Reform des Passgesetzes Fingerabdruck im Ausweis soll Pflicht werden
Die Bundesregierung will den Personalausweis grundlegend überarbeiten. Geplant ist auch, dass ein Fingerabdruck darauf gespeichert wird. Das sorgt für Kritik.
Bisher können Bundesbürger freiwillig einen Fingerabdruck mit ihrem Personalausweis verknüpfen. In Zukunft soll das – ähnlich wie beim Reisepass – verpflichtend sein, berichtet "golem.de". So zumindest sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Die geplanten Änderungen hätten außerdem zur Folge, dass die Gebühren für die Ausweisdokumente steigen.
Es regt sich bereits Widerstand
Mit der Reform setzt die Bundesregierung eine EU-Vorgabe um. Datenschützer sehen darin jedoch einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte.
Die Fingerabdrücke sollen auf einem sogenannten RFID-Chip im Ausweis gespeichert werden. Darüber hinaus sollen die Passbilder in einem zentralen Register hinterlegt werden, auf das zum Beispiel Polizei und Geheimdienste Zugriff haben.
Hier will die Bundesregierung künftig biometrische Passbilder zur Vorschrift machen, die nur in den Fotokabinen der Pass- und Ausweisbehörden aufgenommen werden können – oder bei Fotostudios mit einer sicheren Verbindung zum Meldeamt. Mitgebrachte Passfotos werden nicht mehr akzeptiert. Ausweis und Pass werden dadurch voraussichtlich um sechs Euro teurer, was bereits zu Beginn des Jahres zu Debatten geführt hatte.
Sorge wegen Manipulationsmöglichkeiten
Die Bundesregierung rechtfertigt die Maßnahmen damit, dass Passfotos ohne zusätzliches Kontrollverfahren technisch manipuliert werden könnten. Durch das sogenannte Morphing etwa wäre es möglich, dass mehrere Personen den gleichen Ausweis nutzen. Dabei werden mehrere Porträtfotos zu einem Bild "verschmolzen". Gesichtserkennungs-Software hätte Schwierigkeiten, die einzelnen Personen voneinander zu unterscheiden.
Die neuen Passbildterminals der Bundesdruckerei sollen sicherstellen, dass Passfotos einheitliche Standards erfüllen und von vornherein staatlich geprüft sind. Durch die Umstellung wird mit Kosten in Höhe von 171 Millionen Euro gerechnet.
Datenschutzexperte fordert Nachbesserungen
Der Gesetzentwurf soll laut "golem.de" demnächst erneut im Bundestag diskutiert werden. Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hatte das Vorhaben zuvor bereits als unverhältnismäßig kritisiert. In einem Gutachten heißt es: "Die geplante Pflicht kommt einem Generalverdacht gegen Bürgerinnen und Bürger gleich."
Auch der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat Bedenken: Im Zusammenhang mit privat oder staatlich geführten Datenbanken zum Abgleich von biometrischen Daten und Gesichtserkennungssystemen erhöhe sich das Risiko "dass Menschen anhand ihres Gesichts identifiziert werden, ohne dass die Betroffenen hiervon Kenntnis erlangen", so der Experte. Weichert fordert deshalb ein Verbot für die Zusammenführung von biometrischen Ausweisdaten mit anderen digitalen Informationen.