Rentenfrage der Woche Muss jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Muss jeder Rentner eine Steuererklärung einreichen?
Nein. "Als Rentner besteht grundsätzlich erst dann eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente in 2021 über dem Grundfreibetrag liegt", sagt Stefanie Pieper, Steuerexpertin bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), t-online.
Der steuerliche Grundfreibetrag beläuft sich bei Alleinstehenden auf 9.744 Euro. Bei Verheirateten ist es das Doppelte, als eine Summe von 19.488 Euro.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Finanzämter fordern zur Steuererklärung auf
"Im Idealfall lassen Sie bei einem steuerlichen Berater prüfen, ob Sie zur zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend sind", sagt Pieper. "So kommen Sie einer Aufforderung durch das Finanzamt zuvor."
Denn: Die Rententräger übermitteln die Daten über die Renteneinnahmen online an die Finanzverwaltung. So können die Finanzämter Senioren ebenfalls auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Das greift auch für vorangegangene Jahre, erklärt die Expertin.
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Stefanie Pieper