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Grunderwerbsteuer: Hauskauf bei Eigennutzung bald steuerfrei?


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Grunderwerbsteuer
Hauskauf bald steuerfrei? Bund und Länder prüfen radikale Reform


Aktualisiert am 05.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Einfamilienhäuser: Die Grunderwerbsteuer ist Teil der Nebenkosten beim Immobilienkauf.Vergrößern des Bildes
Einfamilienhäuser: Die Grunderwerbsteuer ist Teil der Nebenkosten beim Immobilienkauf. (Quelle: Uwe Anspach/dpa-tmn)
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Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, zahlt Grunderwerbsteuer. Für Selbstnutzer könnte diese Pflicht aber bald sinken oder sogar ganz entfallen.

Bund und Länder prüfen offenbar eine grundlegende Reform der Grunderwerbsteuer. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf einen Diskussionsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium berichtet, könnte es den Ländern bald erlaubt sein, den privaten Immobilienkauf von der Steuer zu befreien.

Würde der Vorschlag aus dem Haus von Christian Lindner (FDP) Gesetz, erhielten die Bundesländer komplette Freiheit, wie sie die Grunderwerbsteuer beim Haus- oder Wohnungskauf gestalten. Vorausgesetzt, es handelt sich um selbstgenutzte Immobilien.

Grunderwerbsteuer dürfte auf null sinken

Dem Bericht zufolge könnten die Länder dann entscheiden, nur einen ermäßigten Steuersatz zu verlangen oder sogar ganz auf die Steuer zu verzichten. Aktuell bringt die Grunderwerbsteuer dem Fiskus rund 17 Milliarden Euro jährlich. Der Betrag steht komplett den Ländern zu.

Seit 2006 können sie bereits selbst über den Steuersatz entscheiden – allerdings dürfen sie ihn bisher nur erhöhen, aber nicht verringern. Bis auf Bayern haben auch alle Bundesländer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Während der Steuersatz in Bayern bei 3,5 Prozent blieb, liegt er in den übrigen Ländern zwischen 5 und 6,5 Prozent.

Für die Änderung spricht nach Ansicht von Fachleuten, dass die Grunderwerbsteuer ohnehin einer Reform bedarf, weil zum Jahreswechsel Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Kapitalgesellschaften gleichgestellt werden. Auf der anderen Seiten dürften Bundesländer, die im Falle einer Reform weniger Geld aus dem Finanzausgleich bekämen, kaum im Bundesrat dafür stimmen.

Wie die Reform finanziert werden könnte

Dass die Länder mehr Spielraum bei der Grunderwerbsteuer bekommen sollen, hat die Ampelkoalition bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Dort war unter anderem die Rede davon, Freibeträge zu gewähren (mehr dazu hier). Der aktuelle Vorschlag trägt dem Rechnung. Dort heißt es: "Bei einem ermäßigten Steuersatz von null Prozent bis zu einer bestimmten Bemessungsgrundlage kann ein Land zudem die Wirkung eines Freibetrags erreichen."

Um die Maßnahme zu finanzieren, wollten die Parteien laut Koalitionsvertrag Steuerschlupflöcher beim Immobilienkauf von Konzernen schließen. Mit sogenannten Share-Deals werden in Deutschland jedes Jahr Zehntausende Wohnungen verkauft, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt.

Bei einem Share Deal werden Immobilien in einem Unternehmen gebündelt und der Käufer übernimmt Anteile (Shares) an dem Unternehmen. Dafür wird dann keine Grunderwerbsteuer fällig, weil es sich nicht um einen Immobilienkauf im eigentlichen Sinn handelt.

Verwendete Quellen
  • faz.net: "Neuer Traum vom Hauskauf ohne Grunderwerbsteuer"
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