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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ehegattensplitting Steuern sparen dank Hochzeit – nicht nur am 2.2.2022
Wer heiratet, geht im Idealfall nicht nur einen Bund fürs Leben ein, sondern profitiert womöglich auch von Steuervorteilen. Das gilt auch abseits der begehrten Heiratsdaten im Februar.
Wenn das Kalenderblatt eine Schnapszahl zeigt, sind die Standesämter traditionell besonders voll. Der Februar bietet in diesem Jahr gleich zwei solcher gut zu merkenden Hochzeitsdaten: den 02.02.2022 und – noch einen Tick ausgefeilter – den 22.02.2022.
Doch nicht nur bei der Wahl des Hochzeitstages spielen für manche Paare Zahlen eine Rolle, auch nach der Feier kann sich ein Blick lohnen, nämlich in Sachen Steuern. Eheleute und Verpartnerte profitieren gleich mehrfach: Sie erhalten höhere Freibeträge, Wahlmöglichkeiten bei der Steuerklasse und können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
Ehegattensplitting spart vielen Paaren Geld
"Diese sogenannte gemeinsame Veranlagung spart nicht nur eine Menge Arbeit, sondern dank des integrierten Ehegattensplittings oft auch Geld", teilt der Lohnsteuerverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe mit. Grund dafür ist, dass das Finanzamt Eheleute und Verpartnerte als einen Steuerzahler betrachtet. Das ist für viele günstiger.
Konkret funktioniert die Rechnung so: Die Finanzbeamten ermitteln zunächst das gemeinsame Einkommen der Frischverheirateten. Dann teilen sie die Summe durch zwei und berechnen die Einkommensteuer, die auf diesen Betrag anfallen würde. Im letzten Schritt wird das Ergebnis verdoppelt.
Darum steht der Splittingtarif in der Kritik
Besonders stark profitieren Partner, die unterschiedlich viel verdienen. Das ist einer der größten Kritikpunkte am Ehegattensplitting: In manchen Konstellationen ist es für denjenigen, der weniger verdient, komplett sinnlos, überhaupt arbeiten zu gehen.
Und weil davon in der Regel immer noch eher Frauen betroffen sind, läuft das System Gefahr, die sogenannte Versorgerehe zu stützen. Das ist solange kein Problem, wie die Ehe hält, doch kommt es zur Trennung, geraten viele Frauen in finanzielle Schwierigkeiten.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe macht den Effekt anhand von zwei Beispielpaaren deutlich:
- Großer Steuervorteil: Sandra und Markus sind seit Anfang 2022 verheiratet. Sandra arbeitet Vollzeit und hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 45.000 Euro. Markus ist aktuell in Teilzeit, weil er sich nebenbei um den Bau des Familienheims kümmert. Sein zu versteuerndes Einkommen ist daher auf 15.000 Euro geschrumpft. Wären die beiden nicht gemeinsam veranlagt, müsste Sandra laut Grundtabelle 2022 genau 10.014 Euro und Markus 955 Euro Einkommensteuer zahlen (ohne Kirchensteuer). Dank Ehegattensplitting fordert das Finanzamt insgesamt 929 Euro weniger Steuern ein.
- Geringer Steuervorteil: Weniger üppig ist das Sparpotenzial bei Lisa und Marie. Auch sie sind seit Anfang des Jahres verheiratet, arbeiten aber beide Vollzeit. Lisa hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 35.000 Euro, Marie kommt auf 25.000 Euro. Würden die beiden konfessionslosen Frauen ihre Steuererklärung jeweils selbst machen, müsste Lisa der Grundtabelle 2022 zufolge 6.581 Euro und Marie 3.562 Euro Steuern zahlen. Die gemeinsame Veranlagung lohnt sich für sie zwar ebenfalls, die Ersparnis ist mit 103 Euro aber überschaubar, weil sich die Einkommen weniger stark unterscheiden.
Paare müssen Ehegattensplitting nicht nutzen
Ein Muss ist das Ehegattensplitting übrigens nicht. Wer sich nicht gemeinsam veranlagen lassen will, muss das dem Finanzamt allerdings mitteilen. Dafür geben Sie einfach weiterhin separat eine Steuererklärung ab und geben darin an, dass Sie eine Einzelveranlagung wünschen.
In Ausnahmefällen kann das günstiger sein – zum Beispiel, wenn ein Ehepartner ausländische Einkünfte bezieht oder steuerfreie Entgeltersatzleistungen bekommt, die im Verhältnis zum Einkommen des Partners hoch sind.
Der Splitting-Vorteil gilt rückwirkend für das ganze Jahr. Sie profitieren also immer gleich stark von ihm – egal, ob Sie sich erst am 31. Dezember 2022 trauen oder an einem der einprägsamen Februardaten.
- Eigene Recherche
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)