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Investmentsteuerreformgesetz: Wie werden Fonds versteuert?


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Investmentsteuerreformgesetz
So funktioniert die Steuer auf Fonds und ETFs


Aktualisiert am 07.04.2023Lesedauer: 3 Min.
Ein Anleger zählt Geld (Symbolbild): Seit 2019 wird bei thesaurierenden Fonds ein fiktiver Betrag versteuert, die sogenannte Vorabpauschale.Vergrößern des Bildes
Ein Anleger zählt Geld (Symbolbild): Seit 2019 wird bei thesaurierenden Fonds ein fiktiver Betrag versteuert, die sogenannte Vorabpauschale. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Was Sie bei Fondsanteilen steuerlich beachten sollten, hängt davon ab, wann Sie die Anteile gekauft haben. Seit 2018 gelten nämlich neue Regeln.

Wo Kapitalerträge sind, möchte der Staat etwas davon abhaben. Das gilt auch für Gewinne auf Aktienfonds und ETFs. Seit einer Gesetzesreform hat sich die Besteuerung allerdings geändert. Wir erklären, was seit 2018 anders ist und wie Erträge aus Fondsanteilen versteuert werden.

Was ist das Investmentsteuerreformgesetz?

Mit dem Investmentsteuergesetz (InvStG) von 2018 haben sich die Regeln für Steuern auf Investmentfonds wie Aktienfonds und Indexfonds (ETFs) geändert. Damit wollte der Staat die einst sehr komplizierte Besteuerung deutlich vereinfachen und Steuerschlupflöcher schließen. Wichtig ist das für Sie nur dann, wenn Sie bereits vor 2018 Fondsanteile gekauft haben.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Alle Fonds werden jetzt nach der gleichen Logik besteuert – mit einer jährlichen Vorabpauschale (siehe unten).
  • Anleger können die Quellensteuer auf ausländische Dividenden nicht mehr auf die Abgeltungssteuer anrechnen – stattdessen gibt es die sogenannte Teilfreistellung (siehe unten). Quellensteuer fällt an, wenn Sie im Ausland Kapitalerträge erwirtschaften, zum Beispiel Dividenden bei ausschüttenden ETFs. Die Steuer wird dann direkt von den jeweiligen Ländern eingezogen.
  • Der sogenannte Bestandsschutz fällt weg. Damit war gemeint, dass Anleger, die Fonds vor Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 gekauft hatten, keine Steuern auf Gewinne zahlen mussten. Das ist vorbei. Alle Gewinne, die ab 2018 anfielen, müssen jetzt besteuert werden. Es gilt allerdings ein Freibetrag von 100.000 Euro, den Sie einmal im Leben ausschöpfen und auf viele Jahre und Fonds aufteilen dürfen.

Wie werden Gewinne aus Aktienfonds versteuert?

Auf Erträge und Kursgewinne aus Aktienfonds müssen Sie Abgeltungssteuer zahlen, sobald diese über dem jährlichen Freibetrag, auch Sparerpauschbetrag genannt, von 801 Euro liegen. Die Steuer von 25 Prozent fällt dann nur für jene Gewinne an, die über diesem Freibetrag liegen.

Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, der auf Kapitalerträge bisher nicht abgeschafft wurde, sowie eventuell Kirchensteuer in Höhe von 8 bis 9 Prozent – je nach Bundesland.

Der Depotanbieter berechnet die Steuer automatisch und überweist sie an das Finanzamt. Bleiben Ihre Erträge unter den 1.000 Euro, zahlen Sie gar keine Steuer – vorausgesetzt, Sie haben einen Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe bei Ihrer Depotbank gestellt. Wenn nicht, können Sie sich das zu viel gezahlte Geld aber auch noch später über die Steuererklärung zurückholen. Lesen Sie hier, wie Sie das anstellen.

So funktioniert die Vorabpauschale

Konkret werden Aktienfonds, bereits während Sie sie noch halten, mithilfe der sogenannten Vorabpauschale besteuert (§ 18 InvStG). Voraussetzung dafür ist, dass Sie Kursgewinne erzielen, der Fondswert am Jahresende also höher ist als der Fondswert am Jahresanfang.

Die Vorabpauschale funktioniert so: Ihre Depotbank schaut sich die Wertentwicklung Ihres Fonds im Laufe des vergangenen Jahres an. Zusammen mit einem von der Bundesbank bestimmten Zins berechnet sie dann die Vorabpauschale, falls der Wert gestiegen ist. Auf diese Pauschale fallen dann die Steuern an.

Bei ausschüttenden Fonds reduziert die Dividende die Vorabpauschale, wobei die Dividende selbst wiederum mit Abgeltungssteuer belegt wird.

Gut zu wissen: Kaufen Sie erst im Laufe eines Jahres einen Fondsanteil, reduziert sich die Vorabpauschale für jeden vollen Monat, der dem Kauf vorausgeht, um ein Zwölftel. Das gilt auch, wenn Sie einen Sparplan mitten im Jahr starten.

Verkaufen Sie schließlich Ihre Fondsanteile, wird erneut Abgeltungssteuer fällig. Damit Sie nicht doppelt zahlen, werden die Steuern, die von den Vorabpauschalen schon einbehalten wurden, vom Verkaufserlös abgezogen.

Was bedeutet Teilfreistellung bei Fonds?

Teilfreistellung meint, dass Sie die Abgeltungssteuer nicht auf die komplette Vorabpauschale zahlen, sondern nur auf 70 Prozent. 30 Prozent bleiben steuerfrei.

Gleiches gilt beim späteren Verkaufserlös, von dem die Steuern von den Vorabpauschalen abgezogen werden. Auch er ist zu 30 Prozent steuerfrei. In unserem Ratgeber zu Steuern auf ETFs finden Sie Beispiele, anhand derer wir Ihnen die Steuerberechnung samt Teilfreistellung Schritt für Schritt erklären.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Investmentsteuergesetz (InvStG)
  • Finanztip: "So funktioniert die Steuer auf Aktienfonds und ETFs seit 2018"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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