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Steuererklärung: Was tun bei fehlenden Belegen?


Gut zu wissen
Steuererklärung: Was tun bei fehlenden Belegen?

mà (CF)

18.05.2012Lesedauer: 2 Min.

Fehlende Belege bei der Steuererklärung können dazu führen, dass Sie angefallene Kosten nicht geltend machen können. Schließlich müssen Sie für Ihre Ausgaben vollständige Quittungen und Nachweise vorlegen, wenn Sie diese von der Steuer absetzen wollen. Damit Ihnen nicht vorhandene Belege keinen Nachteil verschaffen, sollten Sie einige Tipps beachten, bevor Sie Ihre Unterlagen beim Finanzamt einreichen.

Fehlende Belege können selbst ersetzt werden

Stellen Sie beim Anfertigen Ihrer Steuererklärung fest, dass Ihnen fehlende Belege die Prozedur komplizieren könnten, können Sie diese durch sogenannte Eigenbelege ersetzen. Dabei handelt es sich um Nachweise über angefallene Kosten, die Sie selbst ausstellen. Zu empfehlen ist diese Vorgehensweise bei Kosten, über die grundsätzlich keine Rechnungen bzw. Belege ausgestellt werden. In diese Kategorie fallen beispielsweise Parkgebühren, Trinkgelder und Bewirtungsbelege, Kosten für Kopien und Ähnliches. Reichen Sie dagegen einen selbst erstellten Beleg über eine hohe Ausgabe ein, für die Sie etwa einen Kassenbon besitzen müssten, kann das Finanzamt unter Umständen misstrauisch werden.

Was Sie bei Eigenbelegen beachten müssen

Selbst erstellte Belege für die Steuererklärung sollten einige grundlegende Punkte enthalten. Dazu gehört beispielsweise die Anschrift des Zahlungsempfängers, die Art der Kosten, die Höhe der Ausgaben und das Datum. Unbedingt notwendig ist auch eine Begründung, warum Sie keine offizielle Quittung besitzen. Hier reicht es aus, kurz zu erklären, dass für die erbrachte Leistung zum Beispiel grundsätzlich keine Belege erstellt werden. Sie können Eigenbelege auch dann verwenden, wenn Sie das Original verloren haben oder es etwa gestohlen wurde. Ob das Finanzamt den Betrag trotz fehlender Belege erstattet, liegt immer im Ermessen der Beamten. Grundsätzlich gelten Eigenbelege als Notlösung. Auf das Erstellen falscher Belege sollten Sie selbstverständlich verzichten, da es den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.

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