Steuererklärung Außergewöhnliche Belastungen: In welche Anlage gehören sie?
Außergewöhnliche Belastungen entstehen in verschiedenen Lebenssituationen. Die Kosten können Sie steuerlich absetzen. So geht's.
Außergewöhnliche Belastungen sind höhere Aufwendungen, die Ihnen im Vergleich zu Personen mit ähnlichem Einkommen, Vermögen oder Familienstand entstehen. Es handelt sich um unvermeidbare, zwangsläufig entstehende Aufwendungen wie Kosten für medizinische Behandlungen, eine Brille oder Zahnersatz.
Die Kosten fallen entweder für Sie selbst oder für Ihre Angehörigen an. Haben Sie die außergewöhnliche Belastung wirtschaftlich selbst getragen, erstattet Ihnen der Staat einen Teil in Form niedrigerer Steuern. In Ihrer Steuererklärung füllen Sie dazu die entsprechende Anlage aus. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Allgemeine vs. besondere außergewöhnliche Belastungen
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen werden erst dann bei der Steuer anerkannt, wenn sie den zumutbaren Höchstbetrag übersteigen. Bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen zählt bereits der erste Cent als Aufwendung und ist steuerlich absetzbar.
Der Ausbildungsfreibetrag ist eine besondere außergewöhnliche Belastung. Seit 2023 liegt er jährlich bei maximal 1.200 Euro. Eine weitere besondere außergewöhnliche Belastung ist der Pflege-Pauschalbetrag als Pauschale für diejenigen, die einen Angehörigen häuslich unentgeltlich pflegen.
Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben
Erledigen Sie Ihre Steuererklärung online mit Elster, benötigen Sie für die außergewöhnlichen Belastungen die Anlage "Außergewöhnliche Belastungen". Um die Ausgaben geltend zu machen, füllen Sie die Anlage folgendermaßen aus:
- Zeilen 4 bis 9: Behinderten-Pauschalbetrag, abhängig vom Grad der Behinderung
- Zeile 10: Hinterbliebenen-Pauschalbetrag von jährlich 370 Euro, wenn der alleinige Bezug einer Witwen- oder Witwerrente nicht ausreicht
- Zeilen 11 bis 16: Pflege-Pauschalbetrag für die ständige, unentgeltliche Pflege einer hilfsbedürftigen Person, bei Pflegegrad 2 bis 5 oder Merkzeichen "H"
- Zeilen 17 und 18: Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale bei einem Behindertengrad von mindestens 80 Prozent oder mindestens 70 Prozent und Merkzeichen "G"
Um weitere außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen, füllen Sie die Zeilen 19 bis 36 der Anlage aus. Bei diesen Aufwendungen berücksichtigt das Finanzamt automatisch die zumutbaren Belastungen. Hier tragen Sie folgende Aufwendungen ein:
- Zeile 19 bis 21: Krankheitskosten für Arztbesuche, Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder Kuren
- Zeile 22 bis 24: Pflegekosten für häusliche Pflege oder Heimunterbringung
- Zeile 25 bis 27: Behinderungsbedingte Aufwendungen wie Umbaukosten
- Zeile 28 bis 30: Bestattungskosten
- Zeilen 31 bis 36: Sonstige außergewöhnliche Belastungen wie Sanierungskosten oder Wiederbeschaffungskosten nach Naturkatastrophen
Nachweise für außergewöhnliche Belastungen
Für die verschiedenen außergewöhnlichen Belastungen übermitteln Sie Nachweise an das Finanzamt. Rechnungen von der Apotheke oder vom Sanitätshaus, ärztliche Atteste, aber auch Bescheide der Kranken- und Pflegekassen gehören dazu.
- finanztip.de: "Auch private Ausgaben von der Steuer absetzen"
- steuern.de: "Anlage Außergewöhnliche Belastungen Ausfüllhilfe"
- elster.de: "Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2023"