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Homeoffice in der Steuererklärung 2021: Wo trage ich es ein?


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Befristete Pauschale
Wie Sie Homeoffice von der Steuer absetzen


24.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau arbeitet im Homeoffice (Symbolbild): Den heimischen Arbeitsplatz können Sie teilweise von der Steuer absetzen.Vergrößern des Bildes
Eine Frau arbeitet im Homeoffice (Symbolbild): Den heimischen Arbeitsplatz können Sie teilweise von der Steuer absetzen. (Quelle: Fabian Strauch/dpa-tmn)
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Auch bei der Steuererklärung für 2021 dürfen Sie wieder die Homeoffice-Pauschale nutzen. Was sich dahinter verbirgt und wann sie sich für Sie lohnt.

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie arbeiten Millionen Angestellte einige Tage pro Woche von zu Hause aus. Die Bedingungen für ein echtes Arbeitszimmer erfüllen jedoch nur die wenigsten. Ihnen hilft unter Umständen die Homeoffice-Pauschale. Was das ist, was sie bringt und wo Sie sie in der Steuererklärung für 2021 eintragen.

Was ist bei Homeoffice steuerlich absetzbar?

Arbeiten Sie im Homeoffice, können Sie das Finanzamt an den Kosten dafür beteiligen. Das funktioniert entweder, indem Sie ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, oder die Homeoffice-Pauschale nutzen.

Gerade für Arbeitnehmer, die erst mit Beginn der Corona-Pandemie ins Homeoffice gewechselt sind, dürfte eher die Pauschale interessant sein. Denn um ein häusliches Arbeitszimmer absetzen zu dürfen, müssen Sie strenge Auflagen erfüllen. Lesen Sie hier, welche das sind.

Dank der Homeoffice-Pauschale darf hingegen jeder pro Arbeitstag zu Hause fünf Euro von der Steuer absetzen. Allerdings nur bis zu einem Maximalbetrag von 600 Euro im Jahr. Das gilt auch für das Steuerjahr 2021, für das die Steuererklärung bis zum 31. Oktober 2022 fällig ist – wenn Sie zu einer Abgabe verpflichtet sind.

Die Pauschale von höchstens 600 Euro bedeutet, dass Sie maximal 120 Homeoffice-Tage geltend machen können (120 Tage x 5 Euro = 600 Euro). Und es gibt noch einen Wermutstropfen.

Die Homeoffice-Pauschale gibt es nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, die jedem Arbeitnehmer für das Steuerjahr 2021 zusteht. Das heißt: Sie profitieren erst dann von der Homeoffice-Pauschale, wenn Sie mehr als 1.000 Euro Werbungskosten vorweisen können.

Gut zu wissen

Auch Studierende aus Auszubildende können die Homeoffice-Pauschale nutzen. Ob Sie sie als Werbungskosten oder Sonderausgaben ansetzen dürfen, hängt von der Art Ihrer Ausbildung ab. Lesen Sie hier, was für Sie gilt.

Wo trage ich Homeoffice in der Steuererklärung 2021 ein?

Für jedes Steuerjahr gibt es neue Formulare. In der Steuererklärung 2021 tragen Sie die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N unter Werbungskosten ein. Das Finanzamt will es dabei genau wissen: In Zeile 45 müssen Sie die Anzahl der Tage angeben, die Sie im Homeoffice gearbeitet haben. Lesen Sie hier, welche Formulare Sie für die Steuererklärung 2021 sonst noch benötigen.

Am besten holen Sie sich eine Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber, die belegt, in welchem Zeitraum Sie von zu Hause aus gearbeitet haben. Zusätzlich sollten Sie selbst Buch darüber führen.

Was, wenn ich mehr als 120 Tage im Homeoffice war?

Die Homeoffice-Pauschale können Sie höchstens für 120 Tage nutzen. Wer häufiger am heimischen Schreib- oder Küchentisch gesessen hat, hat je nach Länge des Arbeitswegs Pech oder Glück.

Denn für alle Tage, die über die 120 möglichen hinaus gehen, können Sie statt der Homeoffice- die Pendlerpauschale geltend machen, auch Entfernungspauschale genannt.

Je länger Ihr Arbeitsweg ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich diese Pauschale sogar bezahlter für Sie macht. Ist die Fahrt zum Betrieb hingegen sehr kurz, wäre die Homeoffice-Pauschale lohnender. Lesen Sie hier, wie viel Geld die Pendlerpauschale bringt.

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