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Grundsteuererklärung: Elster-Alternative erleichtert Abgabe


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Vereinfachte Abgabe
Diese Elster-Alternative erleichtert Ihnen die Grundsteuererklärung


Aktualisiert am 14.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Einfamilienhäuser am Erfurter Stadtrand (Symbolbild): In ganz Deutschland müssen Eigentümer ihren Finanzämtern derzeit allerlei Daten übermitteln.Vergrößern des Bildes
Einfamilienhäuser am Erfurter Stadtrand (Symbolbild): In ganz Deutschland müssen Eigentümer ihren Finanzämtern derzeit allerlei Daten übermitteln. (Quelle: Martin Schutt/dpa)

Millionen Eigentümer müssen bis Ende Oktober eine Grundsteuererklärung abgeben. Bislang ist aber nur jede zwölfte beim Finanzamt eingegangen.

Es ist eines der größten Steuerprojekte der deutschen Nachkriegsgeschichte: Für rund 36 Millionen Häuser, Wohnungen und Grundstücke muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Januar 2023 sollen Eigentümer deshalb eine zusätzliche Steuererklärung einreichen – die meisten scheinen sich allerdings noch Zeit zu lassen.

Wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage von t-online mitteilt, seien bis zum 2. August bundesweit 2,6 Millionen Grundsteuererklärungen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt worden. Zusammen mit den Steuererklärungen, die Eigentümer auf Papier eingereicht haben, ergebe sich ein geschätzter Gesamteingang von rund 2,9 Millionen Grundsteuererklärungen. Das entspricht einem Anteil von knapp einem Zwölftel aller Grundsteuererklärungen, die bis Ende Oktober eingehen müssten.

Grundsteuererklärung: Alternative zu Elster

Gut 60.000 Erklärungen erreichten die Finanzämter nach Angaben des Ministeriums über das neue Zusatzportal für Privateigentümer. Die Alternative zur Steuerplattform Elster hat die Finanzverwaltung seit Anfang Juli bereitgestellt.

Es ist für Privatpersonen gedacht, die einfache Eigentumsverhältnisse haben. Konkret heißt das: für Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken.

Zusatzportal gilt nicht für alle Bundesländer

Sind Eigentümer unsicher, ob sie das Portal nutzen dürfen, können sie sich auf dem Portal "Grundsteuererklärung für Privateigentum" durch einen kurzen Fragebogen klicken. Grundsätzlich steht der Service nur Privatleuten offen, die in den elf Bundesländern wohnen, die sich bei der Berechnung dem sogenannten Bundesmodell angeschlossen haben. Das sind:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gilt hingegen das Flächen-Faktor-Modell; Baden-Württemberg arbeitet mit dem Bodenwertmodell. Welche Angaben Sie in welchem Bundesland für die Grundsteuererklärung benötigen, können Sie hier nachlesen.

Keine Zertifikatsdatei nötig

Der Vorteil des Zusatzportals: Sie benötigen kein Elster-Zertifikat, um die Erklärung abzugeben. Alles, was Sie brauchen, ist eine E-Mail-Adresse und Ihre Steuer-ID. Lesen Sie hier, wo Sie die finden.

Beide Angaben tragen Sie direkt auf der Webseite ein. Sie erhalten dann einen Freischaltcode per Post. Mit diesem können Sie anschließend die Grundsteuererklärung abgeben, indem Sie sich von dem Portal durch die einzelnen Pflichtangaben leiten lassen. Wo nötig, werden Sie auf weitere Portale der Bundesländer verwiesen – etwa um den Bodenrichtwert zu ermitteln.

Tipp: Halten Sie neben ihrer Steuer-ID auch das Informationsschreiben zur Grundsteuer vom Finanzamt sowie Ihre Grundbuchdaten bereit. Dann gelingt die Erklärung in wenigen Minuten. Lesen Sie hier, wie Sie an den Grundbucheintrag kommen.

Die Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Anders als die Grunderwerbssteuer wird sie jedes Jahr fällig. Wie viel man zahlt, ist abhängig vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, Besitzer von Mietshäusern müssen dagegen oft vierstellige Beträge zahlen. Diese können sie auf die Mieter umlegen (wie das geht, lesen Sie hier). Die Steuer muss reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgerichts die bisherige Berechnung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Daher müssen nun alle Immobilien und Grundstücke neu bewertet werden. Erstmals fällig wird die neu berechnete Grundsteuer dann 2025.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Schriftliches Statement des Bundesfinanzministeriums
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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