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Wie viele Jahre können Sie rückwirkend eine Steuererklärung machen?


Fristen für die Steuer
Wann ist es zu spät für die Steuererklärung?

t-online, Jana Lippmann

Aktualisiert am 15.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Es kann sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.Vergrößern des Bildes
Es kann sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. (Quelle: BartekSzewczyk/getty-images-bilder)

Für Steuererklärungen gelten klare Fristen. Während Sie eine Pflichterklärung im Folgejahr abgeben müssen, bleibt für die freiwillige Abgabe mehr Zeit.

Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat dazu mehrere Jahre Zeit. Sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, lohnt sich oft, denn in vielen Fällen gilt: Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann sich durchaus Geld vom Finanzamt zurückholen. Das trifft vor allem dann zu, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen oder hohe Werbungskosten geltend machen können.

Frist für freiwillige Abgabe

Für eine freiwillige Steuererklärung räumt Ihnen das Finanzamt vier Jahre Zeit ein. Stichtag ist der 31. Dezember.

Wer einen Verlustvortrag geltend machen möchte, hat für seine Steuererklärung sogar 7 Jahre Zeit. Interessant ist das vor allem für Studenten und Auszubildende. Wenn diese als Arbeitnehmer nach ihrer Ausbildung oder ihrem Studium zum ersten Mal Geld verdienen, können sie diese Einnahmen mit den Ausgaben aus den Ausbildungsjahren verrechnen.

Ähnliches gilt für Selbstständige. Übersteigen in einem Jahr die Ausgaben die Einnahmen, erkennt das Finanzamt einen steuerlichen Verlust an. Läuft es in den folgenden Jahren besser, sodass Gewinne generiert werden, verrechnet das Finanzamt diese Gewinne mit den Verlusten der vorangegangenen Jahre. Dadurch zahlen Sie weniger Steuern.

Unterscheidung zwischen freiwilliger und verpflichtender Steuererklärung

Die Abgabe einer Steuererklärung ist für Sie verpflichtend, wenn

  • mehrere Arbeitsverhältnisse parallel bestanden
  • ein Ehepartner die Steuerklasse 5 oder 6 hatte
  • Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld oder ein steuerpflichtiger Nebenverdienst mehr als 410 Euro einbrachte
  • auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag vermerkt ist
  • Kapitalerträge erwirtschaftet wurden, für die keine Abgeltungssteuer erhoben wurde
  • nicht verheiratete oder geschiedene Eltern Freibeträge für ihr Kind übertragen möchten.

In diesen Fällen bleiben nur wenige Monate, um die Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Im Allgemeinen ist der Stichtag der 31. Juli. Für die Steuererklärung für die Jahre 2022 und 2023 gelten jedoch Fristverlängerungen.

Steuerpflicht bei Rentnern

Die meisten Rentnerinnen und Rentner müssen zwar keine Steuererklärung abgeben, aber es ist möglich, während des Rentenbezugs doch noch abgabepflichtig zu werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch eine Rentenerhöhung der Rentenfreibetrag überschritten wird. Bemerkt das Finanzamt diese Veränderung, wird es von dem betroffenen Rentner eine Steuererklärung einfordern.

Da eine solche Überprüfung aber nicht jedes Jahr stattfindet, kann es sein, dass die vergangenen 7 Jahre rückwirkend betrachtet werden. Entsprechend muss der Rentner eine Steuererklärung für diesen Zeitraum abgeben.

Verwendete Quellen
  • steuertipps.de: "Ist die Abgabe einer Steuererklärung auch rückwirkend möglich?" (Stand: 05.12.2022)
  • finanztip.de: "Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?" (Stand: 07.08.2023)
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