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Steuerklasse 6: Hohe Abzüge, keine Freibeträge


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Kein Grundfreibetrag
Das wird Ihnen in Steuerklasse 6 vom Lohn abgezogen


Aktualisiert am 30.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Studentin sucht an einem Aushang nach Nebenjobs (Symbolbild): Haben Sie als normaler Arbeitnehmer einen Zweitjob, fällt der in der Regel in die Steuerklasse 6.Vergrößern des Bildes
Eine Studentin sucht an einem Aushang nach Nebenjobs (Symbolbild): Haben Sie als normaler Arbeitnehmer einen Zweitjob, fällt der in der Regel in die Steuerklasse 6. (Quelle: Markus Hibbeler/dpa-tmn)
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Wer zwei Jobs nachgeht, hat oft auch zwei Steuerklassen. Für den Nebenjob gilt dann Steuerklasse 6. Wir zeigen, wie hoch die Abzüge sind.

In keiner Steuerklasse ist der monatliche Steuerabzug so hoch wie in Steuerklasse 6. Das liegt daran, dass Sie bereits ab dem ersten Euro Steuern zahlen müssen. Denn: Es gibt keine Freibeträge.

Steuerklasse 6 ist für Sie relevant, wenn Sie zwei Jobs haben. Für den Neben- oder Zweitjob erhalten Sie dann automatisch die ungünstige Steuerklasse 6. Es sei denn, Sie sind Minijobber (mehr dazu unten).

Wie hoch sind die Abzüge bei Steuerklasse 6?

Die Abzüge vom Bruttolohn setzen sich grundsätzlich aus Steuern und Sozialabgaben zusammen. Das gilt für alle Steuerklassen und somit auch für Steuerklasse 6.

Unterschiedlich sind allerdings die Steuerfreibeträge, was sich auf die Höhe der Lohnsteuer und der davon abhängigen Kirchensteuer auswirkt. Eine Übersicht zu den verschiedenen Steuerklassen finden Sie hier.

Folgende Abzüge und Beiträge werden in Steuerklasse 6 vom Bruttolohn abgezogen:

  • Lohnsteuer: abhängig vom Bruttogehalt und der Steuerklasse (mehr zur Berechnung der Lohnsteuer lesen Sie hier)
  • Kirchensteuer: 8 bis 9 Prozent bei Kirchenzugehörigkeit auf Ihre Lohnsteuer
  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte auf bis zu 4.987,50 Euro Monatsgehalt (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber) plus Zusatzbeitrag (variiert je nach Krankenkasse); der Tarif für privat Versicherte richtet sich in der Regel nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent auf bis zu 7.300 Euro Monatsgehalt im Westen und 7.100 Euro im Osten
  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent auf bis zu 7.300 Euro Monatsgehalt im Westen und 7.100 Euro im Osten (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber)
  • Pflegeversicherung: 3,4 Prozent und gegebenenfalls 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber)

Gut zu wissen

Handelt es sich bei Ihrem Job in Steuerklasse 6 um einen Minijob, müssen Sie gar keine Lohnsteuer zahlen. Zudem können Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Andernfalls wird ein Anteil von 3,6 Prozent an die Rentenversicherung fällig. Unabhängig davon zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeträge an die Renten- und Krankenkasse. Mehr zu 520-Euro-Jobs lesen Sie hier.

Wie hoch sind die Steuerfreibeträge in Steuerklasse 6?

In der Steuerklasse 6 sind die Abzüge besonders hoch, weil es keine Freibeträge gibt. Woran das liegt, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Steuerklasse 6.

In Steuerklasse 6 gelten für 2022 keine Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: entfällt
  • Sonderausgabenpauschbetrag: entfällt
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: entfällt
  • Kinderfreibetrag: entfällt
  • Vorsorgepauschale: entfällt

Gut zu wissen

Auch wenn die Freibeträge nicht greifen, können Sie Werbungskosten und Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Sie müssen Sie dafür in der Steuererklärung angeben. Womöglich erhalten Sie dann sogar eine Erstattung.

Brutto-Netto-Rechner nutzen

Wie hoch Ihre Abzüge in der Steuerklasse 6 genau ausfallen, hängt von der Höhe Ihres Gehalts ab. In den meisten Fällen werden etwa 50 bis 60 Prozent Steuerlast von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Wie hoch die Abgaben genau sind, können Sie mit dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums berechnen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • vlh.de: "Steuerklasse VI (6) – was muss ich beachten?"
  • steuerklassen.com: "Abzüge in Steuerklasse 6"
  • arbeitsrechte.de: "Steuerklasse 6 – wie hoch sind die Abzüge?"
  • taxfix.de: "Steuerklasse 6: Steuertipps bei Nebenjob & Zweitjob"
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