Umsatzsteuergesetz Wie Sie als Kleinunternehmer Zeit und Geld sparen können
Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer mit geringen Einnahmen können von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Wir erklären, welche Vorteile damit verbunden sind.
Bei der Wahl der Rechtsform beschränken sich Unternehmensgründer meist auf die einfachste Form und gründen eine Personengesellschaft oder melden sich als Freiberufler an. Wenn Sie Ihr Unternehmen in dieser Rechtsform gründen, haben Sie die Möglichkeit, als Kleinunternehmer die Steuer auf Umsätze zu sparen und weniger an den Fiskus abzuführen. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer ist ein Kleinunternehmer?
Um es vorwegzunehmen: Kleinunternehmer sind keine Unternehmer mit einem kleinen Unternehmen. Vielmehr zählen dazu alle gewerblich oder selbstständig Tätigen, die mit ihrem Jahresumsatz – einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer – gesetzlich festgelegte Umsatzgrenzen nicht überschreiten.
Wie hoch darf der jährliche Gesamtumsatz sein?
Die Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr dürfen nicht höher als 17.500 Euro und im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen. Gründen Sie mitten im Jahr, ist die Umsatzschätzung auf zwölf Monate hochzurechnen.
Welche Vorteile hat eine Kleinunternehmerregelung?
Sie sind als Kleinunternehmer von der gesetzlichen Verpflichtung befreit, Umsatzsteuer abzuführen. Zudem müssen Sie auch keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung bei der Finanzverwaltung abgeben. Das spart Zeit, weil ein großer Teil des Arbeitsaufwandes wegfällt.
Was heißt das konkret?
Sie stellen Ihre Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus. Allerdings müssen Sie in Ihren Rechnungen darauf mit dem Vermerk "umsatzsteuerbefreit nach § 19 (1)" hinweisen.
Was passiert, wenn Sie irrtümlich die Umsatzsteuer in Rechnung stellen?
Sie müssen diese in jedem Fall an das Finanzamt abführen, auch wenn Sie sie durch ein Versehen in Ihrer Rechnung ausgewiesen haben. Das gilt ebenso, wenn der Rechnungsempfänger diese gar nicht an Sie überweist. Selbstverständlich können Sie die fehlerhafte Rechnung unmittelbar nach deren Ausstellung berichtigen. Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14c.
Wie melden Sie sich als Kleinunternehmer an?
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geben Sie an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten. Grundlage sind Ihre Umsatzschätzungen unter Punkt 7.1. Den Fragebogen erhalten Sie beim Finanzamt.
Welche Steuern müssen Kleinunternehmer trotzdem zahlen?
Trotz des Wegfalls der Umsatzsteuer in der vereinfachten Buchführung müssen Sie als Kleinunternehmer die Einkommenssteuer auf Ihren jährlichen Gewinn zahlen. Hinzu kommen weitere normale Steuern wie beispielsweise die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag, die bei jedem Arbeitnehmer anfallen.