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Koalitionsvertrag: Das ändert sich bei der Steuer für Rentner und Arbeitnehmer


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Für Rentner, Sparer, Arbeitnehmer
Das soll sich bei den Steuern ändern – und das nicht


Aktualisiert am 26.11.2021Lesedauer: 6 Min.
Annalena Baerbock, Robert Habeck, Olaf Scholz, Christian Lindner: Die große Steuerreform ist ausgeblieben.Vergrößern des Bildes
Annalena Baerbock, Robert Habeck, Olaf Scholz, Christian Lindner: Die große Steuerreform ist ausgeblieben. (Quelle: Michael Kappeler/dpa)
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Die einen wollten Spitzenverdiener stärker belasten, die anderen Steuererhöhungen um jeden Preis verhindern. Wir zeigen, wo sich welche Ampelpartei durchgesetzt hat und was die Steuerpläne für Sie bedeuten.

Viele Steuerforderungen aus den Wahlprogrammen schienen unvereinbar zu sein: Die SPD wollte die "Reichensteuer" früher greifen lassen – die FDP das für den Spitzensteuersatz relevante Einkommen schrittweise anheben. SPD und Grüne wollten Vermögende mit einer neuen Steuer belasten – die Liberalen den Solidaritätszuschlag auch für Großverdiener abschaffen.

Tatsächlich liest sich der Koalitionsvertrag an vielen Stellen nun so, als sei der einzige Kompromiss gewesen, dass sich niemandes Wünsche erfüllen. Doch es gibt durchaus einige Änderungen, die es dann doch in den Vertrag geschafft haben. Und die bringen vor allem eins: finanzielle Erleichterungen für Millionen Deutsche.

Wie soll Einkommen besteuert werden?

Der große Wurf ist hier für alle drei Parteien ausgeblieben, zu unterschiedlich waren ihre Ideen. Während die Grünen Spitzenverdiener stärker zur Kasse bitten wollten und die SPD den Höchstsatz früher gelten lassen wollte, wünschte sich die FDP, dass der Spitzensteuersatz erst ab Einkommen von 90.000 Euro greift. Nun kommt: nichts davon.

Lediglich die Grünen können ein Pünktchen für sich verbuchen: Zwar findet sich auch der geforderte höhere Grundfreibetrag nicht im Koalitionsvertrag, immerhin soll aber erstmals seit 20 Jahren der Ausbildungsfreibetrag steigen – von 924 Euro auf 1.200 Euro. Diesen Freibetrag erhalten Eltern, denen Kosten für die Berufsausbildung eines volljährigen Kindes entstehen. Vorausgesetzt es wohnt auswärts und den Eltern steht für das Kind Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu.

Erleichterungen bei der Einkommensteuer soll es außerdem für Alleinerziehende geben: Da diese am stärksten von Armut betroffen seien, wolle man sie mit einer Steuergutschrift entlasten. Zur genauen Höhe steht nichts im Vertrag.

Konkreter wird es hingegen beim Thema Pflegebonus. Er soll bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei bleiben. Bisher müssen Pflegekräfte für Boni bis 1.500 Euro keine Steuern zahlen.

Ebenfalls steuerfrei sollen Familien Zuschüsse vom Arbeitgeber annehmen dürfen, die sie für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen – also zum Beispiel um eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung einzustellen. Dadurch sollen sich Familie und Beruf besser vereinen lassen.

Wie soll Vermögen besteuert werden?

Gar nicht. Hier hat die FDP ihren Willen bekommen, keine neuen Substanzsteuern einzuführen. SPD und Grüne hatten die Vermögensteuer hingegen nutzen wollen, um die Finanzkraft der Länder zu verbessern, insbesondere in Sachen Bildung. Die FDP lehnte sie ab, weil sie die Wirtschaft hemme.

Kann ich Homeoffice weiter absetzen?

Ja. Die bisherige Regel bleibt bis Ende 2022 bestehen. Das heißt, Beschäftigte profitieren auch weiterhin von der Homeoffice-Pauschale, nach der sie 5 Euro pro Tag ansetzen können, maximal aber 600 Euro im Jahr.

Wichtig dabei: Die Summe zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin bereits 1.000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über diesem Betrag liegt, profitiert überhaupt von der Sonderregel. Und: Für Tage, an denen Steuerzahler die Homeoffice-Pauschale nutzen, können sie nicht gleichzeitig auch die Pendlerpauschale geltend machen. Lesen Sie hier, für wen sich welche Pauschale mehr lohnt.

Was kommt für Sparer und Anleger?

Wenig. Von den zahlreichen Plänen aus den Wahlprogrammen ist nur einer übrig geblieben: der höhere Sparerpauschbetrag, den sich die FDP gewünscht hatte. Dieser steuerliche Freibetrag liegt bisher bei 801 Euro und soll nun auf 1.000 Euro steigen. Erst wenn bei Ihnen Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen anfallen, die über 1.000 Euro im Jahr hinausgehen, müssen Sie künftig Abgeltungssteuer zahlen. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie mit dem Sparerpauschbetrag Steuern sparen.

Nicht in den Vertrag geschafft hat es hingegen die Forderung der FDP, dass Privatanleger ihre Gewinne aus Wertpapierverkäufen grundsätzlich nicht versteuern müssen, wenn sie sie zuvor mindestens drei Jahre gehalten haben. Andersherum konnten sich die Grünen nicht damit durchsetzen, dass die zehnjährige Spekulationsfrist auf Grundstücke und Immobilien abgeschafft wird. Das bedeutet, dass Sie weiter keine Steuern auf den Gewinn zahlen müssen, wenn Sie ein Haus verkaufen, das Sie mindestens zehn Jahre lang besessen haben.

Was ändert sich für Rentner bei der Steuer?

Weil der Bundesfinanzhof Ende Mai die bisherige Berechnungsgrundlage für die Rentenbesteuerung gekippt hat, passen die Ampelkoalitionäre sie nun an. Andernfalls liefen sie Gefahr, dass spätere Rentenjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sind – was verfassungswidrig wäre.

Konkret heißt das: Der steuerpflichtige Teil der Rente soll ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt jährlich steigen – statt wie bisher um zwei Prozentpunkte. Damit würden Renten erst 2060 statt 2040 voll besteuert. Erwerbstätige sollen zudem schon ab 2023 die Beiträge zur Rentenversicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben absetzen können. Bisher war 2025 dafür vorgesehen. Lesen Sie hier, ab wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.

Was ändert sich beim Erben?

Analog zu Vermögenden: nichts. Auch hier hat sich die FDP durchgesetzt. Die SPD hatte eigentlich eine Mindestbesteuerung für vererbtes Betriebsvermögen und vermögenshaltende Familienstiftungen vorgesehen.

Aus Sicht des "Netzwerk Steuergerechtigkeit" bleibt damit die größte Steuersubvention für reiche Unternehmenserben bestehen. "Damit nimmt sich die Ampelkoalition selbst die Spielräume für Steuerentlastungen bei kleinen und mittleren Einkommen und beschränkt die Möglichkeiten für Zukunftsinvestitionen für den Klimaschutz und die Stärkung des Sozialstaats", heißt es in einer Mitteilung des Bündnisses, das sich für eine gemeinwohlorientierte Steuer- und Finanzpolitik einsetzt.

Ähnlich enttäuscht zeigt sich die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. "Der Koalitionsvertrag ergibt auf den ersten Blick ein sehr gemischtes Bild: Er ist an einigen Stellen enttäuschend", sagt ihr Vorsitzender Frank Werneke. "So wird es künftig nicht mehr Steuergerechtigkeit geben, weder bei der Vermögenssteuer noch bei der Erbschaftssteuer."

Was ändert sich bei den Steuerklassen?

Eheleute und Lebenspartner, die ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben, profitieren bisher umso mehr, je stärker ihre Einkommen auseinanderklaffen. Ehegattensplitting nennt sich dieser Steuervorteil, den vor allem Grüne und SPD in ihren Wahlprogrammen als nicht mehr zeitgemäß bis ungerecht ansahen.

Für mehr Gerechtigkeit innerhalb einer Partnerschaft könnte nun eine Änderung sorgen: Die Ampelkoalitionäre wollen offenbar die Kombination der Steuerklassen III und V durch das Faktorenverfahren der Steuerklasse IV ersetzen. Das würde bedeuten, dass jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlt, den er auch am gemeinsamen Einkommen trägt.

Bei der Kombination der Steuerklassen III und V profitierte bisher der besserverdienende Partner überproportional, der schlechterverdienende musste besonders hohe Steuerabzüge in Kauf nehmen. Da das größere Einkommen in der Regel noch oft der Mann hat, sehen Kritiker im bisherigen Ehegattensplitting einen Anreiz, das traditionelle Modell des männlichen Ernährers und der hinzuverdienenden Frau fortzuführen. Die Abschaffung der Steuergruppen III und V wäre ein erster Schritt, das zu ändern.

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Wird der Soli komplett abgeschafft?

Nein. Der Solidaritätszuschlag wird im Koalitionsvertrag kein einziges Mal erwähnt. Es bleibt also vorerst dabei, dass ihn Spitzenverdiener weiter zahlen, so wie es die SPD gewollt hat. Auch auf Kapitalerträge wird er damit weiterhin für alle Sparer und Anleger fällig.

Was ändert sich für Immobilienkäufer?

Selbstgenutztes Wohneigentum sollen sich nicht nur Großverdiener oder Erben leisten können. Deshalb will die neue Regierung den Bundesländern mehr Spielraum bei der Grunderwerbsteuer geben, damit zum Beispiel Freibeträge möglich werden können. Das senkt die Kaufnebenkosten – ein Anliegen, das vor allem den Grünen wichtig ist.

Um die Maßnahme zu finanzieren, wollen die Parteien Steuerschlupflöcher beim Immobilienkauf von Konzernen schließen. Mit sogenannten Share Deals sind in den vergangenen drei Jahren in Deutschland mindestens 150.000 Wohnungen verkauft worden, ohne dass Grunderwerbsteuer anfiel. Bei einem Share Deal werden Immobilien in einem Unternehmen gebündelt und der Käufer übernimmt Anteile (Shares) an dem Unternehmen. Dafür wird dann keine Grunderwerbsteuer fällig, weil es sich nicht um einen Immobilienkauf im eigentlichen Sinn handelt.

Außerdem will die Koalition der illegalen Finanzierung von Immobilien einen Riegel vorschieben, indem sie einen Versteuerungsnachweis von Immobilienkäufern aus dem Ausland verlangt und es verbietet, Immobilien mit Bargeld zu kaufen.

Was ändert sich sonst noch?

  • Finanzverwaltung: Die Steuerverwaltung soll weniger bürokratisch und digitaler werden. Als Beispiel nennt die Ampelkoalition das Modell "Easy Tax", bei dem Steuererklärungen bereits vorausgefüllt sind. Ziel sei es, dass Finanzämter und Steuerzahler untereinander alles digital regeln können.
  • Kfz-Steuer: Das Dieselprivileg könnte kippen. Bisher kostet Diesel weniger als Benzin, weil er steuerlich günstiger behandelt wird. Das darf laut einer EU-Richtlinie aber nicht mehr so sein.
  • Steuer auf Dienstwagen: Hybridfahrzeuge sollen nur noch privilegiert werden, wenn das Auto überwiegend auch rein elektrisch betrieben wird – also möglichst emissionsfrei.
  • Steuerforschungsinstitut: Schon in der aktuellen Legislaturperiode hat das Bundesfinanzministerium ein "Institut für empirische Steuerforschung" geplant und dafür Mittel im Haushalt für 2022 bereitgestellt. Die neue Regierung will die Einrichtung nutzen, um Steuergesetze auf einer besseren Datengrundlage entwerfen zu können.
Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP)
  • Statement des Netzwerk Steuergerechtigkeit
  • Statement von Frank Werneke
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