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Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen? Hohe Zinsen bei Steuerstundungen


Ein Fall für das oberste Gericht
Zinsstreit bei Steuern: Warum Einspruch lohnen kann

Von dpa, llb

Aktualisiert am 14.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Frau liest Schreiben vom FinanzamtVergrößern des Bildes
Post vom Finanzamt (Symbolbild): Hat das Finanzamt Ihnen für eine späte Steuerrückzahlung horrende Zinsen aufgebrummt? Dann kann es sinnvoll sein, Einspruch einzulegen. (Quelle: Andrii Zastrozhnov)
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Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der Zinssatz von sechs Prozent bei Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen verfassungskonform ist. Das können Betroffene bereits jetzt tun.

Sechs Prozent Zinsen pro Jahr? Für Steuernachzahlungen und -erstattungen hat der Gesetzgeber diesen Wert längst angepasst, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zinshöhe 2021 als zu hoch beurteilt hat – auf nun 1,8 Prozent.

Allerdings: Bei Stundungen oder Aussetzungen von Steuerzahlungen gilt der alte Zinssatz noch immer. Doch auch hier muss jetzt das Bundesverfassungsgericht ran. Darum tun alle diejenigen, denen das Finanzamt sechs Prozent Zinsen für eine Stundung oder Aussetzung in Rechnung gestellt hat, gut daran, Einspruch gegen ihren Bescheid einzulegen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Steuerstreit um hohe Zinsen

Im konkreten Fall (Az.: VIII R 9/23) sollte ein Steuerzahler im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens seines Einkommensteuerbescheides Zinsen in Höhe von mehr als 12.500 Euro bezahlen – entsprechend dem Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr. Die Zinsen sind nach Angaben des Finanzamts für die Jahre 2012 bis 2021 aufgelaufen.

Die Erhebung von Zinsen durch Finanzämter ist grundsätzlich erlaubt, wenn zwischen Behörde und Steuerzahler Uneinigkeit besteht und der Vollzug des Steuerbescheids bis zur Klärung vor Gericht ausgesetzt wird. Ein Steuerzahler legte jedoch Einspruch gegen die Höhe des Zinssatzes ein.

Betroffene sollten Einspruch einlegen

Aktuell liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Betroffene in einer ähnlichen Situation sollten dennoch bereits jetzt aktiv werden. Gegen noch nicht bestandskräftige Bescheide empfiehlt es sich, Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. So bleibt der Steuerbescheid offen und das Finanzamt kann nach Abschluss des Gerichtsverfahrens notwendige Anpassungen vornehmen.

Übrigens: Die Entscheidung betrifft am Ende nicht nur Zinsen für Aussetzungen und Stundungen, sondern auch die für hinterzogene Steuern sowie Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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