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Steuern: Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung richtig angeben


Ratgeber für Ihre Steuern
Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung richtig angeben

t-online, Rene Petzold

16.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Auch wenn Mutterschaftsgeld steuerfrei ist, lohnt es sich diesen in der Steuererklärung anzugeben.Vergrößern des Bildes
Mutterschutz: Auch wenn Mutterschaftsgeld steuerfrei ist, lohnt es sich diesen in der Steuererklärung anzugeben. (Quelle: Polina Lebed/getty-images-bilder)

Bei einer Schwangerschaft bekommen Sie Mutterschaftsgeld. Die Leistungen sind auch für Ihre Steuererklärung relevant. Wir erklären, wie Sie hier unnötige Fehler vermeiden.

Die anstehende Geburt Ihres Kindes bedeutet eine aufregende Zeit. Von der Krankenkasse wird Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Eine Leistung, welche Sie in die Steuererklärung ausweisen müssen. Die Angaben dazu können Sie aber leicht vornehmen. Damit das Mutterschaftsgeld überhaupt ausgezahlt wird, müssen Sie es zunächst bei der zuständigen Krankenkasse beantragen.

So viel Mutterschaftsgeld gibt es

Mutterschaftsgeld ist eine Unterstützungsleistung für werdende Mütter. Für die Dauer von 14 Wochen – sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach – zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro je Kalendertag aus. Den Differenzbetrag zum Nettolohn gleicht der Arbeitgeber aus. Für den Fall einer Mitgliedschaft in der Privaten Krankenversicherung oder bei einer geringfügigen Beschäftigung werden maximal 210 Euro ausgezahlt.

Beantragt wird die Lohnersatzleistung über die Krankenkasse, sobald eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin vorliegt. Die Entgeltbescheinigung fragt die Krankenkasse beim Arbeitgeber ab.

Warum Mutterschaftsgeld bei der Steuer angeben?

Grundsätzlich ist die Lohnersatzleistung Mutterschaftsgeld steuerfrei. Sprich: Als werdende Mutter zahlen Sie auf den erhaltenen Betrag keine Einkommenssteuer. Der Bezug bleibt auch sozialabgabenfrei, es fallen keine Abzüge für Kranken- und Rentenversicherung an. Aber: Für die Leistung gilt der sogenannte Progressionsvorbehalt.

Daher spielt das Mutterschaftsgeld für die Steuererklärung eine Rolle: Es wird zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen. Fakt ist damit, dass der Bezug eventuell eine Nachzahlung für zu wenig gezahlte Steuern nach sich ziehen kann.

Mutterschaftsgeld – hier in die Steuererklärung eintragen

Für die Angabe von Mutterschaftsgeld in der Steuererklärung sind zwei Aspekte zu berücksichtigen – das von der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld und die vom Arbeitgeber erbrachte Aufstockung des Nettoeinkommens. Beide werden elektronisch über ELSTER an das Finanzamt mit der Steuererklärung übermittelt.

  1. Mutterschaftsgeld: Eintrag in der elektronischen Steuererklärung in Zeile 43 des Mantelbogens
  2. Arbeitgeber-Aufstockung: Eintrag in Zeile 28 der Anlage N

Noch ein Tipp: Das Finanzamt und andere Behörden tauschen sich mitunter recht rege aus – was beispielsweise auch für das Elterngeld gilt. Über dessen Bezug informiert die Elterngeldstelle zum Beispiel das Finanzamt. Der Versuch, hier zu tricksen, zieht am Ende nur Ärger nach sich.

Verwendete Quellen
  • aok.de: "Mutterschaftsgeld: finanzielle Entlastung für werdende Mütter" (Stand: 13.04.2023)
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