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Zusätzliches Arbeitseinkommen
Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?


Aktualisiert am 05.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Kontocheck, ob das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber angekommen istVergrößern des Bildes
Weihnachtsgeld (Symbolbild): Mit dem 13. Monatsgehalt können sich Arbeitnehmer viele Extrawünsche erfüllen. (Quelle: AntonioGuillem)
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Ob überhaupt und wie viel Weihnachtsgeld gezahlt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Eindeutig geregelt hingegen ist, ob der Bonus versteuert werden muss.

Zunächst einmal besteht in der Regel kein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Dennoch erhalten in Deutschland rund die Hälfte aller Angestellten diese Sonderzahlung zusammen mit dem November- oder Dezembergehalt auf ihr Konto überwiesen.

Das höchste Weihnachtsgeld wurde laut Statistik im Jahr 2022 mit durchschnittlich 5.263 Euro brutto in der Energiebranche bezahlt. Die Finanz- und Versicherungsbranche war mit durchschnittlich 4.198 Euro auf den vorderen Plätzen vertreten, gefolgt vom Gesundheits- und Sozialwesen mit durchschnittlich 3.653 Euro pro Mitarbeiter.

Diese Gratifikation oder Sonderzahlung, auch 13. Jahresgehalt genannt, wird von vielen Beschäftigten sehr geschätzt. Während die Höhe des Weihnachtsgeldes vom Arbeitgeber bestimmt werden kann, gibt es bei der Besteuerung keinen Ermessensspielraum: Weihnachtsgeld ist in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig

Wenn Ihr Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlt, ist das ein Grund zur Freude. Allerdings gehört das zusätzliche Geld zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Weihnachtsgeld ist also nicht steuerfrei und unterliegt auch bis zur Erreichung der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungspflicht.

Das bedeutet, dass in dem Monat, in dem Weihnachtsgeld zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird, höhere Abzüge anfallen. Die Lohnsteuer wird nach der sogenannten Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Dadurch wird unerwartet viel Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld fällig.

Da das Weihnachtsgeld nicht laufend gezahlt wird und auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich hoch sein kann, ist es steuerlich kein Arbeitslohn, sondern gehört wie Abfindungen und Urlaubsgeld zu den sogenannten "sonstigen Bezügen" und ist entsprechend zu versteuern.

Diese Regelung gilt für jeden Mitarbeiter in einem Angestelltenverhältnis, auch beim Weihnachtsgeld als Sonderzahlung für den Unternehmenschef.

Das gilt für Minijobber

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld für Minijobber besteht ebenfalls nicht, aber grundsätzlich dürfen Minijobber Weihnachtsgeld bekommen. Hier gilt es jedoch darauf zu achten, dass bei geringfügig Beschäftigten in einem Minijob die Zahlung eines Weihnachtsgeldes oder einer Sonderzahlung am Ende des Jahres zum Überschreiten der erlaubten Verdienstgrenze von 520 Euro führen kann. Beim Überschreiten der Verdienstgrenze von 6.240 Euro pro Jahr liegt von Anfang an kein Minijob vor, sondern ein sozialversicherungspflichtiger Midijob.

Verwendete Quellen
  • statista.com: "Durchschnittliches Weihnachtsgeld für Tarifbeschäftigte mit Weihnachtsgeld (brutto) nach Branchen im Jahr 2022"
  • steuern.de: "Weihnachtsgeld versteuern – das sollten Sie wissen"
  • lexware.de: "Weihnachtsgeld: Das sollten Arbeitgeber zur Extrazahlung wissen"
  • minijob-zentrale.de: "Weihnachtsgeld, Geschenke und Arbeit an Feiertagen – das gilt für Minijobs in der Weihnachtszeit"
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