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Steuerklasse für Verheiratete: Welche ist die beste für Eheleute?


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Mehrere Kombinationen möglich
Das ist die beste Steuerklasse für Verheiratete


Aktualisiert am 02.03.2023Lesedauer: 3 Min.
Braut steckt Bräutigam den Ehering an (Symbolbild): Nach der Heirat wechseln Ehepartner automatisch die Steuerklasse.Vergrößern des Bildes
Braut steckt Bräutigam den Ehering an (Symbolbild): Nach der Heirat wechseln Ehepartner automatisch die Steuerklasse. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
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Das Finanzamt stuft alle Verheirateten in die Steuerklasse 4 ein. Das ist jedoch nicht immer die beste Wahl. Wir zeigen, welche Optionen Sie noch haben.

Nach der Wahl ist vor der Wahl: Die Entscheidung für einen bestimmten Partner an der Seite ist – mit etwas Glück – endgültig gefallen, da steht schon die nächste an. Welche Steuerklasse ist für Verheiratete die beste?

Wir erklären, welche Kombinationen überhaupt infrage kommen, welche Vor- und Nachteile sie haben und welchen Unterschied es macht, was die Ehepartner verdienen.

Welche Steuerklasse nach der Heirat?

Nach der Heirat ändert sich Ihre Steuerklasse zunächst automatisch. Verheiratete landen dann beide in Steuerklasse 4 (was das bedeutet, lesen Sie hier). Das muss aber nicht so bleiben. Denn anders als Singles können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ihre Lohnsteuerklassenkombination wählen.

Welche Steuerklassen für Verheiratete gibt es?

Verheiratete und Lebenspartner können sich zwischen drei Steuerklassenkombinationen entscheiden:

Seit 2020 ist es mehrmals im Jahr möglich, die Steuerklasse zu wechseln. Dafür müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen.

Für alle Kombinationen gilt: Steuerlich werden Sie gemeinsam veranlagt, wie es in der Fachsprache heißt. Für die meisten Arbeitnehmer ist dieses Ehegattensplitting profitabler, als die Steuern weiter einzeln berechnen zu lassen. Mehr zum Splittingtarif lesen Sie hier.

Leben Sie von Ihrem Ehepartner getrennt, dürfen Sie die Steuerklasse vorerst behalten und weiter vom Splittingvorteil profitieren. Das ist allerdings nur im Jahr der Trennung möglich.

Achtung

Bei den Lohnsteuerklassenkombinationen 3/5 und 4/4 mit Faktor sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Was ist die beste Steuerklasse für Verheiratete?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Grundsätzlich entscheidet die Wahl der Steuerklasse für Verheiratete nur darüber, wie viel Lohnsteuer Sie im Laufe des Jahres monatlich zahlen – die endgültige Einkommensteuerlast verändert sie nicht.

Das heißt: Sie können durch den Wechsel der Steuerklasse keine Steuern sparen. Je nachdem, wofür Sie sich entscheiden, zahlen Sie am Ende des Jahres Steuern nach, bekommen eine Erstattung oder haben bereits im Laufe des Jahres in etwa das an Lohnsteuer gezahlt, was Sie dem Staat letztlich an Einkommensteuer schulden. Unterm Strich ist die Summe an Steuern aber die gleiche.

Trotzdem kann es für Sie natürlich wichtig sein, möglichst viel Nettogehalt herauszuholen. Dann verlangt das Finanzamt später zwar in der Regel eine Nachzahlung, Sie profitieren aber im Laufe des Jahres von einer besseren Liquidität.

Ist das Ihr Ziel und verdient einer der Ehepartner deutlich mehr als der andere (mindestens 60 Prozent des Gesamteinkommens) oder ist Alleinverdiener, ist die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 für Sie sinnvoll.

Als gesamter Haushalt erhöhen Sie so Ihr Nettoeinkommen, weil der Besserverdiener in Steuerklasse 3 vom doppelten Grundfreibetrag profitiert. Der Geringverdiener in Steuerklasse 5 hat allerdings hohe Abzüge – die Steuerlast ist also innerhalb der Partnerschaft ungleich verteilt.

Die Ampelkoalition plant, die Steuerklassenkombination 3/5 abzuschaffen (mehr zu den genauen Gründen lesen Sie hier). Stattdessen sollen Verheiratete das sogenannte Faktorverfahren nutzen, also die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor. Dadurch wird die Steuerlast bereits während des Jahres gerechter aufgeteilt. Auch eine Nachzahlung entfällt in der Regel. Mehr zur Funktionsweise des Faktorverfahrens lesen Sie hier.

In den Steuerklassen 4 und 4 können Sie nach einer Heirat getrost bleiben, wenn Sie in etwa gleich viel verdienen. Sie sind dann nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet, sollten aber eine abgeben, um vom Splittingvorteil (siehe oben) zu profitieren. Mehr zur Steuerklasse 4 lesen Sie hier.

Gut zu wissen

Beziehen Sie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, können Sie die Leistung mit der richtigen Steuerklasse erhöhen. Die günstigste Lohnsteuerklasse dafür ist immer Steuerklasse 3 (mehr dazu hier).

Wie wirken sich Kinder auf die Steuerklasse aus?

Kinder ändern zunächst einmal nichts an den Wahlmöglichkeiten von Verheirateten bei der Steuerklasse. Sie haben dann allerdings Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Dieser greift, sofern er für Sie günstiger ist, als Kindergeld zu bekommen.

Die Lohnsteuerklassenkombination entscheidet darüber, wie der Kinderfreibetrag aufgeteilt wird. In Steuerklasse 4 und 4 gilt für jeden der halbe Freibetrag. In Steuerklasse 3 und 5 erhält der Partner in Steuerklasse 3 den kompletten Kinderfreibetrag, derjenige in Steuerklasse 5 geht leer aus.

Wer alleinerziehend ist, profitiert von einem Wechsel in die Steuerklasse 2. Denn dort gilt ein zusätzlicher Entlastungsbetrag (mehr dazu hier).

Verwendete Quellen
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