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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenfrage der Woche Kann ich bei einem Minijob die Fahrtkosten absetzen?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Kann ich als Rentner bei einem Minijob die Fahrtkosten absetzen?
Fahrtkosten können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden, wenn diese für eine Beschäftigung anfallen. "Allerdings muss es sich bei der Beschäftigung um eine steuerpflichtige Tätigkeit handeln – und die Einnahmen müssen so hoch sein, dass auch Lohnsteuer anfällt", erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
"Bei Ihrem Minijob handelt es sich nicht um eine steuerpflichtige Beschäftigung", so die Expertin. Die Einnahmen aus dem Minijob, maximal 450 Euro, würden vermutlich durch den Arbeitgeber pauschal versteuert. "Nicht Sie, sondern der Arbeitgeber trägt daher die Steuer. Deshalb können die Kosten für die Fahrten auch nicht steuerlich geltend gemacht werden", sagt sie weiter.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, Ihnen einen Fahrtkostenzuschuss zusätzlich zum Lohn zu zahlen, der pauschal versteuert wird. "Dies ist aber Verhandlungssache", sagt Karbe-Geßler.
Zudem kann der Arbeitgeber auch auf die Pauschalversteuerung des Minijobs verzichten. In diesem Fall müsste die Lohnsteuer auf Ihren Lohn ermittelt werden – dies geschieht anhand Ihrer Lohnsteuerklasse. "Diese wird aber vermutlich bei null Euro liegen, je nach Lohnsteuerklasse." Daher sei es in diesem Fall auch nicht möglich, Fahrtkosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten anzugeben. "Das lohnt sich nur, wenn Sie auch Steuern aus der Tätigkeit tragen müssen."
- Gespräch mit Daniela Karbe-Geßler