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Wechsel von PKV in die GKV wechseln: So klappt es mit über 55


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55 Jahre oder älter?
Kann ich noch zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?


Aktualisiert am 17.07.2024Lesedauer: 5 Min.
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Beitragscheck: Im Alter steigen die Kosten in der Krankenversicherung teils deutlich. (Quelle: LightFieldStudios/getty-images-bilder)
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Im Alter wird die private Krankenversicherung schnell teuer. Wer dann aber ins gesetzliche System wechseln will, hat es schwer. Für wen Ausnahmen gelten.

Als der Schauspieler Heinz Hoenig im Mai dieses Jahres eine teure Herz-OP benötigte und keine Krankenversicherung vorweisen konnte, wurde das Thema private versus gesetzliche Krankenversicherung (PKV versus GKV) wieder "prominent". Hoenig, mittlerweile 72 Jahre alt, war schon länger aus der PKV ausgeschieden, weil er offenbar die hohen Beiträge nicht mehr zahlen konnte. Für einen Wechsel in die GKV war er mittlerweile jedoch zu alt.

Grundsätzlich gilt: Wer 55 Jahre oder älter ist, hat es sehr schwer, vom privaten (wieder) ins gesetzliche Krankenkassensystem zu wechseln. Warum das so ist und welche wenigen Ausnahmen es gibt, erklären wir im Ratgeber.

PKV versus GKV: zwei Systeme, zwei Gedanken

Der Grund dafür, dass es ab einem bestimmten Alter nur noch schwer möglich ist, vom privaten ins gesetzliche System zu wechseln, liegt an den jeweils dahinterstehenden Finanzierungssystemen und dem Wunsch, einen "Missbrauch" dieser Systeme zu verhindern.

  • Im gesetzlichen System, das als Solidarsystem gedacht ist, hängt der Beitrag allein vom Einkommen des Versicherten ab. Wer als junger Mensch gut verdient, aber selten zum Arzt muss, zahlt vergleichsweise viel ein. Dafür profitiert er als Rentner von einem niedrigen Beitrag, obwohl er vermutlich mehr medizinische Leistungen in Anspruch nimmt.
  • Im privaten System, das dem Äquivalenzprinzip folgt, zahlt jeder für die Kosten, die er verursacht: Der Beitrag richtet sich nach den gewählten Leistungen, dem Alter bei Vertragsabschluss und nach Vorerkrankungen. In jungen Jahren ist der Beitrag damit oft gering, mit zunehmenden Alter kann er deutlich steigen.

Gerade im Alter besteht somit für privat Krankenversicherte ein Anreiz, ins gesetzliche System zu wechseln: Je nach Einkommen könnte der Beitrag deutlich geringer ausfallen als in der PKV. Mit der Altersgrenze von 55 Jahren für den Wechsel verhindert der Gesetzgeber, dass jemand zulasten der Solidargemeinschaft von beiden Systemen profitiert.

Oder anders gesagt: Wer ins gesetzliche System wechseln möchte, muss dem System noch einige Jahre Geld zuführen – also mehr (Geld) beitragen, als er (Leistungen) in Anspruch nimmt.

Was kostet die PKV?

Eine Abfrage beim Vergleichsportal Check24 zeigt: Wer mit 35 Jahren heute einen Vertrag abschließt, kann mit Preisen ab 370 Euro pro Monat rechnen. Laut PKV-Verband stiegen die Beiträge seit 2004 um 2,8 Prozent pro Jahr. Hochgerechnet läge der Beitrag damit für den Vertragsnehmer im Alter von 65 Jahren bei knapp 850 Euro, mit 70 Jahren bei gut 970 Euro und mit 80 Jahren bei 1.280 Euro. Die Erhöhung des Beitrags abfedern können sogenannte Altersrückstellungen – Teile des Beitrags, die der Versicherer über die Jahre separat angespart haben.

Welche Ausnahmen beim Wechsel in die GKV gibt es für Versicherte über 55 Jahren?

Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV für Versicherte, die 55 Jahre oder älter sind, ist nur in Ausnahmefällen möglich – und oft nur, wenn jemand bereits Beiträge ins gesetzliche System eingezahlt hat. Folgende drei Möglichkeiten gibt es.

  • Sie waren in den fünf Jahren vor dem angestrebten Wechsel zurück in die GKV bereits gesetzlich versichert. Hier gilt eine Reihe von Voraussetzungen, etwa, dass Sie in dem Zeitraum nicht zu lange selbstständig tätig waren oder über ein gewisses Einkommen hinaus verdient haben. Die genauen Vorgaben finden sich im Sozialgesetzbuch. Vereinfacht kann man sagen, dass Sie mindestens zweieinhalb Jahre gesetzlich versichert gewesen sein müssten.
  • Ihnen wird eine Schwerbehinderung zu mindestens 50 Prozent attestiert. Sie haben dann drei Monate Zeit, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse um eine freiwillige Aufnahme zu bewerben. Die Krankenkassen können Sie aber ablehnen oder haben das Recht, ein Höchstalter für die freiwillige Aufnahme zu setzen, das häufig unter 55 Jahren liegt.
  • Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ist gesetzlich versichert und Ihr eigenes Einkommen überschreitet nicht 505 Euro pro Monat. Sind Sie abhängig beschäftigt, können Sie bis 608 Euro pro Monat verdienen – 505 Euro plus 102,50 Euro Werbungskostenpauschale. Auch ein Minijob ist möglich.

Von den drei Ausnahmen dürfte für die meisten Wechsler der dritte Weg wohl noch der gangbarste sein. Er setzt jedoch voraus, dass Sie nahezu keine regelmäßigen Einkünfte erzielen, also etwa weder voll arbeiten, noch Mieteinnahmen, Zinsgutschriften oder private Renten beziehen. Und es hängt von der Versicherung des Partners ab.

Diese Möglichkeiten bleiben über 55-Jährigen verwehrt

Privat Krankenversicherte, die älter als 55 Jahre sind, haben weniger Optionen, in die GKV zu wechseln, als diejenigen, die noch jünger sind. Insbesondere bleiben den Älteren folgende Wege versperrt:

  • Sie senken für ein Jahr Ihr Einkommen unter die sogenannte Versicherungspflichtgrenze – im Jahr 2024 liegt diese bei 69.300 Euro Bruttoeinkommen. Das geht zum Beispiel, indem Sie als Angestellter in Teilzeit oder Elternzeit gehen oder sich vorübergehend freistellen lassen. Als Selbstständiger können Sie sich zum Beispiel anstellen lassen.
  • Sie kündigen oder geben Ihr Geschäft auf und melden sich für mindestens einen Monat arbeitslos.
  • Sie ziehen in ein Land Europas um, das eine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung hat, und versichern sich dort für mindestens zwölf Monate. Oft müssen Sie dafür auch dort arbeiten. Infrage kommen unter anderem die Niederlande oder Schweden.

Alternativen zur Rückkehr in die GKV: Standardtarif und Basistarif

Auch wenn den meisten über 55-Jährigen die Rückkehr in die GKV verwehrt bleiben dürfte, heißt es nicht, dass es gar keine Alternativen gibt. Den meisten älteren Wechselwilligen dürfte es darum gehen, die Beiträge für die Krankenversicherung zu reduzieren. Das funktioniert auch, wenn sie innerhalb der PKV den Tarif wechseln.

Je nachdem, wann jemand in die private Krankenversicherung eingetreten ist, kommen entweder der Standardtarif oder der Basistarif infrage.

  • Der Standardtarif steht PKV-Versicherten offen, die ihren Vertrag vor 2009 abgeschlossen haben und im geschlechterspezifischen Tarif (Bisex-Tarif) geblieben sind. Um in den Standardtarif zu wechseln, müssen sie ein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze haben (69.300 Euro im Jahr 2024) oder bereits über 65 Jahre alt sein.

    Laut PKV-Verband zahlen Versicherte im Basistarif im Jahr 2024 durchschnittlich 400 Euro pro Monat, hinzu kommt eine Selbstbeteiligung von bis zu 306 Euro pro Jahr. Rückstellungen, die sich Versicherte über die Beitragsjahre angespart haben, sind bereits eingerechnet. Der Leistungskatalog ist in der Regel geringer als der in der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Der Basistarif ist für PKV-Versicherte gedacht, die ihren Vertrag nach 2009 abgeschlossen haben oder vorher in den sogenannten Unisex-Tarif gewechselt sind. Weitere Voraussetzungen für den Wechsel, etwa in Bezug auf das Einkommen oder das Alter, gibt es nicht.

    Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit denen in der gesetzlichen Krankenkasse. Unter anderem deshalb ist der Beitrag aber in der Regel auch höher als im Standardtarif. Oft wird der Höchstbetrag fällig, der sich an dem der GKV orientiert: 2024 sind das etwa 900 Euro pro Monat. Liegt eine Hilfsbedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch vor, muss die PKV den Beitrag auf Antrag verringern.

Ein weiterer Tipp: Wer eine gesetzliche Rente bezieht, aber privat krankenversichert ist, kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen beantragen.

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