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SWR stellt umstrittene App "Newszone" ein


Umstrittene App
SWR stellt "Newszone" nach Rechtsstreit ein

Von dpa, t-online, JaH

Aktualisiert am 28.03.2025Lesedauer: 2 Min.
Die App "Newszone" des Südwestrundfunks: Sie wurde eingestellt.Vergrößern des Bildes
Die App "Newszone" des Südwestrundfunks: Sie wurde eingestellt. (Quelle: Marijan Murat / dpa)
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Zeitungsverlegern war sie ein Dorn im Auge. Jetzt hat der SWR eine überraschende Entscheidung zu dem Angebot für junge Leute getroffen.

Der SWR stellt überraschend seine Nachrichten-App "Newszone" ein. Zum 31. Mai werde das Angebot beendet, kündigte der Intendant des öffentlich-rechtlichen Südwestrundfunks (SWR), Kai Gniffke, in der Rundfunkratssitzung an.

Die App gibt es seit Frühjahr 2022. Sie ist ein Nachrichtenangebot für jüngere Leute. Diese Zielgruppe will der öffentlich-rechtliche Rundfunk stärker erreichen.

Die Gründe für das Aus sind vielfältig. Der SWR-Senderchef sagte, die Geschäftsleitung habe die Nutzung überprüft. Die Inhalte, die seit einem Neustart der App im März 2024 online waren, hätten den Erwartungen der jungen Leute zwischen 16 und 25 Jahren nicht entsprochen. Die Nutzungszahlen stagnierten demnach auf niedrigem Niveau.

"Newszone" ist schon lange ein Zankapfel zwischen Zeitungsverlegern und dem ARD-Sender. Richter beschäftigten sich damit. Der Rechtsstreit läuft noch. Zeitweise hatte der SWR deshalb seine App ruhen lassen.

Rechtsstreit soll damit nichts zu tun haben

SWR-Chef Gniffke betonte, dass die Entscheidung zur App-Einstellung "absolut unabhängig" von dem Rechtsstreit erfolge. Das habe nichts miteinander zu tun. Man versuche nun, für die junge Zielgruppe andere Angebote zu schaffen. Einige Rundfunkräte forderten den Sender auf, diese Zielgruppe weiter fest im Blick zu haben und zügig zu handeln.

Zum Streit vor Gericht kam es, weil eine Gruppe von 16 Verlegern geklagt hatte. Diese hielten eine frühere Version der App für zu textlastig. Die Verlagshäuser befürchteten, dass dadurch eine Konkurrenz für ihre Angebote entstehen könnte. Den von den Verlagen erhobenen Vorwurf wies das Gericht zurück. Das Verbot der Presseähnlichkeit beziehe sich nicht auf die Presseähnlichkeit einzelner Inhalte, sondern grundsätzlich auf das gesamte Telemedienangebot. Deshalb müsse die Seite des SWR dasding.de, in welche die App eingebettet ist, für diese Bewertung als Ganzes betrachtet werden. Die Seite dasding.de sei aber nicht presseähnlich.

Der ARD-Sender verteidigte seine App. In einem Staatsvertrag für Medien haben die Bundesländer Regeln für die Abgrenzung des Rundfunks zu Presseangeboten festgelegt, die unterschiedlich ausgelegt werden. Hintergrund dieser Regelung ist auch, die Medienvielfalt in Deutschland zu stärken.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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