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Steuerklassen 3 und 5 abschaffen: Das ist der aktuelle Stand


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Geplante Reform
Was wird aus der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5?


27.12.2024 - 10:10 UhrLesedauer: 3 Min.
Ehepaar rechnet: Ein Ende der Steuerklassen 3 und 5 würde keine höhere Steuerlast bedeuten.Vergrößern des Bildes
Ehepaar rechnet: Ein Ende der Steuerklassen 3 und 5 würde keine höhere Steuerlast bedeuten. (Quelle: Prostock-Studio/getty-images-bilder)
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Mit dem Ampel-Aus ist auch die Reform der Steuerklassen unter den Tisch gefallen. Zwei Parteien haben sie sich aber wieder ins Wahlprogramm geschrieben.

Eigentlich war es beschlossene Sache: Die Lohnsteuerklassen 3 und 5 sollte es künftig nicht mehr geben. So hatte es die gescheiterte Ampelkoalition in ihrem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes beschlossen. Doch nach dem Bruch der Regierung schaffte es das Gesetzespaket nur noch in Teilen durch Bundestag und Bundesrat. Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 blieb auf der Strecke.

Damit ist die geplante Reform vorerst gescheitert. Dabei sollte das Vorhaben nicht nur mehr Gerechtigkeit schaffen, sondern auch Frauen stärken und die Transparenz in Partnerschaften erhöhen. t-online erklärt, was genau angedacht war und welche Chancen es für eine Umsetzung in der Zukunft gibt.

Steuerklassen 3 und 5: Was war geplant?

Das Ziel der Ampelkoalition war die Überführung der Steuerklassen 3 und 5 in das sogenannte Faktorverfahren der Steuerklasse 4. Dadurch würde jeder Partner anhand seines individuellen Einkommens besteuert, ohne dass sich die Gesamtsteuerlast eines Ehepaares verändert. Unterschiede hätten sich allerdings in der zeitlichen Verfügbarkeit des Geldes ergeben: Partner mit geringem Einkommen – meist Frauen – hätten monatlich mehr Netto zur Verfügung gehabt, während der Hauptverdiener mehr Steuern vorausgezahlt hätte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Steuerklassenreform sollte insbesondere Frauen entlasten, da die hohen Abzüge in Steuerklasse 5 das Arbeiten für viele unattraktiv machen. Katharina Wrohlich, Professorin für Öffentliche Finanzen an der Universität Potsdam und Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin, sagte dem "Tagesspiegel": "Die Reform hin zu Steuerklasse 4/4 wäre vor allem gut für Frauen, die derzeit in Lohnsteuerklasse 5 sind und jetzt sehen, dass sich Erwerbsarbeit für sie eher lohnt, da sie jeden Monat ein höheres Nettoeinkommen auf ihr Konto bekommen."

Zudem würde die Wirtschaft durch den Einsatz gut ausgebildeter Frauen im Kampf gegen den Fachkräftemangel profitieren, sagte Wrohlich.

Warum ist die Reform gescheitert?

Ursprünglich hatte die Ampel Ende Juli eine Einigung erzielt. Doch durch den Verlust der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der Auflösung des Bundestages ist die Reform ausgesetzt. Dass überhaupt noch Teile des Steuerfortentwicklungsgesetzes beschlossen werden konnten, galt bereits als Überraschung angesichts des Scheiterns der Ampelregierung.

So werden im kommenden Jahr zwar unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht, die Überführung der Steuerklassen 3 und 5 ins Faktorverfahren empfahl der Finanzausschuss jedoch zu streichen. Und so kam es dann auch.

Die Steuerklassenkombination 3 und 5 wird also vorerst nicht abgeschafft. Vorgesehen war die Änderung aber ohnehin erst ab 2030. Ob sie in Zukunft wieder auf die politische Agenda kommt, hängt maßgeblich von der Zusammensetzung der nächsten Bundesregierung ab (siehe unten).

Wie sinnvoll wäre die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5?

Die Steuerklassenreform bleibt ein umstrittenes Thema. Martin Beznoska, Senior Economist beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW), sagte dem "Tagesspiegel": "Vielleicht würde sich mancher Erstverdiener über die Reform ärgern." Dennoch sieht er in der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 einen wichtigen Schritt, da das Faktorverfahren mehr Transparenz darüber schaffe, was jeder der Partner finanziell in die Partnerschaft einbringe.

Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler ergänzt, dass das Faktorverfahren präzisere Steuerberechnungen ermögliche und unnötige Rück- oder Nachzahlungen verringern würde.

Gleichzeitig weisen Experten darauf hin, dass das Ehegattensplitting in seiner aktuellen Form nicht mehr zeitgemäß sei. Expertin Katharina Wrohlich kritisiert, dass das deutsche Steuerrecht seit 1958 nicht an gesellschaftliche Veränderungen angepasst wurde, während Länder wie Schweden bereits vor Jahrzehnten das Splitting abgeschafft haben. Dennoch bleibt das Ehegattensplitting in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt, was umfassende Änderungen erschwert.

Kommt das Thema noch einmal auf die Agenda?

Nur die SPD und FDP haben die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 ausdrücklich in ihren Wahlprogrammen verankert. Dass die Reform zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt wird, ist also höchstens dann realistisch, wenn eine der Parteien an der nächsten Regierung beteiligt ist.

So heißt es im Entwurf des Regierungsprogramms der SPD: "Wir wollen die Besteuerung von Familien reformieren und für Paarfamilien die bereits eingeleitete Überführung der Steuerklassen-Kombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV umsetzen."

Und im Wahlprogramm der FDP betont man: "Die ökonomische Freiheit von Frauen stärken wir durch bessere steuerliche Regelungen, insbesondere durch die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5, für die wir uns weiterhin einsetzen."

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