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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Steuern, Bahnstreik, Bonus Das ändert sich für Verbraucher im August
Neue Regeln für Urlaubsrückkehrer, drohende Zugausfälle und eine umstrittene Pflicht beim Personalausweis – vor allem Reisende sollten sich die Änderungen im August genau anschauen.
Die einen sind schon im Urlaub, die anderen stehen womöglich kurz vor der Reise. So oder so – in beiden Fällen könnte der neue Monat wichtige Änderungen bringen.
Zudem gibt es gute Nachrichten für einkommensschwache Familien und all jene, die zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. t-online fasst zusammen, was für Sie im August wichtig wird.
Vereinfachte Corona-Einreiseregeln
Die Bundesregierung ändert die Corona-Auflagen beim Reisen: Die Kategorie "einfache Risikogebiete" wird zum 1. August abschaffen. Dann gibt es nur noch zwei Kategorien: Hochrisiko- und Virusvariantengebiete.
Außerdem gilt ab Sonntag eine generelle Testpflicht für Einreisen nach Deutschland. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen auch Geimpfte weiterhin einen Test nachweisen.
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Nicht-Geimpfte sollen nach der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet zehn Tage in Quarantäne und sich nach fünf Tagen freitesten können. Rückkehrer aus Virusvariantengebieten sollen ihre Quarantäne nicht verkürzen dürfen.
Mehr Zeit für die Steuererklärung
In diesem Jahr werden viele Arbeitnehmer erstmals eine Steuererklärung machen müssen. Nämlich dann, wenn sie 2020 Kurzarbeitergeld erhalten haben. Allerdings gibt die Bundesregierung allen Pflichtveranlagten mehr Zeit.
Die Frist wird um drei Monate verlängert. Das heißt: Sie können auch im August noch ganz entspannt Ihre Steuererklärung machen – oder sogar erst im September oder Oktober.
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Letztmöglicher Termin für die Abgabe ist der 1. November 2021. Sollte dieser Tag in Ihrem Bundesland ein Feiertag sein, gilt für Sie der 2. November als Frist. Mehr zu den Fristen bei der Steuererklärung lesen Sie hier.
Streik bei der Deutschen Bahn
Bis zum 9. August können Bahnreisende entspannt bleiben, doch danach droht womöglich Streik. So hat es Claus Weselsky, Chef der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), angekündigt. Die GDL fordert ein Einkommensplus von 3,2 Prozent für die Beschäftigten und 600 Euro Corona-Prämie im laufenden Jahr.
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Für Reisende bedeutet das: Spätestens ab dem 10. August ist ein Blick auf die Webseite der Deutschen Bahn ratsam, um herauszufinden, ob Ihre Verbindung betroffen ist. Fällt Ihr Zug aus oder verspätet sich mindestens eine Stunde, können Sie auch bei Streik eine Entschädigung verlangen. Das funktioniert inzwischen übrigens auch online.
Kinderfreizeitbonus
Während der Corona-Pandemie waren Bildungs- und Freizeiteinrichtungen geschlossen – zum Leidwesen vieler Kinder und Jugendlicher. Besonders hart traf es Familien mit geringem Einkommen, weswegen der Staat ihnen ab August mit einer Einmalzahlung unter die Arme greift.
100 Euro pro Kind gibt es dann extra. Diesen Kinderfreizeitbonus können Familien für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten ausgeben. Sie haben Anspruch darauf, wenn Sie Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Wer bereits einen Kinderzuschlag, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz bekommt, erhält den Bonus automatisch. Alle anderen müssen einen formlosen Antrag stellen – inklusive Nachweisen, dass Sie Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten.
Welche Familienkasse für Sie zuständig ist, entnehmen Sie dem Kindergeldbescheid oder dem Dienststellenfinder. Sie können den Antrag per Post oder per E-Mail an kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de schicken.
Fingerabdruckpflicht im Personalausweis
Was bisher freiwillig war, wird ab dem 2. August zur Pflicht: Ein Personalausweis, den Sie neu beantragen, muss dann einen Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten. So soll das Dokument fälschungssicherer werden. Alte Ausweise bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Die Bundesregierung setzt mit der Reform eine Vorgabe der EU um. Datenschützer kritisieren diese als unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und erwägen Klagen.
Neue Anforderungen für Ausbildungsberufe
Für Ausbildungsberufe werden ab dem 1. August vier neue Standards in den Ausbildungsinhalten gesetzt. Alle Ausbildungsordnungen sollen dann Kompetenzen in den Bereichen Recht, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung fördern.
Die Änderungen haben laut Bundesinstitut für Berufsbildung das Ziel, die angehenden Fachkräfte in einer sich verändernden Arbeitswelt beschäftigungsfähig zu halten.
Liste der Berufskrankheiten wird länger
Die vom Bundesrat abgesegnete Erweiterung der Liste der anerkannten Berufskrankheiten gilt ebenfalls ab August. Hinzu kommen durch Passivrauchen ausgelöster Lungenkrebs und durch schweres Tragen und Heben verursachte Hüftgelenksarthrose.
- Eigene Recherche
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Deutsche Bahn: Fahrgastrechte
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- Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP