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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Steuererklärung 2015 Kapitalertragssteuer: Wie hoch ist der Freibetrag?
Die Kapitalertragssteuer und der Freibetrag: Welche Einkünfte fallen darunter? Wie hoch ist für die Kapitalertragssteuer der Freibetrag? Was ist zu beachten? Sind Kapitalerträge auf der der Steuerklärung anzugeben? Hier finden Sie die Antworten.
Was ist die Kapitalertragssteuer?
Die Kapitalertragssteuer ist eine sogenannten Quellensteuer. Das bedeutet, die auszahlende Stelle wie ein Bankinstitut behält den zu versteuernden Betrag für den Empfänger ein. Dieser wird direkt an das jeweilige Finanzamt weitergeleitet. Auf Gewinne aus Kapitalanlagen erhebt der Staat die Kapitalertragssteuer.
Dazu zählen Kursgewinne aus Aktien und Fonds, Ausschüttungen sowie Dividenden und Zinsen. Erträge aus Darlehnsverträgen eines Nicht-Kreditinstituts und Zinsen aus Hypotheken sind davon befreit. Nicht von der Kapitalertragssteuer betroffen sind Gewinne aus Kapitallebensversicherungen und Veräußerungen einer stillen Gesellschaft sowie aus Fremdwährungsgeschäften.
Kapitalertragssteuer und Freibetrag: Die Bank ist zu informieren
Damit die Bank Ihnen die volle Höhe der Kapitalerträge auszahlt, ist dieser ein Freistellungsauftrag zu erteilen. Andernfalls führen die Banken Beträge oberhalb der angegebenen Freistellungsobergrenze direkt an das Finanzamt ab. Wenn Sie Konten bei mehreren Banken haben, können Sie die Gesamtsumme auf die unterschiedlichen Konten verteilen.
Grundsätzlich gilt: Die Summe darf den Sparerpauschbetragnicht nicht überschreiten. Bei Alleinstehenden liegt der Freibetrag bei 801 Euro und bei Ehepaaren die Grenze bei 1.602 Euro. Ehepartner erteilen einen gemeinsamen Auftrag an die Bank. Entsprechende Formulare liegen in den Banken bereit. Seit 2011 ist für die Auftragserteilung die Angabe der individuellen Steuer-ID anzugeben.
Kapitalertragssteuer und Freibetrag: die Abgeltungssteuer
Seit dem 1. Januar 2009 gilt für die Kapitalertragssteuer die Bezeichnung Abgeltungssteuer. Hier ist eine Obergrenze in Höhe von 25 Prozent zu beachten. Damit ist die gezahlte Steuer auf Kapitalerträge „abgegolten“. Zu den 25 Prozent kommen noch der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Kapitalertragssteuer, Freibetrag und die Steuerklärung
Wenn Sie mit Ihren Kapitalerträgen unterhalb der Grenze von 801 Euro liegen, besteht kein Handlungsbedarf und ein Vermerk in der Steuererklärung ist nicht notwendig. Die darüberliegenden Einkünfte sind mit maximal 25 Prozent zu versteuern.
Kapitalertragssteuer und Freibetrag – Ausnahmen
Für Zinserträge von Ihrem Girokonto oder einer anderen Sparform, bei der Sie maximal ein Prozent Zinsen pro Jahr erhalten, brauchen Sie keinen Freistellungsauftrag zu stellen. Die Zinsen werden automatisch gutgeschrieben. Bausparverträge sind ein weiterer Sonderfall, für den kein Freistellungsauftrag erteilt werden muss.