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Grundsteuer mit Elster: Hier finden Sie die Formulare


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Digitale Abgabe
Hier finden Sie die Elster-Formulare für die Grundsteuererklärung


Aktualisiert am 06.01.2023Lesedauer: 3 Min.
Grundsteuererklärung mit Elster (Symbolbild): Für mehr als 35 Millionen Immobilien und Grundstücke ist dieses Jahr eine extra Steuererklärung nötig.Vergrößern des Bildes
Grundsteuererklärung mit Elster (Symbolbild): Für mehr als 35 Millionen Immobilien und Grundstücke ist dieses Jahr eine extra Steuererklärung nötig. (Quelle: IMAGO/Rolf Kosecki)

Eigentümer müssen die Grundsteuererklärung in der Regel elektronisch abgeben. Wo Sie die Formulare finden und welche Elster-Alternative es gibt.

Zu Beginn des Abgabezeitraums hakte es, doch inzwischen sind die technischen Probleme behoben. Das Online-Finanzamt Elster nimmt zu jeder Tages- und Nachtzeit Ihre Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte an oder kurz: Ihre Grundsteuererklärung.

Die ist 2022 fällig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat und Eigentümer den Finanzämtern nun aktuelle Daten übermitteln müssen. Die neue Grundsteuer greift dann ab 2025.

Die Abgabenordnung sieht vor, dass Sie die Grundsteuerfeststellungserklärung elektronisch abgeben. Die Bundesländer hinterlegen dafür Formulare im Elster-Portal, in die Sie die Grundsteuerangaben online eintragen können.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie zu diesen Formularen gelangen, was Sie tun müssen, um sich bei Elster anzumelden und welche einfache Alternative es gibt.

Wie melde ich mich bei Elster für die Grundsteuererklärung an?

Sind Sie noch nicht bei Elster registriert, müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto erstellen. Das Finanzamt schickt Ihnen dann die Aktivierungsdaten per E-Mail und per Post. Das kann bis zu zehn Werktage dauern. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Steuer-ID. Lesen Sie hier, wo Sie sie finden. Alternativ können Sie sich auch mit der Grundsteuernummer anmelden.

Wo finde ich bei Elster die Feststellungserklärung für die Grundsteuer?

Auf einer Übersichtsseite führt Elster alle Formulare auf, die für Steuerzahler wichtig sind – darunter auch die Formulare für die Grundsteuererklärung. Da die Bundesländer zum Teil unterschiedliche Berechnungsmodelle verwenden, bietet Elster entsprechend unterschiedliche Formulare an.

Die folgenden Links führen Sie direkt zu den für Ihr Bundesland gültigen Formularen:

Was braucht man für die Grundsteuererklärung mit Elster?

Das kommt darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen. Denn nicht alle folgen bei der Berechnung dem sogenannten Bundesmodell. So gilt in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen das Flächen-Faktor-Modell. Dafür reicht es, wenn Sie folgende Angaben machen:

  • Grundbuchdaten (etwa Adresse, Eigentümer, Flurnummer, Grundstücksfläche)
  • Art der Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung)
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Wohnfläche

Gut zu wissen

In Bayern und Hamburg benötigen Sie den Bodenrichtwert nicht für die Grundsteuer. In Hessen und Niedersachsen berücksichtigen ihn die Finanzämter automatisch; Sie müssen ihn also nicht in der Grundsteuererklärung angeben.

Baden-Württemberg wiederum hat sich für das Bodenwertmodell entschieden. Demnach sind Eigentümer zu diesen Angaben verpflichtet:


In allen anderen Bundesländern, also Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, gilt die Grundsteuerregelung des Bundes. Wer dort wohnt, muss dem Finanzamt folgende Daten übermitteln:

  • Steuernummer des Grundstücks
  • Grundbuchdaten (etwa Adresse, Eigentümer, Flurnummer, Grundstücksfläche)
  • Art der Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung)
  • Bodenrichtwert
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Wohnfläche
  • Art der Immobilie (Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietshaus, Eigentumswohnung)
  • Baujahr
  • Zahl der kleinen, mittleren und großen Wohnungen, wobei "klein" unter 60 Quadratmeter bedeutet, "mittel" 60 bis 100 Quadratmeter und "groß" mehr als 100 Quadratmeter
  • Zahl der Garagen und Stellplätze

Kann man die neue Grundsteuer nur über Elster machen?

Nein, es gibt noch eine Alternative. Privatpersonen mit einfachen Eigentumsverhältnissen haben die Möglichkeit, ihre Erklärung über das Portal "Grundsteuererklärung für Privateigentum" abzugeben. Voraussetzung ist, dass sie in einem der elf Bundesländer wohnen, für die das Bundesmodell gilt. Dazu gehören: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Unter "einfachen Eigentumsverhältnissen" versteht die Finanzverwaltung den Besitz von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken. Mehr zur Elster-Alternative lesen Sie hier.

In Ausnahmefällen können Sie die Grundsteuererklärung auch auf Papier abgeben. Besorgen Sie sich dafür die entsprechenden Vordrucke bei den Finanzämtern, indem Sie einen formlosen, begründeten Antrag stellen. Als Grund gilt etwa, wenn Sie weder einen Computer noch PC-Kenntnisse haben. Lesen Sie hier, wie ein formloser Antrag aussieht.

Alternativ können Sie Verwandte bitten, die Daten für Sie einzureichen. Angehörige dürfen nämlich die eigene Registrierung bei Elster nutzen, um Ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Ansonsten hilft natürlich immer auch ein Steuerberater weiter.

Was passiert, wenn ich die Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgebe?

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023. Wer dieses Datum überschreitet, muss zunächst mit einer Mahnung vom Finanzamt rechnen. Ignorieren Sie diese, riskieren Sie ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro.

Darüber hinaus darf das Finanzamt dann Ihre Besteuerungsgrundlage schätzen – also beispielsweise wie groß Ihre Wohnfläche ist und über wie viele Garagenplätze Sie verfügen. Dabei kann die Behörde danebenliegen und Sie müssen am Ende eine höhere Grundsteuer zahlen als eigentlich nötig.

Zusätzlich können die Finanzämter nach eigenem Ermessen noch einen Verspätungszuschlag verhängen. Dessen Höhe orientiert sich daran, wie lange Sie die Frist bereits überschritten haben. Es kann aber auch sein, dass Ihr Finanzamt gnädig ist und keinen Zuschlag fordert. Eine Pflicht zur Festsetzung gibt es nämlich nicht.

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