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Verjährung der Erbschaftssteuer: Diese Fristen gelten für Sie


Steuer und Erbe
Verjährung der Erbschaftssteuer: Diese Fristen gelten für Sie

t-online, Agnes Wolf

25.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Verjährung der Erbschaftssteuer: Bis zu vier Jahre hat das Finanzamt Zeit, eine Erbschaftsteuer zu erheben.Vergrößern des Bildes
Beratung im Erbfall (Symbolbild): Bis zu vier Jahre hat das Finanzamt Zeit, eine Erbschaftsteuer zu erheben. (Quelle: Paperkites/getty-images-bilder)

Die Erbschaftssteuer – vielen schwirrt sie im Kopf umher, sobald ein Erbe in Sichtweite ist. Doch auch die Erbschaftssteuer kann verjähren.

Wenn ein Erbe ansteht, müssen Sie oft einige bürokratische Hürden nehmen: die Testamentseröffnung, den Gang zum Nachlassgericht, das Aufspüren der Erben und vieles mehr. Auch die Abgabe der Erbschaftssteuer sollten Sie in Betracht ziehen.

Sie kann für manche Erben zu einer Last werden und schnell größere finanzielle Ausmaße annehmen. Deswegen lohnt es sich, sich gründlich über die Erbschaftssteuer zu informieren. Wir erklären, welche Pflichten Sie als Erbe haben, aber auch, ab wann die Erbschaftssteuer verjährt und dementsprechend nicht mehr eingefordert werden kann.

Ab welchem Betrag ist die Erbschaftssteuer zu zahlen?

Zunächst sollten Sie berücksichtigen, in welchem Verwandtschaftsgrad Sie als Erbe zum Verstorbenen standen. Je nachdem steigt der Anteil am Erbe, der steuerfrei vererbt werden darf. Folgende Steuerfreibeträge gelten:

  • für Ehepartner des Verstorbenen: bis zu 500.000 Euro
  • für Kinder des Verstorbenen: bis zu 400.000 Euro
  • für Enkel des Verstorbenen: bis zu 200.000 Euro

Welche Freibeträge für weitere Verwandtschaftsverhältnisse zum Erblasser gelten, lesen Sie hier. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen, beispielsweise bei Immobilien, die vom Erben selbst bewohnt werden. Bei komplizierteren Fällen kann es sich lohnen, Beratung über einen Anwalt einzuholen.

Welche Pflichten haben Sie als Erbe?

Sobald ein Erbe ansteht, kommen auch Pflichten auf die Erben zu. So müssen Sie das Erbe beim Finanzamt umgehend melden. Diese Meldung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Geschieht das nicht, kann das als Versuch der Steuerhinterziehung gewertet werden.

Auch Banken und Notare sind verpflichtet, Erbfälle dem Finanzamt zu melden. Jedoch ist eine solche Meldung auch für Sie als Erben von Interesse, da sie Einfluss auf die Verjährungsfrist der Erbschaftssteuer hat.

Verjährung der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer verjährt, wenn das Finanzamt diese in einem bestimmten Zeitraum nicht einfordert. In einem solchen Fall brauchen Sie als Erbe keine Erbschaftssteuer mehr zahlen.

Wie lange gilt die Verjährungsfrist?

Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre. Besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung, wird diese Frist jedoch auf bis zu zehn Jahre verlängert.

Ab wann gilt die Verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist startet nicht mit dem Sterbedatum des Verstorbenen. Die Frist, die steuerlich relevant ist, beginnt mit dem Tag der Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt. Die Frist gilt ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Erbe angemeldet wurde.

Fazit

Erbschaftssteuer ist ein komplexes Thema und es ist wichtig, sich umfassend zu informieren. Die Erbschaftssteuer kann verjähren, sollte das Finanzamt sich innerhalb einer festgesetzten Frist nicht bei Ihnen melden. Hierzu bedarf es jedoch einer ordentlichen Meldung des Erbes beim Finanzamt. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachmann beraten.

Verwendete Quellen
  • gesetze-im-internet.de: "Abgabenordnung (AO): § 170 Beginn der Festsetzungsfrist (Stand: 22.03.2023)
  • stb-web.de: "Verjährung von Erbschaftsteuer bei gewillkürter Erbfolge" (Stand: 25.08.2022)
  • erbrechtsinfo.com: "Erbschaftssteuer in Deutschland – Infos, Höhe und Fristen" (Stand: 22.03.2023)
  • eigene Recherche
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