Unter "sehr engen Voraussetzungen" Krankenkassen zahlen künftig für Bluttests vor der Geburt
Bluttests zur Erkennung des Down-Syndroms bei ungeborenen Kindern sollen künftig von den gesetzlichen Kassen bezahlt werden. Das haben die Spitzengremien des Gesundheitssystems entschieden. Allerdings gelten dafür strenge Bedingungen.
Schwangere Frauen sollen Bluttests auf ein Down-Syndrom des Kindes künftig unter engen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken als oberstes Entscheidungsgremium am heutigen Donnerstag.
Kassenleistung "nur in begründeten Einzelfällen"
Möglich sein soll die neue Kassenleistung aber "nur in begründeten Einzelfällen" für Frauen mit Risikoschwangerschaften nach einer ärztlichen Beratung, verbunden mit bestimmten verpflichtenden Informationen.
Durch die "sehr engen Voraussetzungen" werde klar und eindeutig geregelt, dass der Bluttest nicht als ethisch unvertretbares "Screening" eingesetzt werde, sagte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Ziel ist es laut G-BA, Risiken einer sonst erforderlichen invasiven Untersuchung zu vermeiden.
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In Anspruch genommen werden kann die neue Kassenleistung vorerst noch nicht – zunächst muss voraussichtlich Ende 2020 die verpflichtende Versicherteninformation beschlossen werden. Auch das Bundesgesundheitsministerium muss die Beschlüsse billigen.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa