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Steuerklasse 6: Rückerstattung bekommen – so geht's


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Steuererklärung
Wann Sie bei Steuerklasse 6 eine Erstattung bekommen


Aktualisiert am 14.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau arbeitet am Computer (Symbolbild): Mit einem Zweitjob landen Arbeitnehmer häufig in Steuerklasse 6.Vergrößern des Bildes
Eine Frau arbeitet am Computer (Symbolbild): Mit einem Zweitjob landen Arbeitnehmer häufig in Steuerklasse 6. (Quelle: alvarez/getty-images-bilder)
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Wer einen Nebenjob hat, fällt oft in die unbeliebte Steuerklasse 6. Dann drohen hohe Abzüge – aber mitunter gibt es später Geld zurück.

Ein Einkommen aus einem Neben- oder Zweitjob wird immer dann nach Steuerklasse 6 besteuert, wenn es die Minijob-Grenze übersteigt. Das hat den Nachteil, dass die Steuerabzüge dort hoch sind und Ihnen vom Bruttogehalt netto relativ wenig übrig bleibt.

Unter Umständen können Sie sich aber später über eine Rückerstattung freuen. Wir zeigen, in welchen Fällen das wahrscheinlich ist und Sie überhaupt an die Rückzahlung kommen.

Bekomme ich in Steuerklasse 6 eine Rückerstattung?

Das ist möglich. Da die Abzüge in Steuerklasse 6 vergleichsweise hoch sind, erhalten Sie nach der Steuererklärung oft eine Rückzahlung.

In dieser Lohnsteuerklasse fallen für Sie bereits ab dem ersten Euro Steuern an, weil weder der Grundfreibetrag noch weitere Pauschalen wie der Arbeitnehmerpauschbetrag oder die Sonderausgabenpauschale gelten. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie grundsätzlich keine Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben können.

Haben Sie solche Ausgaben, steigt die Chance, dass die monatlichen Abzüge zu hoch waren. Ihnen winkt dann später eine Erstattung.

Die gibt es in der Regel auch, wenn Sie fälschlicherweise in die Steuerklasse 6 gerutscht sind. Das passiert, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber nicht rechtzeitig Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) mitgeteilt haben. Hier finden Sie die Identifikationsnummer.

Dann zieht dieser Lohnsteuer zunächst nach Steuerklasse 6 ab – auch wenn es sich nicht um einen Zweitjob handelt. Das können Sie aber über die Steuererklärung richtigstellen. Sie erhalten eine Rückerstattung.

Auch Abfindungen oder Bonuszahlungen aus früheren Beschäftigungen fallen unter die Steuerklasse 6, wenn sie erst dann auf Ihrem Konto eingehen, wenn Sie bereits bei einem neuen Arbeitgeber angestellt sind. In diesem Fall wird Ihnen später ebenfalls die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet.

Was bekommt man bei Steuerklasse 6 zurück?

Haben Sie im Laufe des Jahres zu viel monatliche Lohnsteuer vorausbezahlt, erhalten Sie über die Einkommensteuererklärung diesen Betrag zurück. Das gilt in allen Lohnsteuerklassen und damit auch in Steuerklasse 6.

Wie hoch die Rückerstattung ist oder ob Sie überhaupt eine Rückzahlung erwarten können, lässt sich pauschal nicht beantworten. Das kommt auf die Höhe Ihrer Einkünfte an und darauf, wie viele Ausgaben Sie geltend machen können. Manchmal landen Sie auch nur aus bürokratischen Gründen in Steuerklasse 6 (siehe oben) und können das später korrigieren.

In Steuerklasse 6 kann es aber genauso gut vorkommen, dass Sie Geld nachzahlen müssen. Wann das passiert, lesen Sie hier.

Wie bekomme ich bei Steuerklasse 6 eine Rückerstattung?

Zu viel bezahlte Lohnsteuer können Sie sich mit der Einkommensteuererklärung zurückholen. In Steuerklasse 6 sind Sie ohnehin verpflichtet, eine solche abzugeben. Wie Sie die ganz einfach selber machen, lesen Sie hier.

Das Finanzamt berechnet dann beim Lohnsteuerjahresausgleich Ihre endgültige Einkommensteuerschuld und gleicht diese mit der bereits bezahlten Lohnsteuer ab (mehr dazu lesen Sie hier). Hat der Arbeitgeber Ihnen zu viel Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen und an das Finanzamt weitergereicht, erhalten Sie mit dem Steuerbescheid eine Rückerstattung.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • arbeitsrechte.de: "Steuerklasse 6 – Wie hoch sind die Abgaben?"
  • steuernmitkopf.de: "Steuerklasse 6: Vor- und Nachteile im Überblick"
  • taxfix.de: "Steuerklasse 6 – Steuertipps bei Nebenjob & Zweitjob"
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