t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenAktuelles

Fernwärme: Verbraucherschützer fordern bundesweite Preisaufsicht


Das sind die Gründe
Verbraucher sind den Preiserhöhungen ihres Versorgers ausgeliefert


Aktualisiert am 28.01.2025Lesedauer: 2 Min.
imago images 0793896324Vergrößern des Bildes
Großkraftwerk Mannheim: Das Steinkohlekraftwerk erzeugt Strom sowie Fernwärme für rund 120.000 Haushalte. (Quelle: IMAGO/Daniel Kubirski/imago)
News folgen

Laut einem Gutachten braucht Deutschland eine bundesweite Preisaufsicht für Fernwärme, um Verbraucher besser zu schützen. Verbraucherschützer fordern Nachbesserung.

Wissen Sie, wie sich der Preis für Fernwärme bildet und ob die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung eingehalten wurden? Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) wissen es viele Verbraucher nicht. "Verbraucher:innen sind den Preiserhöhungen und Vertragskonditionen ihres Versorgers weitgehend ausgeliefert", erklärt Florian Munder, Energieexperte beim vzbv. Hinzu kommt, dass Fernwärmeunternehmen eine Monopolstellung haben. So ist ein Anbieterwechsel für die Kunden beispielsweise bei einer Preiserhöhung nicht möglich. "Es braucht daher eine verbraucherfreundliche Novellierung der Fernwärmeverordnung sowie eine bundesweite Preisaufsicht zur einheitlichen Kontrolle der Preise", fordert Munder.

Loading...

Preisgestaltung bei Fernwärme-Verträgen

So müssen beispielsweise die Fragen geklärt werden, welche Preise bei Vertragsschluss gelten dürfen und in welcher Spanne eine Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit erfolgen darf. Denn bei der Preisgestaltung bei Vertragsabschluss und bei der Anpassung des Grundpreises während der Vertragslaufzeit sind die Unternehmen weitgehend frei.

Zwar können Verbraucher vor Vertragsabschluss den Vertrag und die darin enthaltenen Preisanpassungsklauseln rechtlich prüfen lassen, zum Beispiel auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Doch das ist zumeist mit viel Aufwand verbunden. Zudem bemängelt der vzbv die Informationsasymmetrie. Durch diese haben Verbraucher oft nicht genug Informationen, um einen Missbrauch der Monopolstellung seitens des Fernwärmeanbieters nachweisen zu können. Hinzu kommt, dass die Billigkeitskontrolle (§ 315 BGB) bei Fernwärme ausgeschlossen ist. Eine Billigkeitskontrolle ist eine gerichtliche Kontrolle, die auf den Einzelfall samt dessen individuellen Besonderheiten ausgerichtet ist.

Preisaufsichtsbehörde gefordert

Grundlage der Forderung ist das Gutachten des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS). Dieses Dokument sowie der ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Jürgen Kühling, kommen zu dem Ergebnis, dass in Deutschland eine Preisaufsichtsbehörde eingeführt werden muss. Durch diese könne die Stellung der Verbraucher gegenüber den Versorgungsunternehmen in diesen Monopolmärkten gestärkt werden. Aufgabe dieser Einrichtung sollte unter anderem die Festlegung einer Obergrenze für Fernwärmepreise sein.

Die Verbraucherschützer gehen noch einen Schritt weiter: Neben der Preisüberwachung des Fernwärmemarktes müsse ein Gesetz eingeführt werden, das grundsätzliche Aspekte zur Organisation des Wärmemarkts reguliert.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V, PM, liegt vor
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom