Sozialversicherung Ausländer in Deutschland: Wie bekomme ich eine Sozialversicherungsnummer?
Ausländer, die neu in Deutschland sind, brauchen eine Sozialversicherungsnummer. Wir erklären, wie Sie diese und Ihren Sozialversicherungsausweis erhalten.
Wer als Ausländer erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnimmt, erhält von der Deutschen Rentenversicherung einen Sozialversicherungsausweis mit einer Sozialversicherungsnummer. Die Bedeutung des Sozialversicherungsausweises hat jedoch seit dem 1. Januar 2023 abgenommen: Arbeitgeber können die Versicherungsnummer nun auch automatisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung abrufen oder beantragen.
Verwirrend ist für Deutsche wie für Ausländer oft die Vielzahl der Bezeichnungen: Rentenversicherungsnummer, Sozialversicherungsnummer und Versicherungsnummer sind unterschiedliche Begriffe für dieselbe Sache. Sozialversicherungsausweis, Versicherungsnummernachweis und Rentenversicherungsausweis sind ebenfalls gebräuchliche Bezeichnungen für dasselbe Dokument.
Eine Sozialversicherungsnummer beantragen
Typischerweise beantragt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer für den Beschäftigten. Hierzu wird vor Aufnahme der Beschäftigung zunächst der Aufenthaltstitel geprüft, dann die steuerliche Identifikationsnummer registriert (mehr zur Steuer-ID lesen Sie hier). Diese teilt Ihnen das Bundesamt für Steuern mit, nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben. Bei Anmeldung des Beschäftigten bei der Krankenkasse wird automatisch geprüft, ob bereits eine Sozialversicherungsnummer vorliegt.
Ist noch keine Sozialversicherungsnummer angelegt, benötigt die Deutsche Rentenkasse Informationen, um Sie zu identifizieren. Hierzu gehören Name (und gegebenenfalls Geburtsname), Geburtsort und Datum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit. Das Verfahren bei ausländischen Arbeitskräften entspricht dem bei der Neuanmeldung von deutschen Auszubildenden und anderen Beschäftigten, die zuvor noch keine Nummer von ihrer Krankenkasse erhalten haben.
SV-Nummer liegt nicht automatisch vor
Um eine Nummer zu erhalten, ist bei Ausländern in der Regel eine Meldung bei der Rentenversicherung erforderlich. Nach Eingang aller Informationen wird die Sozialversicherungsnummer aus den Grunddaten gebildet. Die Nummer enthält Schlüssel für den Rentenversicherungsträger, die Geburtsdaten (Tag, Monat, Jahr) des Versicherten und den Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens sowie eine Ziffer für das Geschlecht und eine Prüfziffer.
Sollten Sie als Beschäftigter selbst eine Nummer beantragen wollen, können Sie sich ebenfalls an die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse wenden. Dort hilft man Ihnen auch, wenn Sie den Ausweis oder Ihre Nummer verloren haben.
Sozialversicherungsausweis nicht mehr zwingend mitzuführen
Die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises besteht in der Regel nicht mehr. In einigen Branchen ist es aber Pflicht, sich bei der Arbeit namentlich ausweisen zu können. Sollte das in Ihrer Branche der Fall sein, muss Ihr Arbeitgeber Sie darauf hinweisen.
- Deutsche Rentenversicherung: "Versicherungsnummernachweis / Sozialversicherungsausweis" (Stand: 24.02.2023)
- informationsportal.de: "Richtig anmelden: Wenn ausländische Arbeitnehmer keine RV-Nummer haben" (Stand: 24.02.2023)