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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Steuererklärung Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen: Geht das?
In der Steuererklärung lässt sich vieles absetzen, doch bei den Beiträgen zur Zahnzusatzversicherung setzt das Finanzamt Grenzen. Was zu beachten ist.
Nicht jede Zahnbehandlung übernimmt die Krankenkasse, daher sorgen viele Versicherte mit einer Zahnzusatzversicherung vor. Doch bringen die Beiträge auch eine Ersparnis bei der Einkommensteuer? Wir erklären, ob Sie die Ausgaben absetzen können und wie Sie das Finanzamt alternativ an Ihren Zahnarztkosten beteiligen.
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
Ja, die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung können Sie grundsätzlich als sogenannte Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Diese zählen zu den Sonderausgaben und können somit in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings gibt es Höchstgrenzen, die Sie beachten müssen.
Für Arbeitnehmer und Rentner liegt die Grenze bei 1.900 Euro pro Jahr, Selbstständige können bis zu 2.800 Euro pro Jahr absetzen. Doch die Sache hat noch einen Haken: Die Höchstgrenzen gelten für die gesamten Vorsorgeaufwendungen, nicht bloß für die Kosten der Zahnzusatzversicherung.
Da Sie mit Ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung diese Grenzen oft schon ausschöpfen, bleibt häufig kein Spielraum mehr, um zusätzliche Versicherungen wie die Zahnzusatzversicherung abzusetzen. Meist lohnt sich die Angabe daher nur für Menschen, die niedrige Krankenversicherungsbeiträge zahlen – etwa Studierende oder Geringverdiener.
Wo trage ich eine Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung ein?
Um die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung anzugeben, müssen Sie die Beiträge in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen. Gesetzlich Versicherte nutzen dafür die Zeile 22, privat Versicherte die Zeile 27. Beachten Sie, dass Sie eventuelle Erstattungen Ihrer Zahnzusatzversicherung vorher abziehen.
Gibt es alternative Möglichkeiten, Steuern zu sparen?
Ja. Neben den Beiträgen zur Zahnzusatzversicherung können Sie auch Zahnarztkosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dies umfasst Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und andere medizinisch notwendige Maßnahmen.
Doch auch hier gibt es eine Einschränkung: Diese Kosten wirken sich nämlich nur dann steuermindernd aus, wenn sie die zumutbare Belastung überschreiten, die vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängt.
Fazit
Es ist zwar möglich, eine Zahnzusatzversicherung von der Steuer abzusetzen, die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen machen das in der Praxis jedoch schwierig. Prüfen Sie daher auch, ob Sie alternativ Zahnarztkosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, um Steuervorteile zu nutzen.