post gehen will, kann sich die amtlichen Formulare direkt bei seinem Finanzamt abholen oder sie auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung als PDF ausdrucken. Anschließend alles per Hand ausfüllen, unterschreiben und abschicken – oder persönlich vorbeibringen.

Viele Daten sind bereits beim Finanzamt hinterlegt und müssen auf den Papiervordrucken gar nicht mehr ausgefüllt werden. Das gilt für Informationen des Arbeitgebers, von Rentenstellen, Krankenkassen und Trägern von Sozialleistungen. Die entsprechenden Felder sind in der Steuererklärung dunkelgrün hinterlegt und mit einem "e" markiert.

Welche Steuerprogramme gibt es und was können sie?

Rund drei Viertel der Steuererklärungen, die bei den Finanzämtern elektronisch eingehen, erstellen die Bürger mithilfe einer Steuersoftware. Die Gratis-Variante ist Elster. Das staatliche Onlineportal hat im Prinzip das Papierformular ins Netz verlegt. Tipps zum Steuersparen finden Sie dort nicht. Es eignet sich daher nur für einfache Fälle.

Wer stärker an die Hand genommen werden will, hat inzwischen eine große Auswahl an kostenpflichtigen Steuerprogrammen. Zuletzt hat die Stiftung Warentest im April 2022 25 Softwareprogramme untersucht. Jedes fünfte schnitt mit der Note "sehr gut" ab.

Die Bestnote bekamen damals das "Wiso Steuer-Sparbuch 2022" (Note 1,2), "Steuer 2021" von Aldi (1,4), "Steuersparer 2022" von Lidl (1,4) sowie "Tax 2022" (1,4). Ein "Sehr gut" gab es auch bei den Browser-Programmen für "Wiso Steuer Web" (1,5).

Gut zu wissen

Die Begriffe "Einkommensteuer" und "Steuer" werden in diesem Ratgeber synonym verwendet. Korrekt wäre allerdings, jedes Mal von "Einkommensteuer" zu sprechen. Sie wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Dazu gehören sieben Einkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nicht selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
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