Ratgeber Steuern und Finanzen Erbschaftsteuererklärung: Alles, was Sie dazu wissen sollten
Mit dem Thema Erbschaftsteuererklärung werden Sie vermutlich nur selten in Berührung kommen. Wir antworten auf grundlegende Fragen.
Wenn ein Erbe angenommen ist, stellt sich die Frage nach der Erbschaftsteuererklärung. Die gute Nachricht: Damit müssen Sie sich nicht sofort herumschlagen. Wichtig ist zunächst, dass Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten das Finanzamt über den Erbfall informieren. Und das auch nur dann, wenn der Notar oder Testamentsvollstrecker dies nicht übernimmt.
Nachdem Sie ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind, brauchen Sie zunächst nichts weiter tun. Das Finanzamt schickt bei Bedarf eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung.
Lange Wartezeit ist nicht ungewöhnlich
Wundern Sie sich nicht, wenn Sie monatelang keine Post von der Finanzbehörde bekommen. Diese prüft zunächst Anzeigen von Banken, Versicherungen und anderen Institutionen und entsprechende Unterlagen.
Diese Prüfung kann auch ergeben, dass Sie mit dem Erbe innerhalb der Freibeträge liegen. In diesem Fall ist eine Erbschaftsteuererklärung nicht erforderlich.
Wenn eine Erbschaftsteuererklärung gefordert wird
Werden Sie aber doch zur Abgabe aufgefordert, halten Sie die angegebene Frist ein. Im Zweifelsfall nehmen Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch. Das kann besonders dann sinnvoll sein, wenn es auch um die Bewertung von Immobilen oder anderen komplexeren Fragen geht.
Die Erbschaftsteuererklärung: überraschend unkompliziert
Üblicherweise werden Ihnen die erforderlichen Unterlagen zugeschickt. Diese sind aber ebenso wie auch Erläuterungen und Ausfüllhilfen bei jedem Finanzamt zu haben oder können online heruntergeladen werden.
Wenn es keine Besonderheiten gibt, können Sie die vier Seiten des Formulars selbst ausfüllen. Eventuell können weitere Anlagen hinzukommen.
Das richtige Finanzamt
Zuständig ist grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk der Wohnort des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes liegt. Lebte der Verstorbene im Ausland, zählt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Erben im Inland.
Erforderliche Angaben und Nachweise für die Erbschaftsteuererklärung
Die folgenden Unterlagen und Informationen brauchen Sie für die Erbschaftsteuererklärung:
- Steuernummer und steuerliche Identifikationsnummer
- Todestag oder Stichtag der Schenkung
- Testament oder Schenkungsvertrag
- Bei beurkundeten Verträgen das Aktenzeichen
Sicher ist Ihnen in dieser Liste der Begriff "Schenkung" aufgefallen. Im Prinzip gilt das Gesagte auch für den Fall einer Schenkung und die entsprechende Steuererklärung.
- finanztip.de: "Grundlagen der Erbschaftssteuererklärung" (Stand: 31.03.2023)