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Dani Alves: Verurteilung von Ex-Profi wegen Vergewaltigung aufgehoben


"Entspricht nicht der Realität"
Vorwurf sexueller Aggression: Wende um Ex-Profi

Von dpa
Aktualisiert am 28.03.2025Lesedauer: 2 Min.
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Dani Alves: Brasiliens Fußballverband äußert sich zu dem Urteil gegen den Spieler. (Quelle: D.Zorrakino/POOL EUROPA PRESS/AP/dpa/dpa-bilder)
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Dani Alves ist doch noch freigesprochen worden. Das Berufungsgericht sparte nicht mit Kritik am Urteil der ersten Instanz.

Ein Berufungsgericht in Barcelona hat den brasilianischen Fußballprofi Dani Alves vom Vorwurf der sexuellen Aggression gegen eine junge Frau freigesprochen. Die mit drei Frauen und einem Mann besetzte Kammer hob einstimmig die Verurteilung des 41-Jährigen vom Februar vergangenen Jahres zu viereinhalb Jahren Haft und zur Zahlung einer Entschädigung an die Frau in Höhe von 150.000 Euro auf und sprach ihn frei.

Das erstinstanzliche Gericht hatte es vor gut einem Jahr als erwiesen angesehen, dass Alves die junge Frau in der Nacht zum 31. Dezember 2022 in einer Toilette eines Nachtklubs in Barcelona zum Sex gezwungen habe. Alves hatte hingegen versichert, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Das Berufungsgericht monierte nun, dass sich die Annahme, der Sex sei nicht einvernehmlich gewesen, nur auf die Angaben der jungen Frau gestützt habe.

Gericht sieht "Lücken, Ungenauigkeiten, Widersprüche"

Das sei jedoch nicht ausreichend, da die Aussagen der Frau nicht durch die Aufnahmen von Überwachungskameras gedeckt gewesen seien. "Es wird explizit angegeben, dass das, was sie schildert, nicht der Realität entspricht", kritisierte das Berufungsgericht. Bei einer Verurteilung seien die Anforderungen an die Begründung zudem besonders streng. Die Entscheidung der ersten Instanz enthalte "eine Reihe von Lücken, Ungenauigkeiten, Widersprüchen und Unstimmigkeiten", kritisierte das Berufungsgericht.

Der frühere Barça-Profi hatte insgesamt 14 Monate in Untersuchungshaft gesessen und war nach der Verurteilung im März 2024 gegen eine Kaution von einer Million Euro auf freien Fuß gesetzt worden. Um eine Flucht zu verhindern, behielt die Justiz nach eigenen Angaben die beiden Reisepässe des Sportlers ein, der seit 2005 auch die spanische Staatsbürgerschaft besitzt.

Der 126-malige Nationalspieler der Seleção, der in Europa unter anderem auch für den FC Sevilla, Paris Saint-Germain und Juventus Turin spielte, hatte bis zu seiner Festnahme in Mexiko beim Klub Unam Pumas gespielt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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